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   OLG Hamm, 10.02.2011 - I-28 U 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16479
OLG Hamm, 10.02.2011 - I-28 U 90/10 (https://dejure.org/2011,16479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2011 - I-28 U 90/10 (https://dejure.org/2011,16479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - I-28 U 90/10 (https://dejure.org/2011,16479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwaltshonorar, Vorschuss, Zurückbehaltungsrecht, Verbot widersprüchlichen Verhaltens, Versäumnisurteil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 242, § 280 Abs. 1, § 320 ; RVG § 9, § 20, § 15 Abs. 2 Satz 1
    Anwaltshonorar, Vorschuss, Zurückbehaltungsrecht, Verbot widersprüchlichen Verhaltens, Versäumnisurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts bei Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts bei Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht des Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2011, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 4 U 178/86
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2011 - 28 U 90/10
    Unter anderem muss der Anwalt dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens Rechnung tragen (Weiterführung von OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. November 1987 - 4 U 178/86, juris).

    Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist jedoch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. November 1987 - 4 U 178/86, juris; siehe auch N. Schneider in: AnwKomm/RVG, 5. Aufl., § 9 Rn. 78; Klees in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 4. Aufl., § 9 Rn. 38).

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 227/09

    Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2011 - 28 U 90/10
    Der Kläger kann verlangen, dass der Beklagte ihn hiervon freistellt (siehe BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 227/09, NJW 2011, 229, Rn. 7, 13).
  • BGH, 29.03.2012 - IV ZB 16/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf

    Wird dieser vom Auftraggeber nicht bezahlt, kann der Rechtsanwalt weitere Tätigkeiten ablehnen (vgl. OLG Hamm RVGreport 2011, 238; N. Schneider in AnwKomm, RVG 5. Aufl. § 9 Rn. 77, 78).
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