Rechtsprechung
   KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10671
KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 (https://dejure.org/2012,10671)
KG, Entscheidung vom 23.01.2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 (https://dejure.org/2012,10671)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - 141 AR 42/12 (https://dejure.org/2012,10671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Drängen auf Vergütungsvereinbarung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Widerruf, Bestellung, Drängen, Abschluss, Honorarvereinbarung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Pflichtverteidigung: Widerruf der Bestellung wegen Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143
    Entpflichtung des Verteidigers; Störung des Vertrauensverhältnisses infolge unzulässiger Honorarforderungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Zurücknahme einer Beiordnung wegen einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund des Drängens des Pflichtverteidigers auf Abschluss einer Honorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Ohne Moos, nix los” - das Drängen des Pflichtverteidigers auf eine Vergütungsvereinbarung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Drängen des Pflichtverteidigers auf teuere Vergütungsvereinbarung zerstört das Vertrauensverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 287 (Ls.)
  • RVGreport 2012, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 26.03.1997 - 1 Ss 57/97
    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Die Behauptung einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss mit konkreten Tatsachen belegt werden (vgl. BGHR aaO; KG, Beschluss vom 26. März 1997 - [5] 1 Ss 57/97 [16/97] -, bei juris).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349).
  • KG, 19.04.1982 - 2 Ws 85/82

    Verteidiger; Informationen; Zurückhalten; Aussetzung; Hauptverhandlung;

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 f.; KG JR 1982, 349).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Denn der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt (vgl. BGH NStZ 1993, 600, 601; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).
  • KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08

    Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft

    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    a) Es ist anerkannt, dass über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus der Widerruf der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund zulässig ist (vgl. KG NJW 2008, 3652 = StV 2009 571 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 09.06.2004 - Ws 54/04
    Auszug aus KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner aaO, Rn. 5).
  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

    Über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus liegt ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung unter anderem vor, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten verletzt worden ist (vergleiche KG Berlin, 23. Januar 2012, 4 Ws 3/12, m. w. Nachw.).

    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).

    Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).

  • KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12

    Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts

    Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat deshalb eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 -, vom 13. Dezember 2006 - 5 Ws 612/06 - und 21. Mai 2004 - 4 Ws 54/04 - Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 5).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2012 a.a.O.; vom 17. Juli 2008 - 4 Ws 63/08 - m.w.Nachw.) kommt eine Auswechselung eines Pflichtverteidigers nicht allein deshalb in Betracht, weil der Angeklagte oder der Pflichtverteidiger dies wünscht, sondern nur dann, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

  • KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12

    Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren

    Eine in den Erklärungen der Pflichtverteidigerin enthaltene Verknüpfung zwischen ihren Forderungen auf ein (zusätzliches) Honorar und ihrem weiteren anwaltlichen Engagement, die geeignet wäre, die Grundlage für ein Vertrauen zu dem Pflichtverteidiger zu zerstören (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - ), hat der Beschwerdeführer nicht dargelegt.
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