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   BVerwG, 17.02.1975 - V B 67.73   

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BVerwG, 17.02.1975 - V B 67.73 (https://dejure.org/1975,3086)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1975 - V B 67.73 (https://dejure.org/1975,3086)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1975 - V B 67.73 (https://dejure.org/1975,3086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Auszug; Flurbereinigungsplan; Planauszug, fehlender; Schlussfeststellung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1975, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.11.1962 - I B 142.62

    Möglichkeit der Anfechtung einer Willenserklärung - Verpflichtung zur Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1975 - V B 67.73
    Sie sollen dadurch in den Stand gesetzt werden, ihre Abfindung anhand des Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan in Ruhe tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen, um sich darüber schlüssig zu werden, ob sie mit der Entscheidung einverstanden sind (Beschluß vom 26. November 1962 - BVerwG I B 142.62 - [RdL 1963, 134]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1975 - V B 67.73
    Die Ablehnung eines Vertagungsantrags kann nur dann zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen, wenn der Partei dadurch die Möglichkeit zu erschöpfendem und zweckentsprechendem Vortrag genommen wird (vgl. u.a. BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73]).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17

    Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe;

    Der Teilnehmer soll dadurch in den Stand gesetzt werden, seine Abfindung anhand des Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan in Ruhe tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen, um sich darüber schlüssig zu werden, ob er mit der Entscheidung einverstanden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.2.1975 - V B 67.73 - RdL 1975, 269; vom 26.11.1962, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 16/15

    Abfindung; begünstigtes Agrarland; Flurbereinigungsplan; Gebäudefläche; unbillige

    Die Übersendung dieses Auszuges ist demnach nicht Teil des Ladungsvorganges, sondern dient - zwecks Beschleunigung des Verfahrens - der zusätzlichen Vorabinformation der Teilnehmer; die Präklusionswirkung setzt damit nicht die wirksame Zustellung der Auszugsübersendung oder gar über die öffentliche Bekanntmachung der Ladung hinaus zusätzlich noch eine individuelle Ladung voraus (vgl. zuletzt OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 22.2.2011 - 9 K 15/08 -, RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG unter Bezug auf BayVGH, Bescheid v. 26.11.1970 - 19 VII 70 -, RzF 3 zu § 59 Abs. 3 FlurbG sowie BVerwG, Beschl. v. 26.11.1962 - 1 B 142/62 -, RzF 1 zu § 59 Abs. 3 FlurbG und ergänzend Beschl. v. 17.2.1975 - 5 B 67/73 -, RzF 4 zu § 59 Abs. 3 FlurbG).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 15 KF 17/18

    Abmarkung; Flurbereinigung, vereinfachte; Grenzkoordinaten;

    Durch den Auszug soll der Teilnehmer in den Stand gesetzt werden, seine Abfindung in Ruhe tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen, um sich darüber schlüssig zu werden, ob er mit der Entscheidung einverstanden ist (vgl. Senatsurteil vom 25.6.2018 - 15 KF 29/17 - juris Rn. 51 unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 17.2.1975 - V B 67.73 - RdL 1975, 269; vom 26.11.1962 - I B 142.62 - RzF 1 zu § 59 Abs. 3 FlurbG = RdL 1963, 134).
  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 13 A 11.1856

    Wenn anstelle eines in einem früheren Flurbereinigungsverfahren gesetzten

    Ein der Schlussfeststellung entgegenstehender Anspruch eines Beteiligten kann nur ein Anspruch sein, der in einem bestimmten Abschnitt des Flurbereinigungsverfahrens hätte berücksichtigt werden müssen, dessen Regelung aber unterblieben ist und noch nachgeholt werden muss (BVerwG, B.v. 17.2.1975 - V B 67.73 - RdL 1975, 269 = RzF 4 zu § 59 Abs. 3; B.v. 3.11.1969 - IV CB 120.68 - RdL 1970, 298; Mayr in Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 149 Rn. 4).
  • BVerwG, 24.02.1976 - V B 79.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährleistung der

    Die Feststellung der dabei vorgenommenen Änderungen wird durch die mündliche Verhandlung und die Sachverhaltsfeststellungen im schriftlichen Urteil ermöglicht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1962 - BVerwG I B 142.62 - [RdL 1963, 134], vom 17. Februar 1975 - BVerwG V B 67.73 - [RdL 1975, 269]).
  • VGH Bayern, 08.11.2007 - 13 A 05.2906

    Flurbereinigung; Schlussfeststellung

    Ein der Schlussfeststellung entgegenstehender Anspruch eines Beteiligten kann nur ein Anspruch sein, der in einem bestimmten Abschnitt des Flurbereinigungsverfahrens hätte berücksichtigt werden müssen, dessen Regelung aber unterblieben ist und noch nachgeholt werden muss (BVerwG vom 17.2.1975 RdL 1975, 269 = RzF 4 zu § 59 Abs. 3; vom 3.11.1969 RdL 1970, 298; Schoof in Seehusen/Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, RdNr. 2 zu § 149).
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