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   OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3159
OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 11 U 20/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 Abs 2 EnWG, § 113 EnWG, § 125 Abs 1 BGB, § 311b BGB, § 398 BGB
    Energieversorgungsvertrag; Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus § 46 Abs. 2 EnWG gegen bisherigen Konzessionär auf Übereignung der Energienetze; Anspruch einer Gemeinde gegen einen Konzessionsträger auf Übereignung von Gasverteilungsanlagen bei Beendigung ...

  • Betriebs-Berater

    Vertragliche und gesetzliche Endschaftsbestimmungen bei Konzessionsverträgen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kein Anspruch auf Netzübereignung aus § 46 Abs. 2 EnWG nach Auslaufen eines Konzessionsvertrages OLG Frankfurt a. Main

  • Judicialis

    EnWG § 46 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 Abs. 2
    Zum Anspruch des neuen Konzessionsträgers auf Herausgabe von Anlagen zur Netzbetreibung gegen den bisherigen Energieversorger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine bestehende Berechtigung zur Übertragung eines Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet einer Gemeinde; Vorliegen eines "Überlassens" durch bloße Einräumung der Nutzungsmöglichkeit i.S.d.§ 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz ...

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Endschaftsklausel in Konzessionsverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2008, 146
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    Sie ist infolge dessen darauf angewiesen, den maßgeblichen Vertragsinhalt und die Rahmenbedingungen für die Festsetzung des Übernahmepreises durch eine Feststellungsklage zu klären (BGH NJW 2000, 577, 578).

    Da in der vertraglichen Vereinbarung nur von dem Wert der Anlage die Rede ist, ist ein Sachverständiger nicht gehindert, die vom Bundesgerichtshof seiner Entscheidung vom 16.11.1999 für notwendig erachteten Modifikationen des Sachzeitwertes durch den Ertragswert zu berücksichtigen ( BGHZ 143, 128 ).

  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    Aus dieser Formulierung lässt sich nicht ableiten, der Gesetzgeber habe die Überlassung der Anlagen ausschließlich mittels der Übertragung des Eigentums hieran zulassen wollen (so aber OLG Schleswig, Urt. vom 10.01.2006 - Az.: 6 U Kart 58/05) Vielmehr wird damit nur ein möglicher Hinderungsgrund bei der Netzübernahme erwähnt.

    Die Revision war zuzulassen, soweit der Senat einen Anspruch auf Übertragung von Grundstücken gem. dem Klageantrag zu 1) b gem. § 46 Abs. 2 EnWG und auf Übertragung der Tarifkundenverhältnisse gem. Antrag zu 1 e) abgelehnt hat, weil er insoweit von dem Urteil des Schleswig -Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10.01.2006 ( Az: 6 U Kart 58/05) abweicht.

  • LG Darmstadt, 24.04.2007 - 18 O 517/06

    Übernahme eines Stromversorgungsnetzes: Anspruch des neuen Energieversorgers auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    unter Abänderung des am 24.04.2007 verkündeten Urteils des LG Darmstadt - Az.: 18 O 517/06 -.
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07
    Der Feststellungsantrag ist zulässig, weil ein Leistungsantrag auf Übertragung der Versorgungsanlagen an die Klägerin die von ihr zu erbringende Gegenleistung konkret beziffern, also die Zug-um-Zug-Einschränkung hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO benennen müsste (BGH, NJW 1993, 324).
  • BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08

