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   OLG Köln, 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11   

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OLG Köln, 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - III-2 Ws 281/11 (https://dejure.org/2011,14103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber wegen dessen Eigenschaft als Hinterbliebener eines Mordopfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1
    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber [Hinterbliebener eines Mordopfers]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 360
  • RVGreport 2012, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07

    Abweichung von anwaltlicher Bestimmung der Rahmengebühr im Festsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).

    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2007 - 5 Qs 166/07
    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    besaß als Angehöriger der Verstorbenen ein erhebliches persönliches und ideelles und auch wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits (vgl. LG Nürnberg-Fürth NZV 2008, 163).
  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 1 Ws 153/07

    Verteidigervergütung: Nichtberücksichtigung einer Rechtsanwaltsgebühr für das

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Senats keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192-193/08).
  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Das Urteil ist aufgrund Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2011 (2 StR 584/10) im Schuldspruch rechtskräftig, soweit es die Tötung der T. P. betrifft.
  • OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00

    Zweiwochenfrist für sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).
  • LG Rottweil, 15.03.2007 - 3 Qs 39/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung, Nebeklage

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11
    Nach Auffassung des Senats muss eine solche Betrachtungsweise jedenfalls Extremfällen vorbehalten bleiben; vom Vorliegen eines solchen kann hier jedoch (noch) nicht ausgegangen werden, so dass im vorliegenden Fall alle Bestimmungsmerkmale des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zum Ausgleich gebracht werden müssen (s.a. LG Rottweil B. v. 15.03.2007 - 3 Qs 39/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 218/16

    Zuständigkeit des Senats bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Eine Abweichung von der Bestimmung des Verteidigers kommt im Festsetzungsverfahren nur in Betracht, wenn sich diese als unbillig hoch erweist (SenE v. 13.07.2011 - 2 Ws 281/11; v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (SenE v. 13.07.2011 - 2 Ws 281/11; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08).

  • SG Osnabrück, 05.06.2023 - S 40 SF 16/22
    Die Kommentierung verweist hierzu ausschließlich auf eine Entscheidung des OLG Köln (NStZ-RR 2011, 360).

    Jedoch hält es auch das OLG Köln in diesem Beschluss vom 13.07.2011 (Az. III-2 Ws 281/11, 2 Ws 281/11, juris) grundsätzlich für erforderlich, im Rahmen des § 14 RVG alle Kriterien miteinander abzuwägen.

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