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   LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11   

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https://dejure.org/2012,7355
LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11 (https://dejure.org/2012,7355)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.03.2012 - 22 Qs 71/11 (https://dejure.org/2012,7355)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. März 2012 - 22 Qs 71/11 (https://dejure.org/2012,7355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen seinem Rechtsanwalt im Innenverhältnis eine Rechtsanwaltsvergütung dem Grunde nach überhaupt im Rahmen der Festsetzung von Rechtsanwaltskosten durch die Bußgeldbehörde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltlicher Berufsbetreuer, Gebührenanspruch, Bußgeldverfahren, Rechtsanwaltsvergütung, Kostenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 106; RVG § 15 Abs. 2 S. 1
    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen seinem Rechtsanwalt im Innenverhältnis eine Rechtsanwaltsvergütung dem Grunde nach überhaupt im Rahmen der Festsetzung von Rechtsanwaltskosten durch die Bußgeldbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Wunderbare Brotvermehrung”; oder was? - ein Schreiben 12-mal Gebühren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2012, 649
  • RVGreport 2012, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Braunschweig, 19.07.2010 - 7 Qs 22/10

    Ermittlungsverfahren als eigenständiger Rechtsfall mangels Verbindung mit anderen

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11
    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11
    Zur zivilprozessualen Kostenfestsetzung vertritt der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06 m.w.N.) die Ansicht, dass im Kostenfestsetzungsverfahren über streitige Tatsachen und komplizierte Rechtsfragen nicht zu entscheiden ist.
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11
    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2009 - 81 Js 2862/08

    Straf- und Bußgeldverfahren: Mehrfacher Anfall der Vorverfahrens- und Grundgebühr

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11
    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • LG Hamburg, 05.08.2008 - 622 Qs 43/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenansprüche des Strafverteidigers bei Verfolgung

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11
    Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
  • LG Bonn, 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

    Bußgeldverfahren, mehrere Angelegenheiten, Verbindung

    Auch solche, nicht formell verbundene oder getrennte Verfahren sind kostenrechtlich getrennt zu behandeln; dies entspricht dem Grundsatz der Rechtsklarheit (LG Bonn, Beschl. v. 01.03.2012, 22 Qs 71/11, juris, m. zust. Anm. NJW-Spezial 2012, 253 sowie Burhoff , RVGreport 2012, 219; LG Potsdam, Beschl. v. 27.06.2013, 24 Qs 184/12, juris).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    22 Qs 71/11 LG Bonn.
  • LG Potsdam, 27.06.2013 - 24 Qs 184/12

    Verteidigerkosten in Bußgeldsachen: Verfahrensverbindung bei gleichzeitiger

    Der Begriff der "Angelegenheit" wird vom RVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt (vgl. LG Bonn Rpfleger 2012, 649).
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