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   KG, 16.07.2012 - 2 W 106/11   

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https://dejure.org/2012,35353
KG, 16.07.2012 - 2 W 106/11 (https://dejure.org/2012,35353)
KG, Entscheidung vom 16.07.2012 - 2 W 106/11 (https://dejure.org/2012,35353)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 2 W 106/11 (https://dejure.org/2012,35353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entstehung der außergerichtlichen Terminsgebühr durch Verhandeln

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104
    Erfallen der Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Terminsgebühr für Telefongespräch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2012, 461
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus KG, 16.07.2012 - 2 W 106/11
    Den Erfolg einer gütlichen Einigung setzt der Gebührentatbestand nicht voraus (BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06 - NJW-RR 2007, 286 ).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des

    Auszug aus KG, 16.07.2012 - 2 W 106/11
    Gegenstand der Besprechung war vielmehr ersichtlich die konkrete Frage, ob der Rechtsstreit durch die Zahlung des geltend gemachten Schadensersatzes ohne Beteiligung des Gerichts beigelegt werden könne (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 21.1.2010 - I ZB 14/09 - Tz. 7 ff., AGS 2010, 164), was im Übrigen in der Folgezeit zumindest hinsichtlich der eingeklagten Hauptforderung auch zum Erfolg führte.
  • KG, 06.02.2014 - 19 W 5/14

    Zur Entstehung der Terminsgebühr durch Besprechung der Verfahrensbevollmächtigten

    Entscheidend kommt es darauf an, wie der Mitarbeiter der Beklagten, der das Telefonat mit dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin geführt hat, auf den unterbreiteten Vorschlag reagiert hat (siehe Hansens, RVGreport 2012, 461, 462).
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