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   OLG Köln, 19.01.2011 - I-2 Wx 6/11   

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https://dejure.org/2011,12942
OLG Köln, 19.01.2011 - I-2 Wx 6/11 (https://dejure.org/2011,12942)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2011 - I-2 Wx 6/11 (https://dejure.org/2011,12942)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - I-2 Wx 6/11 (https://dejure.org/2011,12942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3500
    Anwaltsgebühren im Erbscheinverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1978
  • Rpfleger 2011, 465
  • RVGreport 2011, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 147/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Bemessung der Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Den in der Vorbemerkung 3.2.1 genannten Verfahren ist gemeinsam, dass sie die Hauptsache eines streitigen Verfahrens betreffen und deshalb dem Berufungsverfahren vergleichbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/09; BT-Drucks. 15/1971, S. 213).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06

    (Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/10; OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366 [367]).
  • OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist innerhalb des Oberlandesgerichtes nach §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3 Satz 1 und 568 Satz 1 ZPO grundsätzlich der Einzelrichter des Senats zuständig, da die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist (vgl. auch Senat, FGPrax 2010, 267).
  • OLG Schleswig, 04.04.2006 - 9 W 40/06

    Anwaltsgebühr für eine weitere Beschwerde im Erbscheinerteilungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11
    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/10; OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366 [367]).
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