Weitere Entscheidung unten: KG, 28.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.08.2010 - 2 Ws 303/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5608
OLG Celle, 25.08.2010 - 2 Ws 303/10 (https://dejure.org/2010,5608)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2010 - 2 Ws 303/10 (https://dejure.org/2010,5608)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2010 - 2 Ws 303/10 (https://dejure.org/2010,5608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Nebenklage, Verteidigung, dieselbe Angelegenheit

  • Burhoff online

    Angelegenheit, Begriff, Verteidigung, Nebenklage

  • openjur.de

    Gebührenfestsetzung im Strafverfahren: Gebührensanspruch eines als Verteidiger und Nebenklagevertreter tätigen Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 1 RVG; § 15 Abs. 2 S. 1 RVG; Nrn. 4100 ff. VV RVG
    Vertretungsbefugnis eines Prozessbevollmächtigten für den Angeklagten und Nebenkläger in einer Person; Gebührenrechtliche Auslegung des Begriffs "dieselbe Angelegenheit" i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 Rechtsvergütungsgesetz (RVG)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsbefugnis eines Prozessbevollmächtigten für den Angeklagten und Nebenkläger in einer Person; Gebührenrechtliche Auslegung des Begriffs "dieselbe Angelegenheit" i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 Rechtsvergütungsgesetz (RVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2 S. 1; StPO § 264
    "Dieselbe Angelegenheit" i.S: des Vergütungsrechts; Verteidigung des Angeklagten und Vertretung des Nebenklägers

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 32 (Ls.)
  • Rpfleger 2011, 46
  • RVGreport 2011, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2010 - 2 Ws 303/10
    Die Frage, ob dieselbe Angelegenheit oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, bestimmt sich maßgeblich nach der Art und des Umfanges des Auftrages (vgl. BGH NJW 1995, 1431), wobei eine Angelegenheit i. S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG auch bei mehreren - gleichzeitig oder sukzessiv - erteilten Aufträgen bestehen kann (vgl. Hartmann a. a. O. Rdnr. 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 1 Ws 416/13

    Dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bei gleichzeitiger Vertretung im Straf-

    Dieselbe Instanz eines Strafverfahrens verkörpert demnach gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit (vgl. OLG Celle, 2 Ws 303/10 vom 25. August 2010 - juris Rdn. 14; Meyer, in: Gerold / Schmidt, RVG, 20. Aufl., 2012, § 15 Rdn. 14), mögen ihm auch unterschiedliche prozessuale Taten und damit Verfahrensgegenstände zugrunde liegen.
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2023 - 1 Ws 200/23

    Pflichtverteidiger, Dauer der Vernehmung, gesamte Verfahren, Anrechnung,

    In diesem Fall stellt ein und dasselbe Strafverfahren - jedenfalls für jede Instanz - immer ein und dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG dar (OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2010, 2 Ws 303/10, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013, III 1 Ws 416/13, juris, Rn. 6; LG Landshut, Beschluss vom 23.03.2010, 2 Qs 326/09, juris, Rn. 15; für das Revisionsverfahren: OLG München, Beschluss vom 21.01.2008, 4 Ws 3/08 , juris, Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 28.10.2010 - 19 WF 174/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25273
KG, 28.10.2010 - 19 WF 174/10 (https://dejure.org/2010,25273)
KG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 19 WF 174/10 (https://dejure.org/2010,25273)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 19 WF 174/10 (https://dejure.org/2010,25273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 5 S 2 RVG, § 2 VAÜG
    Rechtsanwaltsvergütung: Ausgesetztes und wiederaufgenommenes Versorgungsausgleichsverfahren als neue Angelegenheit

  • Wolters Kluwer

    Begriff der neuen Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 5 S. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme einer ausgesetzten Folgesache

  • rechtsportal.de

    RVG § 15 Abs. 5 S. 2; VAÜG § 2
    Begriff der neuen Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG; Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme der ausgesetzten Folgesache Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 371
  • FamRZ 2011, 667
  • RVGreport 2011, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2006 - VII ZB 69/05

    Anwaltsgebühren vor und nach Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 19 WF 174/10
    § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist nur anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt nach Erledigung eines früheren Auftrags ein neuer Auftrag erteilt worden ist (BGH NJW 2006, 1525 mwN. zu der entsprechenden Regelung in § 13 BRAGO).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. März 2006 (NJW 2006, 1525 mit Nachweisen zum Streitstand) für die entsprechende Regelung in § 13 BRAGO entschieden, dass die Fälle, in denen - wie z.B. gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 RVG bzw. § 16 Satz 2 BRAGO mit Erlass einer Kostenentscheidung - die Vergütung des Rechtsanwalts fällig wird, ohne dass sein Auftrag erledigt ist, einer Erledigung im Sinne von § 13 BRAGO nicht entsprechen.

  • BGH, 16.11.2017 - V ZB 152/16

    Rechtsanwaltsgebühren: Behandlung des Verfahrens über den Einspruch gegen ein

    bb) Diese Rechtsprechung hat überwiegend Zustimmung (KG, FamRZ 2011, 667; Finanzgericht Baden-Württemberg, AGS 2010, 606; Ahlmann in Riedel/Sußbauer, 10. Aufl., RVG, § 15 Rn. 71; Schneider/Wolf, AnwK RVG, 7. Aufl., § 8 Rn. 73; Enders in Hartung/Schons/Enders, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Aufl., § 15 Rn. 125 ff.), aber auch Ablehnung erfahren.
  • OLG Oldenburg, 13.01.2011 - 13 WF 166/10

    Anwaltsgebühren für die Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen

    Die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit dem Erlass des Scheidungsurteils und der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind (Bestätigung von KG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 19 WF 174/10).

    a) Es fehlt bereits an einem neuen Auftrag des Antragsgegners (so auch KG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 19 WF 174/10, juris, Rn. 3).

  • LG München I, 06.06.2013 - 18 Qs 23/13

    Erledigung des anwaltlichen Auftrags; Vorläufige Einstellung des Verfahrens

    So sieht beispielsweise die Rechtsprechung in der - mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren - Konstellation der Verfahrensaussetzung keine Erledigung i.S.d. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG (vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 5. Auflage 2012, § 15 Rdn. 189; KG RVGreport 2011, 19).
  • VG Bayreuth, 28.06.2013 - B 1 M 12.230

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Nachdem außerdem die Schriftsätze des Klägerbevollmächtigten vom 15.04.2010 und 03.06.2010, die zu der Streitsache B 1 K 10.559 führten, weniger als 2 Jahre nach seiner ebenfalls auf Herausgabe des Geldbetrages gerichteten Tätigkeit in den Jahren 2008 und 2009 lagen, hat der Kostenbeamte zutreffend die anwaltliche Tätigkeit im Verwaltungsverfahren von 2008 bis 2010 als einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit behandelt (vgl. insoweit z.B. BGH, B.v. vom 11.8.2010 - XII ZB 60/08 - MDR 2010, 1218, OLG Oldenburg, B.v. 13.1.2011 - 13 WF 166/10 - FamRZ 2011, 665, KG Berlin, B.v. 28.10.2010 - 19 WF 174/10 - NJW-RR 2011, 371 und OLG Frankfurt, B.v. 18.2.2008 - 3 WF 281/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht