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   KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16 REHA, 1 Ws 42/16 REHA   

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https://dejure.org/2016,35039
KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16 REHA, 1 Ws 42/16 REHA (https://dejure.org/2016,35039)
KG, Entscheidung vom 05.10.2016 - 1 Ws 1/16 REHA, 1 Ws 42/16 REHA (https://dejure.org/2016,35039)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 1 Ws 1/16 REHA, 1 Ws 42/16 REHA (https://dejure.org/2016,35039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 5 S 1 RVG, Nr 4141 RVG-VV, Nr 7000 Nr 1 Buchst a RVG-VV, § 304 Abs 3 StPO, § 464b S 3 StPO
    Vergütungsfestsetzung für den Rechtsanwalt im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren: Entstehung der Befriedigungsgebühr; Beschwerdewert bei mehreren Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Glaubhaftmachung der Dokumentenpauschale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtentstehen einer Befriedungsgebühr im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren; Einheitliches Betrachten des Beschwerdewerts bei mehreren in einem Sachzusammenhang stehenden Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Glaubhaftmachung bei der Geltendmachung der ...

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rehabilitierungsverfahren, Auslagen, Scan, Glaubhaftmachung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltsgebühren im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, Befriedungsgebühr, Beschwerdewert, Glaubhaftmachung betreffend die Geltendmachung der Dokumentenpauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren; Erfallen der Befriedungsgebühr; Wert der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren Kostenfestsetzungsbeschlüssen

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2017, 116
  • RVGreport 2017, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Da im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG gemäß Abs. 5 Satz 1 dieser Vorschrift § 104 Abs. 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist, sind die einzelnen Ansätze darzulegen und glaubhaft zu machen, insbesondere, wenn sich die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen nicht aus der Gerichts- bzw. Verfahrensakte ergeben, in Streit stehen oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne Weiteres ersichtlich sind (vgl. Volpert in Burhoff (Hrsg.), RVG - Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., A. Vergütungs-ABC, Festsetzung gegen die Staatskasse [§ 55], Rdn. 878 unter Hinweis auf BGH NJW 2007, 2493 für das Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2001 - 4 Ws 453/01

    Auslagen - Absetzen von Kopiekosten

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Zweifel, ob die Auslagen erforderlich waren, gehen nach der herrschenden Auffassung zu Lasten der Staatskasse (vgl. etwa KG, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2/5 Ws 131/06 -, RVGreport 2008, 302; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 224; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt a.a.O., § 46 Rdn. 87; Volpert a.a.O., A. Vergütungs-ABC, Auslagen aus der Staatskasse [§ 46 Abs. 1 und 2], Rdn. 210).
  • KG, 01.07.2013 - 1 Ws 23/13

    Festsetzung der Gebühr für einen Haftprüfungstermin

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 1. Juli 2013 - 1 Ws 23/13 - darauf hingewiesen, dass mehrere Festsetzungsbeschlüsse "dergestalt in einem inneren Sachzusammenhang stehen können, dass der Beschwerdewert insgesamt einheitlich zu betrachten wäre." Ein solcher Sachzusammenhang war in dem seinerzeit entschiedenen Fall verneint worden.
  • KG, 28.08.2015 - 1 Ws 51/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung der Dokumentenpauschale für das Einscannen von

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind infolge der Neufassung der Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz elektronische Kopien von Akten (Scans) und auch Ausdrucke dieser Scans in Papierform nicht erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 28. August 2015 - 1 Ws 51/15 -, NStZ 2016, 63).
  • KG, 27.05.2008 - 5 Ws 131/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Kosten für eine nicht vorab "genehmigte"

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Zweifel, ob die Auslagen erforderlich waren, gehen nach der herrschenden Auffassung zu Lasten der Staatskasse (vgl. etwa KG, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2/5 Ws 131/06 -, RVGreport 2008, 302; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 224; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt a.a.O., § 46 Rdn. 87; Volpert a.a.O., A. Vergütungs-ABC, Auslagen aus der Staatskasse [§ 46 Abs. 1 und 2], Rdn. 210).
  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09

    Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG als Betragsrahmengebühr eine Festgebühr ist (vgl. Senat JurBüro 2012, 466; Burhoff in Gerold/Schmidt a.a.O., Nr. 4141 VV RVG Rdn. 50 m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.07.2014 - 1 Ws 268/14

    Gefährliche Körperverletzung: Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers hinsichtlich

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind infolge der Neufassung der Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz elektronische Kopien von Akten (Scans) und auch Ausdrucke dieser Scans in Papierform nicht erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 28. August 2015 - 1 Ws 51/15 -, NStZ 2016, 63).
  • KG, 21.01.2015 - 1 Ws 63/13

    Rechtsanwaltsvergütung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren

    Auszug aus KG, 05.10.2016 - 1 Ws 1/16
    Ebenso wenig wie eine Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren (Nr. 4104 VV RVG) im Rehabilitierungsverfahren entstehen kann, weil dieses Verfahren ein Vorverfahren nicht kennt (vgl. Senat JurBüro 2015, 520; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 22. Aufl., Vorbem. 4 VV RVG Rdn. 8 m.w.N.), entsteht im Rehabilitierungsverfahren eine sog. Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG.
  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 1 Ws 208/19

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags

    Derartige Bezugnahmen, auch wenn sie als Anlagen beigefügte Schriftstücke oder Aktenbestandteile betreffen, sind dementsprechend nur dann für die Zulässigkeit des Antrags unschädlich, wenn sie lediglich der Erläuterung des bereits aus sich heraus uneingeschränkt verständlichen und geschlossenen Antragsvorbringens dienen (Senatsbeschluss vom 01. Februar 2017, 1 Ws 141/16; vom 22. Februar 2016, 1 Ws 1/16).
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