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   AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10)   

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https://dejure.org/2011,8838
AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10) (https://dejure.org/2011,8838)
AG Bremen, Entscheidung vom 06.01.2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10) (https://dejure.org/2011,8838)
AG Bremen, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10) (https://dejure.org/2011,8838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Umfangs der zu fertigenden Kopien eines Aktenbestandteils während eines Prozesses nach der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 2 VV
    Bemessung des Umfangs der zu fertigenden Kopien eines Aktenbestandteils während eines Prozesses nach der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 127
  • RVGreport 2011, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 Ws 453/01

    Erstattung von Fotokopierkosten und Aktenversendungspauschale an den

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    Dies bedeutet für den Fall, dass der Verteidiger den gesamten Akteninhalt hat ablichten lassen, dass grundsätzlich auch diese Entscheidung vom Ermessen des Verteidigers gedeckt ist und eine Kürzung der geltend gemachten Kopierkosten nur dann gerechtfertigt ist, wenn konkret der Nachweis erbracht werden kann, dass auch aus der Sicht des Verteidigers einzelne Ablichtungen für eine sachgerechte Verteidigung in keinem Fall erforderlich waren (OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178)).

    In diesem Zusammenhang ist dem Umfang der Strafakte und dem Zeitraum der Akteineinsichtsgewährung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 359 ; OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178), AG Wuppertal StraFo 1999, 285 ).

  • AG Wuppertal, 23.12.1998 - 85 Ls 6 Js 1068/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Dokumentenpauschale

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    In diesem Zusammenhang ist dem Umfang der Strafakte und dem Zeitraum der Akteineinsichtsgewährung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 359 ; OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178), AG Wuppertal StraFo 1999, 285 ).
  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    In diesem Zusammenhang ist dem Umfang der Strafakte und dem Zeitraum der Akteineinsichtsgewährung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 359 ; OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178), AG Wuppertal StraFo 1999, 285 ).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    Es kann in Extremfällen einer überlanger Verfahrensdauern im Fall der Verurteilung zur Kompensation die Feststellung geboten sein, dass ein zu beziffernder Teil der Strafe als vollstreckt gilt (BGH NJW 2008, 860 ).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2010 - 1 Ws 324/10

    Rechtsanwaltskosten: Vollständige Ablichtung einer Gerichtsakte

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    Insbesondere ist zu berücksichtigen, inwieweit eine Prüfung der einzelnen Seiten einer Gerichtsakte auf Ablichtungsbedürftigkeit zumutbar ist (OLG Nürnberg StraFo 2010, 396).
  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30075

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).

    Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).

  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).

    Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).

  • FG Thüringen, 14.10.2014 - 4 Ko 557/13

    Zulässigkeit einer Erinnerung gegen die Streitwertberechnung in

    Das Amtsgericht Bremen führt in einem Beschluss vom 06.01.2011 (82 Ls 230 Js 8347/10), zitiert nach Juris) unter Verweis auf die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte zu dieser Frage aus, dass bei der Beurteilung, was zur Bearbeitung der Sache, insbesondere auch zur Vermeidung von unnötigen Verzögerungen, sachgemäß sei, auf die Sicht abzustellen sei, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Rechtsanwalt haben könne, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftige und alle Eventualitäten bedenke, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten könnten.
  • VG Würzburg, 20.03.2020 - W 7 M 19.1560

    Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, B.v. 10.1.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 6.1.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).
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