    Endschaftsbestimmung II

    Ferner hat es dem weiteren, auf Auskunft über technische und betriebswirtschaftliche Einzelheiten des Netzbetriebs gerichteten Klageantrag weitgehend stattgegeben (OLG Frankfurt RdE 2008, 146).
  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Der im Gutachten genannten Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Januar 2008, 11 U 20/07 Kart) habe die Verfügungsklägerin keine entgegenstehende Rechtsprechung entgegensetzen können (Bl. 199 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Andere Stimmen in Rechtsprechung und Literatur sprechen sich gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung aus (so OLG Frankfurt, Urteile vom 29.01.2008 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2011, 11 U 36/10 (Kart), bei juris, Rn. 93; Landgericht Darmstadt, Urteile vom 24.04.2007,18 O 517/06 und 14 O 494/06, RdE 2007, 239 und 240; Büdenbender, Schwerpunkte der Energierechtsreform 1998, S. 2092 Rn. 492 zu Art. 4 § 1 NeuregelungsG; Salje, EnWG, § 46 Rn 158 ff.; Säcker/Jaecks, Netzüberlassungspflicht im Energiewirtschaftsgesetz: Eigentumsübertragung oder Gebrauchsüberlassung?, BB 2001, S. 997 ff.).

    Entscheidend gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung am Gasversorgungsnetz und den Verteilungsanlagen auf den neuen Konzessionär aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG a.F. spricht aber - wie bereits das OLG Frankfurt (Urteile vom 29.01.2008, 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51) ausgeführt hat - die Entstehungsgeschichte der Vorschrift.

  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

    In dieser Situation käme die Verweisung des Klägers auf eine Leistungsklage einer bloßen Förmelei gleich (vgl. i.E. ebenso OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. Januar 2008 - 11 U 20/07 (Kart) -, juris Rn. 49; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 253 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Insbesondere bleibt eine vertragliche Endschaftsbestimmung von der gesetzlichen Regelung des Überlassungsanspruchs in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG unberührt (BGH, Urteil v. 29.09.2009, EnZR 15/08; Senat, Urteile v. 29.01.2008, 11 U 19/07 (Kart) sowie 11 U 20/07 (Kart.)).
  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an den für den Betrieb des Stromnetzes der

    Da die konzessionsvertraglichen Regelungen die Ermittlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung ermöglichen, hat die Klägerin keinen Anspruch darauf, den Schiedsgutachtern hinsichtlich der Bestimmung der durch sie zu erbringenden Gegenleistung irgendwelche Vorgaben zu machen (OLG Frankfurt am Main RdE 2008, 146; die Revision hat der BGH mit Urteil vom 29.9.2009 - EnZR 14/08 - zurückgewiesen).

    Das OLG Frankfurt am Main (RdE 2008, 146) stellt im Wesentlichen auf die Entstehungsgeschichte des § 13 Abs. 2 Satz 2 EnWG 1998 und des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG 2005 ab und verneint den Rechtsanspruch des Neu-Konzessionärs auf Übereignung von Anlagen zur Energieverteilung gegen den bisherigen Konzessionär.

  • OLG Koblenz, 24.10.2019 - U 328/18

    Pachtvertrag über Strom- und Gasversorgungsanlagen: Verpflichtung zur

    Denn einen gesetzlich geregelten Übergang der Lieferverhältnisse bei Rückgabe der Versorgungsanlagen gab es unter der Geltung des EnWG 1935 nicht (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil v. 18.08.2005 - 2 U 27/05 -, ZNER 2005, 234 Rn. 37 ff.; OLG Schleswig, Urteil v. 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05 -, ZNER 2006, 199 - die einen Übergang der Tarifkundenverhältnisse bei Beendigung des Konzessionsvertrages in ergänzender Auslegung des Konzessionsvertrages bejahen; a.A. OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) -, juris Rn. 81 ff.; Busche, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, § 36 EnWG Rn. 49).
  • OLG Brandenburg, 29.12.2009 - Kart W 13/09

    Konzessionsvertrag zwischen Gemeinde und Energieversorger: Nebeneinander von

    11 Der vertragliche Anspruch wäre auch nicht durch die §§ 46 Abs. 2, 113 EnWG erloschen; die Überlassungspflicht des Konzessionsinhabers aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG tritt neben etwa vereinbarte vertragliche Ansprüche (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2008, Az.: 11 U 20/07 (Kart), zitiert nach juris, Rz. 74; bestätigt durch BGH, Entscheidung vom 29. September 2009, EnZR 14/08).
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