Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.08.1959 - F III 3/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,13316
VGH Hessen, 27.08.1959 - F III 3/58 (https://dejure.org/1959,13316)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.08.1959 - F III 3/58 (https://dejure.org/1959,13316)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. August 1959 - F III 3/58 (https://dejure.org/1959,13316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,13316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Abfindung; Abfindungsverzicht; Geldabfindung; Verzicht auf Landabfindung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Papierfundstellen

  • RdL 1960, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 9/92

    Maklerlohn für Geldabfindung im Flurbereinigungsverfahrens

    Der Kläger und die NLG haben nach dieser rechtsfehlerfreien Feststellung von der durch das Gesetz eingeräumten Möglichkeit (vgl. Hess. VGH RdL 1960, 133; BVerwG NJW 1961, 1882 unter 2 b; zu der weiteren Möglichkeit des Abschlusses von Kaufverträgen mit Teilnehmern an der Flurbereinigung vgl. BFHE 104, 387; für das beschleunigte Flurbereinigungsverfahren siehe § 99 FlurbG) Gebrauch gemacht, den im Falle eines Verzichts auf die Landabfindung notwendigen Geldausgleich zugunsten des Verzichtenden nicht durch die Flurbereinigungsbehörde festsetzen zu lassen, sondern ihn unter sich, also unter den Beteiligten auszuhandeln.

    Diese Vereinbarung des Klägers mit der NLG über die Höhe und nähere Ausgestaltung des Abfindungsanspruchs - z.B. war nach Nr. 3 der Verhandlungsniederschrift die vom Kläger für die Zeit nach Besitzübergang am 1. Februar 1991 an die NLG zu zahlende Pacht mit der Geldabfindung zu verrechnen - ist ein privatrechtlicher Vertrag (BGH Urteil vom 11.5. 1989 - III ZR 221/87 - BGHR FlurbG § 52 Abs. 1 Rechtsweg 1 = NVwZ-RR 1990, 222; Hess. VGH RdL 1960, 133; Steuer, aaO. § 52 Anm. 4; Seehusen/Schwede, aaO. § 52 Rdnr. 3).

  • BVerwG, 26.03.1962 - I C 24.61

    Maßstab für den im Rahmen der Flurbereinigung vorzunehmenden Grundstücksaustausch

    Die Schätzwerte von Alt- und Neubesitz bilden zwar die Grundlage, nicht aber den ausschließlichen Maßstab für die Landabfindung, da die Gleichwertigkeit der Einlage mit der Abfindung nicht allein in der Übereinstimmung der Schätzungswerte von Alt- und Neubesitz zum Ausdruck kommt (Urteil vom 30. September 1958 [RdL 1959 S. 51]; Beschluß vom 5. Juni 1961 - BVerwG I B 48.61 - Beschluß vom 27. November 1961 - BVerwG I B 127.61 - ebenso Hess. VGH [RdL 1960 S. 133]; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juli 1961 - V 18/60 - Hoerster, Berichte über Landwirtschaft 1960 S. 539, 548; Steuer, Kommentar zum Flurbereinigungsgesetz, Anm. 2 zu § 44 a.E.).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 221/87

    Rechtsweg - Flurbereinigung - Ansprüche aus Vertrag - Nachtrag zum

    Den Ausgleich können die betreffenden Beteiligten auch unter sich herbeiführen (Hess VGH RdL 1960, 133; Steuer FlurbG 2. Aufl. § 52, Anm. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht