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   BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69   

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BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69 (https://dejure.org/1970,2447)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1970 - IV B 196.69 (https://dejure.org/1970,2447)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1970 - IV B 196.69 (https://dejure.org/1970,2447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Besetzung des Flurbereinigungsgerichts; Einleitung eines Verfahrens nach § 87 FlurbG; Enteignung; Fachbeisitzer; Laienbeisitzer; Richter, ehrenamtliche; Unternehmensverfahren; Verfassungsmäßigkeit; Vollzug; Voraussetzungen; Zulässigkeit

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  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1970, 194
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69
    Zwar stellt sich der Landabzug für die nicht den Interessen der Altbesitzer dienenden gemeinschaftlichen Einrichtungen als Enteignung dar (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1956 - BVerwG I B 97.55 - [BVerwGE 3, 156]), der auf Grund des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG bestehendem Pflicht einer Regelung über Art und Ausmaß der Entschädigung ist aber durch § 88 Nr. 4 FlurbG genügt, wonach der Träger des Unternehmens für die von einem Teilnehmer aufgebrachte Fläche Entschädigung zu leisten hat.

    Richtet sich also die Zulässigkeit der Enteignung selbst nach dem, jeweils in Frage kommenden besonderen Gesetz, so erfolgt lediglich der Vollzug, der Enteignung statt nach den sonst geltenden landesrechtlichen Vorschriften über das Enteignungsverfahren (§ 19 Abs. 5 FStrG) im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens nach den Vorschriften der §§ 87 ff. FlurbG (vgl. auch Beschluß vom 20. Februar 1956 - BVerwG I B 97.55 - [BVerwGE 3, 156 [157]]).

  • BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 172.60
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69
    Das genügt jedoch nicht; denn nach der gesicherten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es nicht Sache des Revisionsgerichts, den in einer Vorinstanz gewechselten Schriftverkehr zu überprüfen, um zu ermitteln, welchen Sachverhalt die Beschwerdeführer ihrer Beschwerde zugrunde legen wollen und welche Verfahrensfehler sich hieraus möglicherweise ergeben (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 172.60 - [MDR 1961 S. 875]).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69
    Ferner muß dargelegt werden, daß sich die Aufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen und daß das Gericht bei Vermeidung des gerügten Aufklärungsmangels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre oder hätte gelangen können (vgl. Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - [BVerwGE 5, 12 [13]]).
  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69
    Auch im übrigen bestehen gegen die Besetzung des Flurbereinigungsgerichts mit Laien- und Fachbeisitzern neben Berufsrichtern keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1962 [BVerfGE 14, 56 [73]]).
  • BVerwG, 11.12.1953 - II B 18.53

    Zuständigkeit für Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren und im

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69
    Soweit dem Antrag der Beschwerdeführer zu entnehmen ist, daß sie die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche und Anfechtungsklagen nach § 80 Abs. 5 VwGO erneut beantragen, ist der Antrag zwar zulässig und das Bundesverwaltungsgericht auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung zuständig (vgl. Beschluß vom 11. Dezember 1953 - BVerwG II B 18.53 - [BVerwGE 1, 45 ff.]).
  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

    Dementsprechend verweist das Tatbestandsmerkmal der "Enteignungszulässigkeit" in § 87 Abs. 1 FlurbG nicht auf Regelungen zum Enteignungsvollzug, sondern macht die Einleitung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG davon abhängig, dass nach einem besonderen Gesetz eine Rechtsgrundlage für eine Enteignung vorhanden und die Enteignung nach dieser Vorschrift zulässig ist (Beschluss vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - RdL 1970, 194; zur Modifizierung der Enteignungszulässigkeit durch § 87 Abs. 2 FlurbG Urteil vom 6. Juli 1989 a.a.O. S. 209 f.).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust -

    Sollte dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - (RdL 1970, 194) etwas anderes entnommen werden können, wird daran nicht festgehalten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1976 - 3 C 20/75
    Insbesondere sind nicht etwa eine Planfeststellung nach den §§ 28, 29 oder ein Enteignungsbeschluß nach § 35 des Landesenteignungsgesetzes für Rh.-Pf. noch zusätzlich erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.6.1970 - IV B 196.69 - in RdL 1970, 194; Steuer, FlurbG, 2. Aufl., Anm. 14 zu § 87; Büchs, Grunderwerb und Entschädigung beim Straßenbau, 1967, S. 174; Marschall, a.a.O., Anm. 9.3 zu § 19).

