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   BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89   

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BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89 (https://dejure.org/1989,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1989 - 7 B 50.89 (https://dejure.org/1989,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 7 B 50.89 (https://dejure.org/1989,2066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Belangen des Städtebaus im Rahmen der Abwägung bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Müllheizkraftwerks - Einholung weiterer Sachverständigengutachten durch das Verwaltungsgericht - Schriftsatzfrist nach Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsqualität der TA Luft; Nachbarrechtliche Abwehransprüche im Rahmen eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren für ein Müllheizkraftwerk; Verhältnis der baurechtlichen zu den abfallrechtlichen Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1990, 34
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87

    Immissionsschutz - TA Luft - Verwaltungsvorschrift - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Wie zuletzt im Beschluß vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2 = DVBl. 1988, 539 dargelegt, ist die TA Luft eine auf gesetzlicher Grundlage, nämlich § 48 BImSchG erlassene Verwaltungsvorschrift zur Konkretisierung der Anforderungen der §§ 1, 3 und 5 BImSchG.
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Soweit die Beschwerde die Beweiswürdigung angreift, verkennt sie, daß diese aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung bestimmter allgemein verbindlicher Grundsätze überprüfbar ist, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. etwa BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]).
  • BVerwG, 08.03.1989 - 7 B 173.88

    Untersagung - Betriebene Abfallanlagen - Wohl der Allgemeinheit

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - BVerwGE 70, 242 [BVerwG 09.11.1984 - 7 C 15/83]; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 7 B 173.88 - UPR 1989, 229) ist bereits geklärt, daß die Vorschriften der §§ 29 ff. BBauG (BauGB) gemäß § 38 Satz 1 BBauG (BauGB) einer abfallrechtlichen Planfeststellung nicht als zwingende Versagungsgründe entgegenstehen können, sondern daß die Belange des Städtebaus als Abwägungsposten im Rahmen der planerischen Abwägung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfG berücksichtigt werden müssen und je nach den Umständen des Einzelfalls zugunsten des geplanten Vorhabens überwunden werden, aber auch zur Versagung der abfallrechtlichen Zulassung wegen Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit führen können.
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Das erfordert in der Beschwerde die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Dabei kann der beschließende Senat unentschieden lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Vorschriften der TA Luft über Maßnahmen der Emissionsbegrenzung nicht dem - Drittschutz nicht vermittelnden (vgl. BVerwGE 65, 313) - Vorsorgegebot des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, sondern den in § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG aufgestellten, drittschützenden Betreiberpflichten zuzuordnen sein können.
  • BVerwG, 17.03.1978 - 6 B 30.78
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 86 Abs. 1, 98 VwGO in Verbindung mit § 412 ZPO steht die Einholung weiterer Sachverständigengutachten im Ermessen des Tatsachengerichts (vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.78 - VerwRspr. 22, 686; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - BVerwGE 70, 242 [BVerwG 09.11.1984 - 7 C 15/83]; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 7 B 173.88 - UPR 1989, 229) ist bereits geklärt, daß die Vorschriften der §§ 29 ff. BBauG (BauGB) gemäß § 38 Satz 1 BBauG (BauGB) einer abfallrechtlichen Planfeststellung nicht als zwingende Versagungsgründe entgegenstehen können, sondern daß die Belange des Städtebaus als Abwägungsposten im Rahmen der planerischen Abwägung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfG berücksichtigt werden müssen und je nach den Umständen des Einzelfalls zugunsten des geplanten Vorhabens überwunden werden, aber auch zur Versagung der abfallrechtlichen Zulassung wegen Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit führen können.
  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 86 Abs. 1, 98 VwGO in Verbindung mit § 412 ZPO steht die Einholung weiterer Sachverständigengutachten im Ermessen des Tatsachengerichts (vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.78 - VerwRspr. 22, 686; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Soweit die Beschwerde die Beweiswürdigung angreift, verkennt sie, daß diese aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung bestimmter allgemein verbindlicher Grundsätze überprüfbar ist, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. etwa BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]).
  • OVG Berlin, 23.09.1988 - 2 B 144.86

    Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
    Die mit dem Hauptantrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, mit dem Hilfsantrag auf Ergänzung des Beschlusses in zahlreichen Einzelpunkten gerichtete Klage blieb ohne Erfolg (BayVGH, Urteil vom 30. November 1988, UPR 1989, 240 Ls.).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

  • BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70

    Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von

  • BVerwG, 22.12.1986 - 7 CB 90.86
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    § 38 BauGB enthält damit die gesetzliche Anordnung eines das Bauplanungsrecht verdrängenden Vorrangs zugunsten des angeführten Fachplanungsrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - BVerwGE 70, 242 [244]; Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 [321]; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 7 B 173.88 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 33; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 50.89 - RdL 1990, 34 ; vgl. auch Beschluß vom 17. November 1989 - BVerwG 4 B 207.89 - Buchholz 406.11 § 38 BBauG/BauGB Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Eine Verletzung von Rechten Dritter käme nur dann in Betracht, wenn bei ungesicherter Reststoffentsorgung die Schlacken- und Filterstäube ungeschützt auf dem Betriebsgrundstück gelagert und von dort verweht würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.7.1989 - 7 B 50.89 -, Umdr. S. 7/8); eine solche Lagerung ist aber im Planfeststellungsbeschluß nicht zugelassen.
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 14 A 2767/90

