Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 05.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1334
BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14 (https://dejure.org/2015,1334)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2015 - XII ZB 143/14 (https://dejure.org/2015,1334)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - XII ZB 143/14 (https://dejure.org/2015,1334)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 1 S 2 FamFG, § 20 Abs 1 S 1 FamGKG
    Kostenentscheidung in einer Abstammungssache: Prüfung der Niederschlagung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • IWW

    § 20 Abs. 1 Satz 1 FamGKG, § ... 1791 b BGB, § 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 81 Abs. 2 Nr. 4 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1629 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 81 Abs. 1 FamFG, § 1 Abs. 1 Satz 1 FamGKG, § 20 FamGKG, § 21 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung von durch eine unrichtige Sachbehandlung entstandenen Gerichtskosten

  • rewis.io

    Kostenentscheidung in einer Abstammungssache: Prüfung der Niederschlagung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 Abs. 1 S. 2
    Erhebung von durch eine unrichtige Sachbehandlung entstandenen Gerichtskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten der Ergänzungspflegerin - und die Frage der unrichtigen Sachbehandlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 81 Abs. 1 FamFG: Zum Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei unrichtiger Sachbehandlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten bei unrichtiger Sachbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 385
  • MDR 2015, 350
  • FamRZ 2014, 570
  • FamRZ 2015, 570
  • RVGreport 2015, 235
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14
    Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Nichterhebung von Kosten nach der gleichlautenden Vorschrift des § 21 GKG nur dann in Betracht, wenn das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zu Tage tritt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04 - NJW-RR 2005, 1230; BGHZ 98, 318, 320 = NJW 1987, 1023 und BGH Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294, jeweils zu § 21 GKG).

    Durch diese Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift soll verhindert werden, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04 - NJW-RR 2005, 1230), weil die Verfahrensbeteiligten versuchen, im Kostenansatzverfahren eine erneute Überprüfung der Entscheidung in der Hauptsache zu erreichen.

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14
    Ist die Kostenentscheidung solchermaßen in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann die Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt oder die gesetzlichen Grenzen seines Ermessen überschritten hat (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 14).

    aa) Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass die Kostenverteilung in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nicht nach einem von dem konkreten Einzelfall unabhängigen Regel-Ausnahme-Verhältnis vorgenommen werden kann, sondern in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblichen Umstände zu treffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 - FamRZ 2014, 744 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14
    Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Nichterhebung von Kosten nach der gleichlautenden Vorschrift des § 21 GKG nur dann in Betracht, wenn das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zu Tage tritt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04 - NJW-RR 2005, 1230; BGHZ 98, 318, 320 = NJW 1987, 1023 und BGH Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294, jeweils zu § 21 GKG).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14
    Zwar kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Nichterhebung von Kosten nach der gleichlautenden Vorschrift des § 21 GKG nur dann in Betracht, wenn das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zu Tage tritt (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04 - NJW-RR 2005, 1230; BGHZ 98, 318, 320 = NJW 1987, 1023 und BGH Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294, jeweils zu § 21 GKG).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14
    Eine Ermessensentscheidung ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht von einem unzutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer ermessensfehlerfreien Entscheidung versperrt hat (vgl. BGHZ 115, 311 = NJW 1992, 171, 174).
  • OLG Celle, 09.07.2018 - 21 WF 176/17

    Voraussetzungen der Heranziehung eines Verfahrensbeteiligten als Zweitschuldner

    Gleichwohl entstehende Mehrkosten beruhen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 20 Abs. 1 FamGKG (vgl. BGH FamRZ 2015, 570, 571).
  • OLG Braunschweig, 07.10.2021 - 1 WF 106/21

    Beauftragung einer Verfahrensbeiständin; Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    Bei der auf eine unrichtige Sachbehandlung gestützten Beschwerde des Antragstellers handelt es sich rechtssystematisch um eine Einwendung gegen den Kostenansatz, welche unabhängig von der Möglichkeit des § 81 FamGKG, wonach das Gericht von der Erhebung von Kosten absehen kann, eröffnet ist (BGH, Beschluss vom 07.01.2015, XII ZB 143/14, juris Rn. 14; Schneider/Volpert/Fölsch, Kommentar zum FamGKG, 3. Auflage, § 20 Rn. 4, 5, 31).

    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt vor, wenn es das Gericht gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen Verfahrensfehler begangen hat, der ohne eine Überprüfung der Entscheidung in der Hauptsache offen zu Tage tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.01.2015, XII ZB 143/14, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.04.2018, 16 WF 2/18, juris Rn. 28 m.w.N.; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., § 20 Rn. 15).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15

    Absehen von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten

    Die Entscheidungen hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens - über beide hat der Senat zu befinden (vgl. BGH, FamRZ 2015, 570) - folgt aus § 81 FamFG.

