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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88   

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https://dejure.org/1988,535
BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88 (https://dejure.org/1988,535)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1988 - 4 B 212.88 (https://dejure.org/1988,535)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1988 - 4 B 212.88 (https://dejure.org/1988,535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig - Widerspruch zur Landschaftsschutzverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 662
  • RdL 1990, 5
  • ZfBR 1989, 77
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88
    Diese Auffassung wird übrigens in dem von der Beschwerde angeführten Beschluß des beschließenden Senats vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - (DVBl. 1988, 499 = ZfBR 1988, 192 = Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2) bereits vorausgesetzt (vgl. auch Gaentzsch, in Berliner Kommentar zum BauGB, 1988, § 6 Rn. 7).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Abgesehen von dem - nach dem festgestellten Sachverhalt indes hier nicht in Betracht zu ziehenden - Fall, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage funktionslos geworden sein kann (vgl. hierzu für Festsetzungen eines Bebauungsplans BVerwGE 54, 5), hat die Bauleitplanung, nur weil die beplante Fläche tatsächlich nicht mehr zu Bahnzwecken benutzt werden soll und vom bisherigen Planungsträger auch nicht mehr in Anspruch genommen wird, nicht etwa schon aus sich heraus die rechtliche Wirkung, den durch Planfeststellung oder in anderer Weise begründeten speziellen Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage aufzuheben (vgl. § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 BauGB; vgl. dazu Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2 = DVBl. 1988, 499 und vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 -).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Sonstige Rechtsvorschriften in diesem Sinne können nicht nur immissions-, landschafts- und naturschutzrechtliche Verordnungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1999 - 4 C 1.99 - BVerwGE 109, 371 und vom 7. Juni 2001 - 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 ; Beschluss vom 28. November 1988 - 4 B 212.88 - Buchholz 406.11 § 6 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 1), sondern auch andere Regelungen sein, deren rechtliche Verbindlichkeit sich gegenüber einem Bebauungsplan durchsetzt.

    Sofern es sich um landesrechtliche Vorschriften handelt, entscheidet sich nach Landesrecht, ob und unter welchen Voraussetzungen sie gegenüber einem Bebauungsplan Sperrwirkung entfalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 1988 - 4 B 212.88 - Buchholz 406.11 § 6 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 1 und vom 24. Oktober 1990 - 4 NB 29.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 23 S. 25).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Der Antragsteller sieht hierin eine Abweichung von dem Beschluß des erkennenden Senats vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 - (Buchholz 406.11 § 6 BBauG/BauGB Nr. 5 = NUR 1989, 225) mit dem Leitsatz, ein Bebauungsplan, dessen Festsetzungen den Regelungen einer Landschaftsschutzverordnung widersprechen, verstoße gegen bindendes Recht und sei deswegen nicht genehmigungsfähig (vgl. NuR 1989, 225).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.1989 - 3 ObOWi 134/89   

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https://dejure.org/1989,4780
BayObLG, 19.10.1989 - 3 ObOWi 134/89 (https://dejure.org/1989,4780)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.1989 - 3 ObOWi 134/89 (https://dejure.org/1989,4780)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - 3 ObOWi 134/89 (https://dejure.org/1989,4780)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1804 (Ls.)
  • MDR 1990, 360
  • NVwZ 1990, 597
  • RdL 1990, 5
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