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   LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16   

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https://dejure.org/2016,43581
LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16 (https://dejure.org/2016,43581)
LG Hagen, Entscheidung vom 06.07.2016 - 44 Qs 65/16 (https://dejure.org/2016,43581)
LG Hagen, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 44 Qs 65/16 (https://dejure.org/2016,43581)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2016, 451
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 4 Ws 528/07

    Kostensache; Freispruch; Auslagenerstattung; Rahmengebühren; Unbilligkeit

    Auszug aus LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16
    Sie entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall und auch für die (erste) Beschaffung der erforderlichen Informationen, wobei unter Informationsbeschaffung alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts zu verstehen sind, die darauf gerichtet sind, ihm - über das Gespräch mit dem Mandanten hinaus - Informationen zu dem an ihn angetragenen Rechtsfall zu verschaffen, etwa durch Akteneinsicht (OLG Hamm, Beschluss v. 24.01.2008 - 4 Ws 528/07, zitiert nach juris; vgl. Mayer/Kroiß, RVG, 5. Auflage 2012, VV-RVG Rn. 19 - 23).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines

    Auszug aus LG Hagen, 06.07.2016 - 44 Qs 65/16
    Auch bei der hier vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Ansicht in der Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung (OLG Hamm, Beschluss v. 24.07.2014 - 1 Ws 305/14, BeckRS 2014, 17026 m.w.N.).
  • LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21

    Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde

    Dem Verteidiger steht gegen einen den Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigervergütung teilweise ablehnenden Kostenfestsetzungsbeschluss keine Beschwerderecht zu (Anschluss an LG Saarbrücken, Beschl. v. 07.11.2012 - 2 Qs 40/12, juris Rn. 22; LG Hagen, Beschl. v. 06.07.2016 - 44 Qs 65/16, juris Rn. 13).

    Der Verteidiger kann hingegen nicht ausschließlich in eigenem Namen das Rechtsmittel einlegen (vgl. LG Saarbrücken, Beschl. v. 07.11.2012 - 2 Qs 40/12, juris Rn. 22 m.w.Nachw,; LG Hagen, Beschl. v. 06.07.2016 - 44 Qs 65/16, BeckRS 2016, 21397 Rn. 13).

    Der Abgeltungsbereich der Grundgebühr umfasst die erstmalige Einarbeitung in den Sachstand, die Entgegennahme der Informationen einschließlich der Informationsbeschaffung, die Sachverhaltsermittlung sowie das Erstgespräch mit dem Mandanten (vgl. hierzu LG Hagen, Beschl. v. 06.07.2016 - 44 Qs 65/16, BeckRS 2016, 21397 Rn. 18; BeckOK-RVG/ Knaudt , 51. Ed. 01.03.2021, RVG VV 4100 Rn. 3; Gerold/Schmidt/ Burhoff , RVG, 24. Aufl. 2019, RVG VV Nr. 4100 Rn. 10).

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