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LG Bonn, 23.03.2017 - 29 Qs - 660 Js 405/14 - 5/17, 29 Qs 5/17 |
Zitiervorschläge
LG Bonn, Entscheidung vom 23.03.2017 - 29 Qs - 660 Js 405/14 - 5/17, 29 Qs 5/17 (https://dejure.org/2017,7619)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. März 2017 - 29 Qs - 660 Js 405/14 - 5/17, 29 Qs 5/17 (https://dejure.org/2017,7619)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Strafvollstreckung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Burhoff online
Nachträgliches Gesamtstrafenverfahren, Verfahrensgebühr, Verteidiger des Erkenntnisverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich denn nun die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ab?
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 05.11.2015 - 204 Ds 60/15
- LG Bonn, 22.01.2016 - 21 Qs 72/15
- AG Siegburg, 31.08.2016 - 204 Ds 60/15
- LG Bonn, 23.03.2017 - 29 Qs - 660 Js 405/14 - 5/17, 29 Qs 5/17
Papierfundstellen
- RVGreport 2017, 297
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 11.06.2019 - 1 Ws 265/19
Pflichtverteidigervergütung für nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Ob einem Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§§ 460, 462 StPO) ein Honorar nach Nrn. 4204, 4205 RVG-VV zusteht, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend: OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2018 - 2 Ws 106/18 = JurBüro 2019, 23 = AGS 2018, 494;… Riedel/Sußbauer RVG 10. Aufl. Rn. 4 zu RVG-VV ...4204;… Schneider/Volpert/Fölsch Gesamtes Kostenrecht 2. Aufl. Rn. 11 zu RVG-VV ...4200 - 4207;… Burhoff in: Gerold/Schmidt RVG 23. Aufl. Rn. 4 zu RVG-VV ...4200 - 4207; verneinend: LG Bonn, Beschluss vom 23.03.2017 - 29 Qs 5/17 bei juris). - LG Cottbus, 20.04.2018 - 23 KLs 34/14
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Verteidiger des Erkenntnisverfahrens, …
Zwar wird durch das Landgericht Bonn in der Entscheidung vom 23. März 2017, AZ: 29 Qs 5/17 (zit. nach juris), die Auffassung vertreten, im Verfahren betreffend die nachträgliche Gesamtstrafenbildung entstehe eine Gebühr nach RVG VV Nr. 4204 nicht.Auch aus der Rechtsprechung finden sich hierzu - soweit ersichtlich - bis auf die Ausführungen in dem Beschluss des Landgerichts Bonn vom 23. März 2017, AZ: 29 Qs 5/17, keine veröffentlichten Entscheidungen.
- OLG Brandenburg, 05.07.2018 - 2 Ws 106/18
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Verfahrensgebühr
Die vom Landgericht Bonn hierzu vertretene abweichende Auffassung, die in dem dort zu Grunde liegenden Einzelfall auch nicht entscheidungserheblich geworden ist (Beschluss vom 13. März 2017 - 29 Qs 5/17, zitiert nach juris), vermag aus den von der Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss zutreffend dargestellten Gründen nicht zu überzeugen. - LG Bonn, 31.08.2021 - 29 Qs 6/21
Gesamtstrafenverfahren, Verteidiger des Erkenntnisverfahrens, Verfahrensgebühr
Die Kammer hat durch den Einzelrichter mit Beschluss vom 23.03.2017 (29 Qs 5/17) das Entstehen einer Gebühr Nr. 4204 VV RVG und damit implizit auch eine solche nach Nr. 4205 VV RVG, die an Nr. 4204 VV RVG anknüpft, verneint.