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   OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08 - K13   

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OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08 - K13 (https://dejure.org/2009,6933)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.02.2009 - 5 W 303/08 - K13 (https://dejure.org/2009,6933)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 5 W 303/08 - K13 (https://dejure.org/2009,6933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 11 Abs. 1; ; RVG § 11 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 11 Abs. 1; RVG § 11 Abs. 5
    Berücksichtigung des Einwandes der fehlerhaften Prozessführung im Verfahren der Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2009, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2007 - 24 W 73/07

    Festsetzung der Anwaltsvergütung bei Einwendung nicht gebührenrechtlicher Art -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Der Sache nach hat sie damit einen Beratungsfehler der Antragstellerin eingewandt, der eventuell geeignet sein könnte, Gegenrechte gegen den Vergütungsanspruch - nämlich einen auf Freistellung von Gebühren aus dem Anwaltsdienstvertrag gerichteten Schadensersatzanspruch gemäß §§ 675, 611, 280 BGB (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99) oder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB (Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, § 11 Rdnr. 186) - zu begründen.

    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).

    Dann ist es aber nicht Aufgabe des Rechtspflegers, im Kostenfestsetzungsverfahren der Frage nachzugehen, ob ein Auftraggeber seinem Prozessbevollmächtigten zu Recht Versäumnisse bei der Prozessvertretung vorwirft (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 6 W 2/08

    Erhebung einer Einrede oder Einwendung im Gebührenfestsetzungsverfahren,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).

    Dann ist es aber nicht Aufgabe des Rechtspflegers, im Kostenfestsetzungsverfahren der Frage nachzugehen, ob ein Auftraggeber seinem Prozessbevollmächtigten zu Recht Versäumnisse bei der Prozessvertretung vorwirft (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418).

  • OLG Celle, 10.09.2008 - 2 W 176/08

    Festsetzbarkeit von Kosten bei Geltendmachung einer nicht gebührenrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).

    Jedenfalls ist ein Kern an tatsächlichem Vorbringen vorhanden, auf dem eine Einwendung prinzipiell aufbauen könnte (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40).

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 10 UF 60/01

    Einspruch gegen Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Es kann dahinstehen, inwieweit im Schriftsatz vom 20.05.2008, welcher in Unkenntnis des bereits erlassenen, der Antragstellerin erst am 26.05.2008 zugestellten Beschlusses vom 16.05.2008 verfasst worden war, ein Rechtsbehelf hiergegen gesehen werden kann (vgl. - für die Umdeutung eines klageerwidernden Schriftsatzes in die Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil - einerseits OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 237 [die Umdeutbarkeit bejahend], andererseits OLG Köln, NJW-RR 2002, 1231 [die Umdeutbarkeit verneinend]).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2693

    Nicht gebührenrechtliche Einwendung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).
  • OLG Schleswig, 09.06.2008 - 15 W 2/08

    RA- Vergütungsfestsetzungsverfahren: Mögliche Bewilligung von PKH; Ablehnung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).
  • OLG Braunschweig, 09.05.1994 - 2 WF 37/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Es kann dahinstehen, inwieweit im Schriftsatz vom 20.05.2008, welcher in Unkenntnis des bereits erlassenen, der Antragstellerin erst am 26.05.2008 zugestellten Beschlusses vom 16.05.2008 verfasst worden war, ein Rechtsbehelf hiergegen gesehen werden kann (vgl. - für die Umdeutung eines klageerwidernden Schriftsatzes in die Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil - einerseits OLG Braunschweig, FamRZ 1995, 237 [die Umdeutbarkeit bejahend], andererseits OLG Köln, NJW-RR 2002, 1231 [die Umdeutbarkeit verneinend]).
  • KG, 30.11.2006 - 1 W 399/06

    Gebührenfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen eigenen Mandanten:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Eine bloße Wiedergabe des Gesetzestexts ohne jeglichen Bezug zum konkreten Anspruch genügt ebenso wenig wie die allgemein in den Raum gestellte Behauptung des Antragsgegners, er fühle sich schlecht vertreten oder es werde Schlechterfüllung geltend gemacht (Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, § 11 Rdnr. 139; KG, KGR Berlin 2007, 382).
  • OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08

    Zur Behandlung von Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).
  • OLG Naumburg, 24.03.2000 - 14 WF 62/00

    Die Einrede der Verjährung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08
    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).
  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 10 W 40/10

    Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten:

    Die Prüfung materiell-rechtlicher Gegenrechte des Gebührenschuldners muss vielmehr allein den zuständigen erstinstanzlichen Zivilgerichten vorbehalten bleiben, bei denen der Rechtsanwalt, wegen seines Vergütungsanspruchs - ebenso wie jeder andere Dienstleister, der von seinem Auftraggeber nicht bezahlt worden ist - Honorarklage erheben kann (vgl. OLG Brandenburg, RVG-Report 2008, 418, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, MDR 2003, 1202 - 1203, zitiert nach juris; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Schleswig, AGS 2008, 603 - 604, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, AGS 2007, 628, zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 49. Aufl., Bearbeitung 2009, § 11 RVG Rdn. 57).

    Der Sache nach hat sie damit ein Anwaltsverschulden der Antragsteller eingewandt, das eventuell geeignet sein könnte, Gegenrechte gegen den Vergütungsanspruch - nämlich beispielsweise einen auf Freistellung von Gebühren aus dem Anwaltsvertrag gerichteten Schadensersatzanspruch gemäß §§ 675, 611, 280 BGB (vgl. OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2008, 99) oder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 242 BGB (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., Bearbeitung 2008, § 11 RVG Rdn. 186) - zu begründen.

    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598, zitiert nach juris; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, RVG-Report 2008, 418, zitiert nach juris; OLG Naumburg, MDR 2008, 1367 - 1368, zitiert nach juris; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, AGS 2003, 160, zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; KG Berlin MDR 2008, 43 - 44 zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., Bearbeitung 2009, § 11 RVG, Rdn. 52, Rdn. 57).

  • OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 6 W 69/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung

    Die Substantiierung einer im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG nichtgebührenrechtlichen Einwendung ist daher nach allgemeiner Auffassung nicht erforderlich, so dass eine Festsetzung selbst dann abzulehnen ist, wenn eine unschlüssige Einwendung erhoben wird; denn die materiell-rechtliche Prüfung solcher Einwendungen ist nicht Aufgabe des für den Vergütungsfestsetzungsantrag zuständigen Rechtspflegers (siehe nur OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 422; OLG Brandenburg, Rpfleger 2003, 3538; Enders in Hartung/Schons/Enders, aaO, RVG § 11 Rn. 56; Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage, RVG § 11 Rn. 137; Eckert/Enders, RVG-Kommentar, 6. Auflage, RVG § 11 Rn. 23; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, aaO, RVG § 11 Rn. 108; Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage, § 11 Rn. 31; jeweils mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2010 - 17 E 145/10

    Rechtmäßigkeit eines Vergütungsfestsetzungsantrags nach Erhebung eines

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, a.a.O., Saarländisches OLG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 5 W 303/08 - K 13, 5 W 303/08 -, RVGreport 2009, 214 = juris.
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