    Kommunale Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

    Der TA Luft als einer aufgrund des § 48 BImSchG erlassenen Verwaltungsvorschrift kommt unabhängig von ihrer dogmatischen Qualifizierung (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 31. Mai 1990 - 8 R 3118/89 -, a.a.O. mit zahlreichen Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur sowie den dort nicht zitierten Beschluß des BVerwG vom 13. Juli 1989 - 7 B 50.89 -, Rdl 1990, S. 34 und jüngst BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1991 - 7 B 148.90 -) nach wie vor grundlegende Bedeutung bei der Beurteilung sowohl von Immissionen als auch von Emissionen, mithin zur Konkretisierung der in §§ 1, 3 und 5 BImSchG aufgestellten gesetzlichen Anforderungen zu.

    So begegnet es insbesondere keinen Bedenken, wenn Gutachter bei der Erstellung von Immissionsprognosen ihren Sachverstand aus anderen Quellen, etwa aus der Fachliteratur beziehen (BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1989 - 7 B 50.89 - insoweit nicht abgedruckt in RdL 1990, S. 34 f.).

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 C 30.87

    Luftverkehrsgesetz - Fachplanungsgesetz - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit -

    § 38 BauGB enthält damit die gesetzliche Anordnung eines das Bauplanungsrecht verdrängenden Vorrangs zugunsten des angeführten Fachplanungsrechts (vgl. allg. BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - BVerwGE 70, 242 ; Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 ; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 7 B 173.88 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 33; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 50.89 - RdL 1990, 34; vgl. auch Beschluß vom 17. November 1989 - BVerwG 4 B 207.89 - Buchholz 406.11 § 38 BBauG/BauGB Nr. 7).
  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Schließlich stehen auch Fragen der Entsorgung der in der Anlage entstehenden Reststoffe mit Rechten der Klägerin in keinem Zusammenhang (vgl. BVerwG, Beschl. vom 13.7.1989, RdL 1990, 34-35).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93

    Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die

    Eine Verletzung von Rechten Dritter käme nur dann in Betracht, wenn bei ungesicherter Reststoffentsorgung die Schlacken- und Filterstäube ungeschützt auf dem Betriebsgrundstück gelagert und von dort verweht würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.7.1989 - 7 B 50.89 -, Umdr. S. 7 f.); eine solche Lagerung ist aber im Planfeststellungsbeschluß nicht zugelassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02

    Zur Änderung eines nach § 67a BImSchG angezeigten Betriebs

    Diese Prüfung beschränkt sich im wesentlichen darauf, ob die Verwaltungsvorschrift auf den jeweiligen konkreten Fall anwendbar ist, ob sie sich an die im Gesetz getroffene Wertung hält und ob sich nicht zwischenzeitlich entscheidende Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik ausmachen lassen (BVerwG, Urt. v. 13.07.1989 - RdL 1990, 34) Technische Risikobewertungen in normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften sind somit so lange für Gerichte und Behörden bindend, als nicht ein veränderter Sachstand von Wissenschaft und Technik klar erkennbar ist" (vgl. BayVGH, Urt. v. 20.07.1994 - 20 A 92.40087 -, BayVBl. 1995, S.497).
  • BVerwG, 24.05.1991 - 7 B 148.90

    Sachverständige - Ablehnungsgesuch

    Davon abgesehen hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß in derartigen Fällen eine Verletzung von Rechten betroffener Anlieger allenfalls für den Fall in Betracht kommen kann, daß bei ungesicherter Entsorgung die Reststoffe ungeschützt auf dem Betriebsgrundstück gelagert und infolge dieser Lagerung Immissionen auf Nachbargrundstücke gelangen (vgl. Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 50.89 - n.v.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
    Diese auf der Grundlage des § 48 BImSchG erlassene Verwaltungsvorschrift enthält insbesondere durch die Art und Weise ihrer Festlegung wissenschaftlich untermauerte Erkenntnisse, über die sich die Gerichte nicht ohne weiteres hinwegsetzen können, sondern die erst bei konkret feststellbaren gesicherten Erkenntnisfortschritten in Wissenschaft und Technik überholt sind und den gesetzlichen Anforderungen der §§ 1, 3 und 5 BImSchG nicht mehr gerecht werden (hierzu vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 1988, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2 = DVBl. 1988, 539 und vom 13. Juli 1989 RdL 1990, 34; BayVGH, Urteil vom 30. November 1988, BayVBl. 1989, 530, 531 und Beschluß vom 20. September 1990, a.a.O., S. 472 f.; OVG Münster, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 7. März 1989, DVBl. 1989, 831 und vom 11. Juni 1990, NVwZ 1991, 86, 87).
  • VG Koblenz, 15.05.2009 - 1 L 462/09

    Antrag auf Wahlzulassung abgelehnt

    Dieser Grundsatz ist aber Ausnahmen zugänglich, insbesondere wenn dies im Interesse der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings geboten erscheint (vgl. zu einem solchen Fall aus dem Wahlrecht, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. September 1989, 7 B 50/89).
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