    Entgegen der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung läßt sich dieser Standpunkt zwar nicht schon aus dem Umstande herleiten, daß in § 87 FlurbG eine entsprechende ausdrückliche Zulässigkeitsregelung fehlt und sich die Flurbereinigung nach den §§ 87 ff. FlurbG als eine der Enteignung entsprechende Vollzugsmaßnahme darstellt (offenbar a. M. BVerwG, Beschluß vom 19.6.1970 - IV B 196.69 - a. a. O; HessVGH, Urteil vom 26.8.1969 - III F 165/68 - in RdL 1970, 245).

  • VGH Bayern, 18.03.1976 - 111 XIII 75
    Das BayEG behandelt Fragen, die die Zulässigkeit der Enteignung selbst betreffen, nicht jedoch das sich im Vollzug der Enteignung anschließende Flurbereinigungsverfahren (BVerwG, Beschluß vom 19.6.1970, RdL 1970, 194).

    Auch nichtland- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, wie Baugrundstücke, Industriegrundstücke und dergleichen sind als ländliche Grundstücke im Sinne des § 87 Abs. 1 FlurbG anzusehen; gleiches gilt für kleine, nicht unmittelbar landwirtschaftlich, sondern als Kleingärten genutzte Flächen, bei denen eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht ohne weiteres im Vordergrund steht (BVerwG, Beschluß vom 19.6.1970, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 C 36.90

    Flurbereinigung - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Gerichtsbesetzung

    Die Beteiligung ehrenamtlicher Richter, die in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft über besondere Erfahrungen verfügen, ist demnach sachlich gerechtfertigt und hält sich in dem traditionellen Rahmen; sie unterliegt deshalb - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - <RdL 1970, 194>, vom 3. März 1988 - BVerwG 5 B 58.87 - und vom 22. Juli 1988 - BVerwG 5 B 115.88 - ).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer

    Lediglich der Vollzug der Enteignung erfolgt statt nach den sonst geltenden Vorschriften über das Enteignungsverfahren im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1970 - BVerwG IV B 196.69 -, RdL 1970, 194; Beschluss vom 28. Juli 1982 - BVerwG 5 B 34.81 -, RzF 87 I S. 77).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung - Annahme einer Enteignung nach dem

    Dies ist in dem angefochtenen Urteil unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschluß vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - [RdL 1970, 194]) zutreffend dargelegt und bedarf keiner weiteren Erörterung in einem Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 129.86

    Wertermittlung eines Grundstücks im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens -

    Dabei ist davon auszugehen, daß bei einem Flurbereinigungsverfahren zur Bereitstellung von Land in großem Umfang für Unternehmen nach den §§ 87 bis 89 FlurbG grundsätzlich alle für die Regelflurbereinigung geltenden Vorschriften Anwendung finden, sofern nicht die vorgenannten Bestimmungen selbst einschränkende oder ergänzende Vorschriften enthalten (s. Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, Rdnr. 31 zu § 87 FlurbG), so wie sich z. B. aus § 88 Nr. 1 Satz 2 FlurbG ergibt, daß die Voraussetzungen des § 1 FlurbG für sog. Unternehmensflurbereinigungen nicht vorzuliegen brauchen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - <RdL 1970, 194> und 6. Januar 1987 - BVerwG 5 B 30.85 - ).
  • VGH Hessen, 09.11.2017 - 23 C 1257/17

    Flurbereinigung - Eilrechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Lediglich der Vollzug der Enteignung erfolgt statt nach den sonst geltenden Vorschriften über das Enteignungsverfahren im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1970 - IV B 196.69 -, RdL 1970, 194).
  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

    Im übrigen ist die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter mit den in § 139 FlurbG geforderten persönlichen Qualifikationen durch das Bemühen des Gesetzgebers, eine sachverständige und interessengerechte Würdigung der im Flurbereinigungsverfahren auftretenden Sachverhalte durch das Flurbereinigungsgericht zu gewährleisten, sachlich gerechtfertigt und hält sich in dem traditionellen Rahmen; sie unterliegt deshalb keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 1970 - BVerwG 4 B 196.69 - <RdL 1970, 194 = RzF 87 I S. 17> und vom 3. März 1988 - BVerwG 5 B 58.87 - ).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 52.87

    Gebietsabgrenzung für die Unternehmensflurbereinigung - Übernahme der Kosten für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung

  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2009 - 15 MF 17/09

    Privatnützigkeit; Regelflurbereinigung; Umgehungsstraße;

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 97.84

    Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines

  • BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 34.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 98.84

    Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines

  • BVerwG, 24.08.1981 - 5 B 73.80

    Anordnung und Durchführung der so genannten Unternehmensflurbereinigung -

  • BVerwG, 24.08.1981 - 5 B 72.80

    Anordnung und Durchführung der so genannten Unternehmensflurbereinigung -

  • VGH Hessen, 26.08.1969 - F III 165/68
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