Rechtsprechung
KG, 20.12.2017 - 1 Ws 70/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Zuästzliche Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Verfahrensgebühr, Angelegenheitz
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nr 4113 RVG-VV, Nr 4115 RVG-VV, Nr 4142 RVG-VV
Vergütung des Strafverteidigers: Gebühren bei Verteidigung gegen Abschöpfungsmaßnahmen
- IWW
RVG-VV Nr. 4142
RVG-VV - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung des Urteils im Ausspruch über Abschöpfungsmaßnahmen
- Burhoff online
Zusätzliche Verfahrensgebühr, selbständiges (Abschöpfungs)verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltsgebühren im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung des Urteils im Ausspruch über Abschöpfungsmaßnahmen
- rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 4142
Anwaltsgebühren im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung des Urteils im Ausspruch über Abschöpfungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kampf gegen (erweiterten) Verfall: Der Rechtsanwalt verdient nicht nur die zusätzliche Verfahrensgebühr
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.10.2017 - 254 Js 244/14
- KG, 20.12.2017 - 1 Ws 70/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 128
- RVGreport 2018, 97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 10.04.2012 - 1 AR 70/11
Entstehen einer Gebühr nach Nr. 5116 VV RVG im selbstständigen Verfallsverfahren …
Auszug aus KG, 20.12.2017 - 1 Ws 70/17
Soweit die Bezirksrevisorin auf den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10. April 2012 - 1 AR 70/11 - verweist, wird lediglich angemerkt, dass die dort vertretene Ansicht zum Verhältnis der entsprechenden Regelungen im Bußgeldverfahren nach Teil 5 Abschnitt 1 VV RVG, welche - soweit ersichtlich - vereinzelt geblieben ist, aus den vorstehenden Gründen keine Zustimmung verdient. - KG, 22.05.2006 - 4 Ws 7/06
Überbürdung der Kosten eines Adhäsionsklägers auf den Angeklagten bei Anschluss …
Auszug aus KG, 20.12.2017 - 1 Ws 70/17
Auch die von der Bezirksrevisorin für ihre Auffassung reklamierte Rechtsprechung führt zu keinem anderen Ergebnis, wobei es im Hinblick auf den Beschluss des Kammergerichts vom 22. Mai 2006 - 4 Ws 7/06 - bei der zutreffenden Begründung der angefochtenen Entscheidung verbleibt, wonach dieser Beschluss, der nicht die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG, sondern diejenige gemäß Nr. 4143 VV RVG betraf, keine Aussage zum Verhältnis der Gebührentatbestände aus Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV RVG und Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 VV RVG trifft. - OLG Hamm, 13.12.2011 - 3 Ws 338/11
Rechtsanwaltsvergütung; Entstehen der Verfahrensgebühr für Einziehung und …
Auszug aus KG, 20.12.2017 - 1 Ws 70/17
Daher steht die Gebühr dem Verteidiger nach der amtlichen Anmerkung 3 zu Nr. 4142 VV RVG "für das Verfahren des ersten Rechtszuges einschließlich des vorbereitenden Verfahrens und für jeden weiteren Rechtszug" zu, und zwar selbst dann, wenn das Rechtsmittel auf die Anordnung der Einziehung oder des (erweiterten Wertersatz-) Verfalls beschränkt war (vgl. zum Ganzen nur OLG Hamm, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 3 Ws 338/11 - Rdn. 3 m.w.N. [juris];… Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG 23. Aufl., Nr. 4142 VV Rdn. 13 m.w.N.).
- LG Berlin, 13.04.2018 - 511 KLs 11/17
Einziehung, Neues Recht, Gegenstandswert
Dieser Gebührentatbestand hat den Sinn und Zweck, den Verteidigeraufwand in Verfahren, in denen Abschöpfungsmaßnahmen infrage kommen, angemessen zu honorieren (vgl. KG, Beschluss vom 20.12.2017, 1 Ws 70/17, juris Rz. 3).