Rechtsprechung
BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage eines Vertriebsleiters auf Unzulässigkeit einer wegen Betriebsverlegung ausgesprochenen Änderungskündigung; Dringende betriebliche Erfordernisse und soziale Rechtfertigung bei Änderungskündigungen; Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Verlegung als ...
- RA Kotz
Betriebsteilverlagerung und betriebsbedingte Änderungskündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2 S. 1 § 1 Abs. 12, 2, 3
Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Verlagerung eines Betriebsteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 19.05.1998 - 4 Ca 5876/96
- LAG München, 06.07.1999 - 6 Sa 155/99
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 696 (Ls.)
- RdA 2002, 372
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSv. §§ 2 Satz 1, 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht mit dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt hat, ob es sich bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. zuletzt beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" Betriebs- oder Unternehmensstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
Organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen deshalb keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (…vgl. beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).
Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, daß sie aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmißbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozeß grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, daß die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO).
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts kann deshalb nicht geprüft werden, ob der Nutzen der neuen Struktur in einem - noch angemessenen - vertretbaren Verhältnis zu den Nachteilen für den betroffenen Arbeitnehmer steht (vgl. insbesondere BAG 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO).
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).aa) Der Entschluß der Beklagten, gemäß ihrem Vorstandsbeschluß vom 31. Mai 1996 das Kathodengeschäft am Standort G. zu konzentrieren und den Vertrieb dorthin zu verlagern, stellt eine unternehmerische Organisationsentscheidung dar (so für eine Verlagerungsentscheidung ins Ausland auch schon BAG 18. September 1997 aaO), die zum Wegfall von Arbeitsplätzen im Vertrieb der Kathoden in M. führt.
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSv. §§ 2 Satz 1, 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht mit dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt hat, ob es sich bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. zuletzt beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).Organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen deshalb keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO;… 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).
- BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Da jede Rechtsausübung unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben steht (§ 242 BGB), kann sich ein Arbeitnehmer nicht auf eine fehlerhafte Sozialauswahl bei einer Änderungskündigung berufen, wenn er in Kenntnis der Kündigungsabsicht seinerseits ein eindeutiges Angebot des Arbeitgebers definitiv abgelehnt hat, ihn auf einen Arbeitsplatz umzusetzen, hinsichtlich dessen Inhaber er nunmehr die Sozialauswahl rügt (vgl. auch BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108). - BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Der Vergleich der Arbeitnehmer vollzieht sich ausschließlich auf derselben Ebene der Betriebshierarchie (horizontale Vergleichbarkeit) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann; eine Vergleichbarkeit scheidet somit in allen Fällen aus, in denen eine anderweitige Beschäftigung nur auf Grund einer Änderung der Arbeitsbedingungen durch Vertrag oder Änderungskündigung in Betracht kommt (zB BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 142/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 46 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 43). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Der Vergleich der Arbeitnehmer vollzieht sich ausschließlich auf derselben Ebene der Betriebshierarchie (horizontale Vergleichbarkeit) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann; eine Vergleichbarkeit scheidet somit in allen Fällen aus, in denen eine anderweitige Beschäftigung nur auf Grund einer Änderung der Arbeitsbedingungen durch Vertrag oder Änderungskündigung in Betracht kommt (zB BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 142/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 46 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 43). - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" Betriebs- oder Unternehmensstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61). - LAG München, 06.07.1999 - 6 Sa 155/99
Änderungskündigung: betriebsbedingte Änderungskündigung - Verlagerung eines …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. Juli 1999 - 6 Sa 155/99 - aufgehoben. - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
a) Ob die zur Kündigung vom Arbeitgeber angeführten betrieblichen Erfordernisse dringend sind, beurteilt sich anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts kann deshalb nicht geprüft werden, ob der Nutzen der neuen Struktur in einem - noch angemessenen - vertretbaren Verhältnis zu den Nachteilen für den betroffenen Arbeitnehmer steht (vgl. insbesondere BAG 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159;… 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO). - BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83
Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl
- BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
- BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten können deshalb nur im Rahmen der von ihm vorgegebenen Arbeitsorganisation Berücksichtigung finden (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 1 c cc der Gründe). - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74 = EzA KSchG § 2 Nr. 50; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats
Diese Aufgabenverlagerung ist grundsätzlich geeignet, eine betriebsbedingte Änderungskündigung zu rechtfertigen (Senat 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 1 c aa der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 41).
