Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.01.2011 - 14 W 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neueintragung einer Prozesskostenhilfe kann auch nicht bei Einreichen einer Klage ohne Bezugnahme oder Hinweis auf eine bereits erfolgte Bewilligung als unrichtige gerichtliche Sachbehandlung angesehen werden; Annahme einer unrichtigen gerichtlichen Sachbehandlung bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 21.12.2010 - 16 O 429/10
- OLG Koblenz, 11.01.2011 - 14 W 14/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1135
- RVGreport 2011, 439
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 25.04.2001 - 11 W 1220/01
Gerichtsgebühren für eine wiederholt eingereichte Klageschrift
Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2011 - 14 W 14/11
Reicht eine Partei ihre Klage ohne Bezugnahme oder Hinweis auf die bereits erfolgte PKH - Bewilligung ein, kann eine unrichtige gerichtliche Sachbehandlung nicht darin gesehen werden, dass die Sache neu eingetragen wird, was zum Anfall von Gerichtsgebühren führt, die von der Partei trotz der anderweitig erfolgten PKH - Bewilligung gezahlt werden müssen (Abgrenzung zu OLG München in MDR 2001, 896).Die Dinge mögen anders liegen, wenn einem Kläger nach Klageeinreichung vom Gericht auf Anfrage fälschlich mitgeteilt wird, ein Eingang sei nicht festzustellen, und er daraufhin ein weiteres Exemplar der bereits bei Gericht befindlichen Klageschrift fertigt (vgl. dazu OLG München MDR 2001, 896).
- OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 10 W 45/99
Kostenrechtliche Folge der doppelten Einreichung einer Klageschrift
Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2011 - 14 W 14/11
Dieser Schriftsatz musste nach den Umständen als eigenständige Klageschrift betrachtet werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1670).
- AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die …
Da der Anfall der Gebühren ein gerichtliches Handeln nicht voraussetzt, können die Gebühren grundsätzlich nicht nach § 21 Abs. 1 GKG unter Hinweis auf ein Fehlverhalten oder organisatorisches Versäumnis des Gerichts in Frage gestellt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 11.01.2011 - 14 W 14/11, MDR 2011, 1135; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.02.2014 - 14 W 71/14, juris). - OLG Koblenz, 06.02.2014 - 14 W 71/14
Erhebung von Gerichtskosten bei Einreichung einer Klage ohne Hinweis auf die …
Reicht eine Partei ihre Klage ohne Bezugnahme oder Hinweis auf die bereits erfolgte PKH - Bewilligung ein, kann eine unrichtige gerichtliche Sachbehandlung nicht darin gesehen werden, dass die Sache neu eingetragen wird, was zum Anfall von Gerichtsgebühren führt, die von der bedürftigen Partei trotz der anderweitig erfolgten PKH-Bewilligung zu zahlen sind (Bestätigung von OLG Koblenz JurBüro 2011, 538 ).Hiergegen wendet sich der Bezirksrevisor unter Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 11.01.2011 (14 W 14/11).
Mit seiner Entscheidung vom 11.01.2011 (JurBüro 2011, 538 = MDR 2011, 1135 ) hat der Senat ausgeführt:.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 1 Ws 167/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Adhäsionsverfahrn, Rechtsmittel, PKH, Ablehnng
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Im Adhäsionsverfahren ist die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht anfechtbar; Voraussetzungen für die Unanfechtbarkeit einer Versagung von Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 404 Abs. 5 S. 1; ZPO § 114
Unanfechtbarkeit der Versagung von PKH im Adhäsionsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
PKH abgelehnt - kein Rechtsmittel.
Papierfundstellen
- RVGreport 2011, 439
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 21.02.1990 - 1 Ws 115/90
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 1 Ws 167/10
Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren ist nicht anfechtbar (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).Denn insoweit enthält § 404 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 StPO für das Strafverfahren eine abschließende Sonderregelung, nach welcher die in Prozesskostenhilfesachen ergehenden Entscheidungen nicht anfechtbar sind (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).
- OLG Stuttgart, 13.04.2007 - 4 Ws 119/07
Adhäsionsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel bei Aufhebung der Bewilligung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 1 Ws 167/10
Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren ist nicht anfechtbar (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).Denn insoweit enthält § 404 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 StPO für das Strafverfahren eine abschließende Sonderregelung, nach welcher die in Prozesskostenhilfesachen ergehenden Entscheidungen nicht anfechtbar sind (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).
- KG, 26.10.2007 - 4 Ws 146/07
Prozesskostenhilfe: Bewilligung im Adhäsionsverfahren; Anfechtung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 1 Ws 167/10
Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren ist nicht anfechtbar (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).Denn insoweit enthält § 404 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 StPO für das Strafverfahren eine abschließende Sonderregelung, nach welcher die in Prozesskostenhilfesachen ergehenden Entscheidungen nicht anfechtbar sind (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 254 m.w.N., OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 908, KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 Ws 146/07 -).
- OLG Bamberg, 22.07.2021 - 1 Ws 413/21
Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein, da sie sonst nicht zulässig sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2009 - 1 Ws 20/09, 29.08.2008 - 1 Ws 478/08, 14.03.2007 - 1 Ws 855/06, 05.07.2007 - 1 Ws 449/07, 13.04.2010 - 1 Ws 167/10 [jew. unveröffentlicht]).