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   BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 13.83   

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BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 13.83 (https://dejure.org/1983,1844)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1983 - 5 C 13.83 (https://dejure.org/1983,1844)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 5 C 13.83 (https://dejure.org/1983,1844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Anordnung; Flurbereinigung; Klagebefugnis; Nebenbeteiligter; Pächter; Rechte

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  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Anordnung einer Flurbereinigung - Notwendigkeit subjektiver Rechte des Betroffenen - Umfang des objektiven Interesses der Beteiligten an einer agrarstrukturellen Neuordnung des Verfahrensgebiets - Nebenbeteiligte im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 37
  • RdL 1983, 321
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 13.83
    Das objektive Interesse der Beteiligten an der agrarstrukturellen Neuordnung des Verfahrensgebiets (BVerwGE 45, 112 [115]) kann sich auch auf Interessen Nebenbeteiligter erstrecken, weil vom Begriff der Beteiligten im Flurbereinigungsgesetz auch Nebenbeteiligte erfaßt werden (§ 10 FlurbG).

    Daß und mit welcher Begründung Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke befugt sind, den Anordnungsbeschluß anzufechten, weil sie als Teilnehmer nach § 10 Nr. 1 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft bilden, die bereits mit dem Flurbereinigungsbeschluß entsteht (§ 16 FlurbG), zur Mitwirkung bei der Durchführung der Flurbereinigung berufen ist und der auch die Ausführungskosten zur Last fallen (§§ 105, 19 FlurbG), ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerwGE 45, 112).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 13.83
    Während bei der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung neben den besonderen Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG das Interesse der Beteiligten nicht erforderlich ist (Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 9.82 - [Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 5 = RdL 1983, 98]), kann die Regelflurbereinigung nur angeordnet werden, wenn die obere Flurbereinigungsbehörde das Interesse der Beteiligten für gegeben hält.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan;

    Diese Einschränkung berührt das Pachtrecht schon deshalb nicht, weil die ordnungsgemäße Bewirtschaftung fortgeführt werden kann(Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - Buchholz 424.01 § 10 FlurbG Nr. 1 S. 4).

    Hierbei handelt es sich um gesondert anfechtbare Maßnahmen, gegen die der Pächter vorgehen kann, wenn und soweit seine rechtmäßigen Besitz- und Nutzungsrechte betroffen sind (Urteil vom 23. Juni 1983 a.a.O.).

    Gegen die enteignungsrechtliche Qualität des fremdnützigen Zugriffs auf Pachtland im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung kann auch nicht eingewandt werden, dass die Interessen der Pächter an der unbeeinträchtigten Ausübung ihres Pachtrechts in der Flurbereinigung allein durch die Eigentümer der verpachteten Grundstücke "repräsentiert" werden (so jedoch Urteil vom 23. Juni 1983 a.a.O. S. 3; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 6. Mai 1991 - 7 S 766/90 - NVwZ-RR 1992, 458 ).

    Soweit das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - (Buchholz 424.01 § 10 FlurbG Nr. 1) die Auffassung vertreten hat, dass Pächtern von im Flurbereinigungsgebiet belegenen Grundstücken - unabhängig von der Verfahrensart (ebenda S. 5) - keine Klagebefugnis gegen die Anordnung der Flurbereinigung zusteht, wird hieran für den Fall der Anordnung der Flurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Vorhabens nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07

    Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der

    Ob ein Pächter deshalb befugt ist, gegen die Anordnung der Flurbereinigung Klage zu erheben (ablehnend BVerwG RdL 1983, 321; anders für die fernstraßenrechtliche Planfeststellung BVerwGE 105, 178), kann dahinstehen.

    Jedenfalls kann er Ansprüche wegen einer Enteignungsentschädigung geltend machen (BVerwG RdL 1983, 321, 322).

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Denn die aus dem Zweck der Verfahren sich ergebenden Aufgaben und Befugnisse der Flurbereinigungsbehörde schließen sich gegenseitig nicht aus, werden vielmehr bei der doppelten Zielsetzung eines einheitlich durchgeführten Verfahrens um die Befugnisse nach § 88 FlurbG erweitert (BVerwGE 66, 224 [BVerwG 28.10.1982 - 5 C 9/82]; Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - <RdL 1983, 321/322>).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    Unter Hinweis auf diese wechselbezüglichen Vorschriften hat die Rechtsprechung ein sog. kombiniertes Verfahren von Regel- und Unternehmensflurbereinigung zur Verfolgung der Zielsetzungen sowohl der §§ 1, 37 als auch der §§ 87 ff. FlurbG für zulässig gehalten, sofern für jede der beiden Verfahrensarten die Voraussetzungen vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 9.82 - BVerwGE 66, 224 ; ferner Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - RdL 1983, 321).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en;