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04
Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe
Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betroffenen Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, in jüngerer Vergangenheit zum Beispiel BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 -AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74, zu B I 1 der Gründe; BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 b der Gründe).Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot - wie hier - rechtzeitig unter Vorbehalt angenommen oder es abgelehnt hat, ist nicht auf das Kündigungselement, die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (zu einem unter Vorbehalt angenommenen Änderungsangebot beispielsweise BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 a der Gründe; zu einem abgelehnten Angebot BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 1 der Gründe;… zu der dogmatischen Begründung des in beiden Konstellationen unveränderten Prüfungsmaßstabs KR-Rost 7. Auflage 2004 § 2 KSchG Rn. 85 ff., 89 ff. und 92 ff.).
c) Eine - hier nach den soeben angestellten Überlegungen gebotene - Änderungskündigung ist unter anderem dann durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74, zu B I 2 der Gründe; BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 b der Gründe, jeweils m. w. N.).
Da Rechtsmissbrauch die Ausnahme ist, hat im Änderungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und bei Bestreiten des Arbeitgebers zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (zu allem BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 c bb der Gründe m. w. N.).
Sie ist nicht im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinn auf ihre Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit hin zu kontrollieren (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 2 b der Gründe m. w. N.).
aa) Dass auch im Fall einer Änderungskündigung regelmäßig eine soziale Auswahl durchzuführen ist, ergibt sich bereits aus dem Klammerzusatz des § 2 Satz 1 KSchG, der unter anderem auf § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG verweist (dazu schon BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 13, zu II 2 der Gründe; BAG 18.10.1984 -2 AZR 543/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 6, zu B II 2 der Gründe; in jüngerer Vergangenheit stillschweigend vorausgesetzt von BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu II 1 der Gründe).
Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG 13.06.1986 -7 AZR 623/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 13, zu II 2 der Gründe; vgl. mittelbar auch BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu II 1 der Gründe am Ende).
(b) Abweichend von der Beendigungskündigung kommt es bei der Änderungskündigung im zweiten Schritt der Vergleichbarkeit - wie bereits dargestellt - aber auch darauf an, dass beide Arbeitnehmer für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebots ist, mindestens annähernd gleich geeignet sind (BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 13, zu II 2 der Gründe und indirekt BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu II 1 der Gründe am Ende).
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb überhaupt oder zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen …
Sie umfasst auch die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Ziele verfolgt werden (…vgl. BAG 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 23 mwN, NZA 2007, 855; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20, EzA KSchG § 2 Nr. 41). - BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
Änderungskündigung
Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 15; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 2 b der Gründe) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei …
a) Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 16;… 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28;… 23.02.2012 - 2 AZR 45/11 - Rn. 11;… 24.09.2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13;… 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19;… LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 122 , juris).Diese bedingen eine Änderungskündigung dann, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 17;… LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 124 , juris).
Diese Entscheidung hat die Beklagte unstreitig umgesetzt, was die Vermutung begründet, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt ist, da Rechtsmissbrauch die Ausnahme darstellt (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20;… LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2022 - 7 Sa 82/22 - Rn. 126 , juris).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
a) Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
aa) Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09
Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
Änderungskündigung
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
- LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Versetzung - betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1530/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1571/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1531/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06
Änderungskündigung
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1573/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1553/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1548/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1528/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1549/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1554/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1572/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1552/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1555/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1547/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1550/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1551/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
Versetzung eines Flugkapitäns - Umstationierung
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1533/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1544/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1529/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1527/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1532/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1526/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1545/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1546/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1574/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03
Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 608/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1025/10
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13
Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung
- ArbG Cottbus, 18.07.2007 - 2 Ca 493/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 12/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 114/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05
Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs- …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 8/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 122/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 121/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05
Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 609/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04
Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse …
- LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen …
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung …
- LAG Niedersachsen, 27.02.2006 - 11 Sa 842/05
Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung einer Vertretungslehrkraft an einer …
- ArbG Düsseldorf, 20.10.2008 - 2 Ca 3133/08
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 103/06
Änderungskündigung
- ArbG Köln, 10.12.2009 - 10 Ca 7342/09
Es liegt ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung bei …
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 667/06
Änderungskündigung
- LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 230/09
Änderungskündigung
- LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 211/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; …
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
Änderungskündigung
- LAG Hamm, 26.08.2005 - 10 Sa 1966/04
Änderungskündigung Annahme unter Vorbehalt Betriebsverlegung
- LAG Köln, 01.07.2004 - 5 (9) Sa 427/03
Betriebsrat, Anhörung, Fremdvergabe, Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 06.11.2009 - 10 Sa 687/09
Altersteilzeit in öffentlich geförderter Forschungseinrichtung; unbegründete …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11
Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 643/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 216/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots - …
- ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07
Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in …
- ArbG Köln, 03.12.2009 - 10 Ca 6717/09
Betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Sozialplans; Fehlende …
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
Änderungskündigung - reduzierte Arbeitszeit und Tarifwechselklausel
- ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen