Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.05.2017 - 61 Qs 5/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17697
LG Düsseldorf, 12.05.2017 - 61 Qs 5/17 (https://dejure.org/2017,17697)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2017 - 61 Qs 5/17 (https://dejure.org/2017,17697)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 61 Qs 5/17 (https://dejure.org/2017,17697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 197 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Akte zum Zeitpunkt der ersten Akteneinsicht als ein wesentliches Indiz für den Aufwand bei der erstmaligen Einarbeitung in den Rechtsfall; Terminsdauer als ein objektiver Maßstab für die Bemessung der Terminsgebühr; Verwirkung des Anspruchs auf Erstattung ...

  • Burhoff online

    Terminsgebühr, Bemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwirkung bei der Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundgebühr bei einem sehr geringen Aktenumfang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2017, 373
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 01.10.2008 - 20 S 15/08

    Vorbereitendes und gerichtliches Verfahren; verschiedene Angelegenheiten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.05.2017 - 61 Qs 5/17
    Die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG war nur einmal festzusetzen, da das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das anschließende gerichtliche Verfahren nur eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne darstellen und daher für das gerichtliche Verfahren keine zweite Post- und Telekommunikationspauschale entsteht, wenn diese bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde angefallen ist (vgl. auch LG Köln, Urt. v. 01.10.2008, Az. 10 S 15/08, BeckRS 2009, 11041).
  • LG Bochum, 07.08.2009 - 10 S 15/08

    Befangenheit wegen Äußerungen auf der Homepage!

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.05.2017 - 61 Qs 5/17
    Die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG war nur einmal festzusetzen, da das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das anschließende gerichtliche Verfahren nur eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne darstellen und daher für das gerichtliche Verfahren keine zweite Post- und Telekommunikationspauschale entsteht, wenn diese bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde angefallen ist (vgl. auch LG Köln, Urt. v. 01.10.2008, Az. 10 S 15/08, BeckRS 2009, 11041).
  • LG Cottbus, 20.01.2022 - 24 KLs 34/20

    Gebührenbemessung, Strafverfahren, Terminsgebühr

    Somit ist das wesentliche Bemessungskriterium der Terminsgebühr zeitliche Inanspruchnahme des Rechtsanwalts (LG Cottbus, B. v. 17.12.19, 22 Qs 223/19; OLG Düsseldorf, B. v. 12.05.17, 61 Qs 5/17; B. v. 19.05.17, 1 Ws 2/17 - juris).
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