    Unter Hinweis auf diese wechselbezüglichen Vorschriften hat die Rechtsprechung ein sog. kombiniertes Verfahren von Regel- und Unternehmensflurbereinigung zur Verfolgung der Zielsetzungen sowohl der §§ 1, 37 als auch der §§ 87 ff. FlurbG für zulässig gehalten, sofern für jede der beiden Verfahrensarten die Voraussetzungen vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 BVerwG 5 C 9.82 BVerwGE 66, 224 ; ferner Urteil vom 23. Juni 1983 BVerwG 5 C 13.83 RdL 1983, 321).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 8 K 4/14

    Erschließung von Abfindungsflurstücken im Flurbereinigungsverfahren

    Maßgeblich ist die materielle Betroffenheit; die Stellung als Beteiligter i.S.d. § 10 FlurbG reicht allein nicht aus (BVerwG, Urt. v. 23.06.1983 - BVerwG 5 C 13.83 -, juris RdNr. 21).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Pächter von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet neben dem Grundstückseigentümer befugt, Widerspruch und Klage gegen Maßnahmen im Flurbereinigungsverfahren zu erheben (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - BVerwG 9 C 3.08 -, juris RdNr. 24, unter Aufgabe von BVerwG, Urt. v. 23.06.1983 - BVerwG 5 C 13.83 -, a.a.O. RdNr. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10

    Klagebefugnis von Mitinhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Mitbesitz

    Auch verschafft ihr die (mögliche) verfahrensrechtliche Position als Nebenbeteiligte i.S.v. § 10 Nr. 2 d) FlurbG noch nicht die erforderliche materielle Betroffenheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.06.1983 - 5 C 13.83 -, RdL 1983, 321, juris Rdnr. 19ff).

    Dementsprechend spricht das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 23.06.1983, a.a.O., juris Rdnr. 22) dem Pächter im Flurbereinigungsgebiet gelegener Flächen, der beispielsweise gegenüber der Anordnung der Flurbereinigung kein eigene materielle Rechtsposition geltend machen kann, in Bezug auf eine - ebenfalls den Besitz und die Nutzung tangierende - Anordnung nach § 36 FlurbG eine Klagebefugnis zu.

  • BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10

    Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren;

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich der Nebenbeteiligte auf Rechte berufen kann, die bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes mit abgewogen werden können (vgl. Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - Buchholz 424.01 § 10 FlurbG Nr. 1 S. 2 ff.).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 36.82

    Anfechtbarkeit eines Wege- und Gewässerplans durch die in ihrer Planungs- bzw.

    Eine Klagebefugnis im Sinne dieser Vorschrift ergibt sich weder daraus, daß die Klägerin nach § 10 Nr. 2 Buchst. a FlurbG Nebenbeteiligte ist (s. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - <RdL 1983, 321/322>), noch läßt sie sich allein daraus herleiten, daß die Klägerin als Trägerin öffentlicher Belange nach § 41 Abs. 2 FlurbG an der Planerörterung im Anhörungstermin zu beteiligen war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Mai 1967 - BVerwG 4 B 80.65 - ; BVerwGE 31, 263 [BVerwG 14.02.1969 - IV C 215/65]).
  • OVG Thüringen, 04.11.2003 - 7 F 320/02

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Verhältnis des Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Unter Hinweis auf die wechselbezüglichen Vorschriften in § 87 Abs. 3 und 4 FlurbG hält die Rechtsprechung ein einheitliches, zur Verfolgung der Zielsetzungen nach den §§ 1, 37 FlurbG einerseits und §§ 87 ff. FlurbG andererseits angeordnetes Verfahren (sog. kombiniertes Verfahren) für zulässig, sofern für jede der beiden Verfahrensarten die Voraussetzungen vorliegen (BVerwG, Urteil vom 28.10.1982 - 5 C 9.82 -, BVerwGE 66, 224 = RdL 1983, 98; vgl. auch Urteil vom 23.6.1983 - 5 C 13.83 -, RdL 1983, 321; SächsOVG, Urteil vom 14.10.1999 - 7 S 140/99 - Leitsätze in SächsVBl. 2000, 95 und in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2010 - 10 KS 1/09

    Klagebefugnis einer nach § 10 Nr. 2 Buchst. b FlurbG am Flurbereinigungsverfahren

  • OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 13 AS 13.493

    Unternehmensflurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung;

  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1958

    Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des

  • BVerwG, 19.08.1983 - 5 B 45.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1959

    Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2009 - 15 MF 17/09

    Privatnützigkeit; Regelflurbereinigung; Umgehungsstraße;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 70 A 1.11

    Umfang der Beteiligung des Eigenbesitzers im Zusammenführungsverfahren: die zur

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2777

    Beteiligte am Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Aufklärungspflichten

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 13 A 03.1852

    Plan nach § 41 FlurbG; Dränage; Nebenbeteiligter; Territorialprinzip;

  • VGH Bayern, 12.01.1995 - 13 A 94.520
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