    Im Rahmen der Ermessensprüfung des § 81 FamFG ist - entsprechend § 20 FamGKG - in diesem Zusammenhang auch das Kriterium der unrichtigen Sachbehandlung beachtlich (BGH, FamRZ 2015, 570ff.).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2022 - 6 WF 154/22

    Absehen von Gerichtskosten nach § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG für Verfahrensbeistand

    Da diese Voraussetzung auch dann erfüllt sein kann, wenn der Kostenschuldner mit Auslagen belastet wird, die durch eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichts entstanden sind, hat das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Kosten nicht zu erheben (BGH, Beschluss vom 07.01.2015 - XII ZB 143/14 -, Rn. 13 m.w.N.).

    Dabei kann der Rechtsgedanke des § 20 Abs. Nr. 1 FamGKG, wonach Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht zu erheben sind, im Rahmen der Kostengrundentscheidung entsprechend herangezogen werden (vgl. BGH, BGH, Beschluss vom 28.09.2016 - XII ZB 251/16 -, juris; BGH, Beschluss vom 7.01.2015 - XII ZB 143/14 -, juris; OLG München, - 2 WF 618/21 - NJW 2021, 2811, Rn. 13, beck-online).

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2017 - 2 WF 299/16

    Gutachten unverwertbar: Wer muss die Sachverständigenkosten tragen?

    Durch diese Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift soll verhindert werden, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, weil die Verfahrensbeteiligten versuchen, im Kostenansatzverfahren eine erneute Überprüfung der Entscheidung in der Hauptsache zu erreichen (BGH MDR 2005, 956; BGH FamRZ 2015, 570 Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 17.04.2015 - 12 UF 217/13

    Vaterschaftsanfechtungsklage der allein sorgeberechtigten Mutter gegen den

    Der Beschluss des BGH vom 07.01.2015 (XII ZB 143/14, zitiert nach juris), in dem die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft als gesetzeswidrig angesehen wurde (auf Rz. 12), betraf ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und kein Anfechtungsverfahren.
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 21 UF 187/21

    Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung; Verbundener Antrag auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2014, 744; 2015, 570) ist auch im Fall einer (erfolgreichen) Vaterschaftsfeststellung für die Kostenentscheidung weder von dem zivilprozessualen Grundsatz des Obsiegens bzw. Unterliegens noch von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis auszugehen.
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2023 - 6 UF 128/22

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife eines Anrechts auf Grundrentenzuschlag

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 150 Abs. 1 und Abs. 3 FamFG (vgl. BGH FamRZ 2023, 117), wobei der Senat die Nichterhebung der zweitinstanzlichen Kosten - mit Blick auf die unrichtige Sachhandlung durch das Familiengericht - auf den Rechtsgedanken von § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG gründet (vgl. dazu BGH FamRZ 2015, 570).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 1 WF 182/16

    Kostenverteilung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Bei der somit vom Senat vorzunehmenden Ermessensentscheidung sind sämtliche Umstände des konkreten Einzelfalles zu berücksichtigen, d.h. es gibt kein Regel-Ausnahme-Verhältnis, wie etwa in den Familienstreitsachen, welches sich z.B. nur nach dem Obsiegen und Unterliegen im Verfahren richtet (BGH FamRZ 2014, 744, zitiert nach juris Rn. 11, 13, 16; BGH FamRZ 2015, 570; OLG Nürnberg FamRZ 2016, 1482; Heilmann/Grün, a.a.O., § 183 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2016 - 1 WF 185/16

    Isolierte Anfechtung von Kostenentscheidung in Familiensache

    Der Senat folgt der Auffassung, dass die Ermessensentscheidung des Amtsgerichts, vorliegend im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG, im vollen Umfang der Nachprüfung des Beschwerdegerichts unterliegt mit der Folge, dass dieses eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat (Heilmann/Dürbeck, § 68 Rdnr. 14; Keidel/Sternal § 68 FamFG, Rdnr. 93; BGH FamRZ 2015, 570, a.A. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2013, 1979 [zu § 18 VersAusglG], KG FamRZ 2011, 393, OLG Hamm BeckRS 2013, 03576) und neuer Vortrag im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen ist.
  • OLG Schleswig, 01.06.2023 - 8 WF 50/23

    Kostentragung in Verfahren postmortaler Abstammung

  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 10 WF 111/18

    Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen bei Unbilligkeit einer

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19

    Familiensache: Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • OLG Nürnberg, 18.02.2016 - 7 WF 77/16

    Beteiligung der Mutter an den Verfahrenskosten im

  • OLG Koblenz, 18.08.2015 - 11 UF 353/15

    Wirksamkeit der Erklärung der Zustimmung eines Elternteils zur Übertragung des

  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 8 N 15.2460

    Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 9 WF 141/20

    Kostenteilung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren bei berechtigten Zweifeln

  • KG, 31.01.2019 - 19 AR 12/18

    Begründungspflicht bei Ermessensentscheidungen des Kostenbeamten; hälftige

  • OLG Brandenburg, 01.06.2022 - 13 WF 85/22

    Beschwerde gegen einen Kostenansatz Vergütung eines Verfahrensbeistands Keine

  • OLG Brandenburg, 31.01.2022 - 9 WF 4/22

    Isolierte Kostenbeschwerde gegen Auferlegung von Gerichtskosten nach

  • OLG Brandenburg, 30.08.2023 - 9 WF 14/23
  • OLG Brandenburg, 30.08.2023 - 9 WF 114/23
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.03.2015 - 1 Ws 87/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6007
OLG Bamberg, 05.03.2015 - 1 Ws 87/15 (https://dejure.org/2015,6007)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.03.2015 - 1 Ws 87/15 (https://dejure.org/2015,6007)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. März 2015 - 1 Ws 87/15 (https://dejure.org/2015,6007)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für die Aktenversendungspauschale

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versendung von Akten auf Ersuchen des Rechtsanwalts zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht; Entstehung einer Aktenversendungspauschale; Versand der Akten durch einen externen Postdienstleister und Facheinlage bei dem für den Kanzleisitz des Rechtsanwalts örtlich ...

