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   KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10 REHA   

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https://dejure.org/2010,8819
KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10 REHA (https://dejure.org/2010,8819)
KG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 Ws 477/10 REHA (https://dejure.org/2010,8819)
KG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 Ws 477/10 REHA (https://dejure.org/2010,8819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rentenberater, strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren, Entlohnung, Tätigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 RVG, § 4 Abs 1 RDGEG, § 7 Abs 4 S 3 StrRehaG, § 15 StrRehaG, § 464a Abs 2 Nr 2 StPO
    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des Betroffenen zugelassenen Rentenberaters nach dem RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit eines mit Genehmigung des Gerichts gewählten bevollmächtigten Rentenberaters nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG); Höhe der Vergütung eines bevollmächtigten Rentenberaters nach dem Strafrechtlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Rentenberaters im Rehabilitierungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnungsbefugnis eines Rentenberaters für Tätigkeit im Rehabilitierungsverfahren nach dem RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Rentenberater im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 159
  • Rpfleger 2011, 293
  • RVGreport 2011, 98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO, dessen Aufzählung nicht abschließend ist und der über § 15 StrRehaG hier entsprechend gilt, besagt insoweit nur, daß stets auch, aber nicht nur die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1996, 99; LG München II AnwBl 1979, 482, Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 464a Rdn. 44).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend vertreten, daß die für nach § 138 Abs. 1 StPO gewählte Hochschullehrer zu erstattenden notwendigen Auslagen in entsprechender Anwendung des RVG zu bemessen sind (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; MDR 1995, 423; LG Göttingen NdsRpfl 91, 302; OLG München MDR 2001, 958 für das Zivilverfahren; für das Verwaltungsverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1978, 1173; einschränkend LG Gießen a.a.O.).

    Da das RVG nur entsprechend anzuwenden ist, bleibt bei der Bemessung der zu erstattenden notwendigen Auslagen hinreichend Raum auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten adäquat zu reagieren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 423).

  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
  • OLG München, 26.04.2001 - 11 WF 730/01

    Erstattung der Kosten für die Vertretung durch einen Hochschullehrer nach § 91

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend vertreten, daß die für nach § 138 Abs. 1 StPO gewählte Hochschullehrer zu erstattenden notwendigen Auslagen in entsprechender Anwendung des RVG zu bemessen sind (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; MDR 1995, 423; LG Göttingen NdsRpfl 91, 302; OLG München MDR 2001, 958 für das Zivilverfahren; für das Verwaltungsverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1978, 1173; einschränkend LG Gießen a.a.O.).
  • VG München, 29.06.1988 - MF 03650 1
    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Auch die Annahme, eine Anwendung des RVG/der BRAGO auf bevollmächtigte Hochschullehrer scheide aus, weil die Gebühren des RVG (oder früher der BRAGO) die wirtschaftliche Stellung des freiberuflich tätigen Rechtsanwaltes als eines unabhängigen Organs der Rechtspflege sichern sollen (vgl. VG München NJW 1989, 314), überzeugt nicht.
  • KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Gebührenrecht bei vor dem 1. Juli 2004

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
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