  • rewis.io

    Aktenversendungspauschale bei Versand an auswärtiges Gerichtsfach

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Versendung von Akten auf Ersuchen des Rechtsanwalts zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aktenversendungspauschale bei Versand an auswärtiges Gerichtsfach durch externen Postdienstleister

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 232
  • RVGreport 2015, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

    Keine Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2015 - 1 Ws 87/15
    Es stützt sich insoweit auf die Rechtsauffassung des OLG Köln (Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14 u.a. = StraFo 2015, 40 = AGS 2014, 513) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 = JurBüro 2014, 379 = AnwBl 2014, 657).
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.2015 - 1 Ws 87/15
    Es stützt sich insoweit auf die Rechtsauffassung des OLG Köln (Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14 u.a. = StraFo 2015, 40 = AGS 2014, 513) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14 = JurBüro 2014, 379 = AnwBl 2014, 657).
  • OLG Celle, 16.02.2016 - 2 W 32/16

    Übersendung von Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig

    Hingegen fällt die Gebühr dann an, wenn die Aktenversendung mit einem privaten externen Dienstleister oder einem externen Postdienstleister erfolgt (vgl. Oberlandesgerichts Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015, 4 Ws 117/15, AGS 2015, 572; OLG Bamberg, Beschluss vom 05. März 2015 - 1 Ws 87/15 -, AGS 2015, 278; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15, JurBüro 2016, 31; OLG Köln 2. Strafsenat, Beschluss vom 07. Juli 2015, 2 Ws 394/15).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2015 - 1 Ws 164/15

    Aktenversendungspauschale: Anfall der Gebühr bei Aktentransport durch einen

    Es kann im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob die Bezahlung des justizexternen Dienstleisters dergestalt erfolgt, dass dieser jedes einzelne Paket gesondert in Rechnung stellt (so in den den Entscheidungen des OLG Köln - Senat für Familiensachen - vom 23.01.2015 - 14 WF 163/14, und des OLG Bamberg vom 05.03.2015 - 1 Ws 87/15 - jeweils nach juris - zugrundeliegenden Fällen), oder ob er eine aufgrund des zu erwartenden Transportaufkommens kalkulierte Pauschale für bestimmte Abrechnungszeiträume erhält wie im vorliegenden und dem vom OLG Düsseldorf im o.g. Beschluss entschiedenen Fall.
  • OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15
    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit darüber, dass nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG am 01.08.2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nur noch erhoben werden kann, wenn auf den Vorgang der konkreten Versendung bezogene bare Auslagen für Transport und Verpackung anfallen, die im Sinne von ausscheidbaren entgeltlichen Kosten grundsätzlich gesondert bezifferbar sind und für die die Justizkasse in Vorleistung tritt (SenE vom16.10.2014 - 2 Ws 601/14 = StraFo 2015, 40; 14. Zivilsenat des OLG Köln 23.01.2015 - 14 WF 163/14; OLG Koblenz JurBüro 2014, 379; OLG Bamberg wistra 2015, 248).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2015 - 2 AuslA R 16/15

    Keine Aktenversendungspauschale bei Aktentransport per Justizdienstwagen

    Die weiteren zu Nr. 9003 KV-GKG ergangenen, einen Kostenansatz befürwortenden Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 Ws 164/15 -, juris) und des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 05. März 2015 - 1 Ws 87/15 -, juris) betreffen die nicht vergleichbaren Fälle der Aktenversendung mit einem privaten externen Dienstleister und einem externen Postdienstleister.
  • LG Saarbrücken, 02.07.2015 - 2 Qs 27/15

    Aktenversendungspauschale, privater Kurierdienst

    Für diesbezügliche Transportkosten des Kurierfahrers trat die Justiz-kasse mithin in Vorlage, es handelt sich bei der zu zahlenden monatlichen Vergütung um bare Auslagen (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 05.03.2015 -1 Ws 87/15-, zitiert nach ju-ris).
  • LG Saarbrücken, 24.07.2015 - 6 Qs 129/15

    Aktenversendungspauschale, externer Dienstleister

    Für diesbezügliche Transportkästen des Kurierfahrers trat die Justizkasse mithin in Vorlage, es handelt sich bei der zu zahlenden monatlichen Vergütung um bare Auslagen (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 05.03.2015 - 1 Ws 87/15-, zitiert nach juris).
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