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   OVG Niedersachsen, 08.08.1991 - 3 L 170/90   

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OVG Niedersachsen, 08.08.1991 - 3 L 170/90 (https://dejure.org/1991,3887)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.08.1991 - 3 L 170/90 (https://dejure.org/1991,3887)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. August 1991 - 3 L 170/90 (https://dejure.org/1991,3887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Notwendigkeit einer Abrundung i.S.v. § 5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagG) als im Ermessen der Jagdbehörde stehend; Möglichkeit einer Angliederung von Flächen ohne einen Flächenaustausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer Abrundung i.S.v. § 5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagG) als im Ermessen der Jagdbehörde stehend; Möglichkeit einer Angliederung von Flächen ohne einen Flächenaustausch

Papierfundstellen

  • RdL 1991, 291
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.1991 - 3 L 170/90
    Zum Gesetzesmerkmal der ähnlichen Fläche hat das BVerwG im Urteil vom 28.1.1980 - BVerwG 3 C 113.79 - (RdL 1980;124 [125]) ausgeführt, für die Anwendung des Begriffs der "ähnlichen Fläche" im Zusammenhang minder zweiten und dritten Regel des § 5 Abs. 2 BJG sei zunächst einmal bestimmend, ob es sich um Flächen handele, die in ihrer äußeren Gestalt Wasserläuten, Wegen; Triften usw. ähnlich seien.
  • BVerwG, 15.02.1985 - 3 C 17.84

    Zuordnung von zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen zu einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.1991 - 3 L 170/90
    In seinem Urteil vom 15.2.1985 - BVerwG 3 C 17.84 - (RdL 1985, 127) hat das BVerwG ergänzend ausgeführt, liege diese Ähnlichkeit vor, so ergebe sich im Regelfall daraus ohne weiteres, daß sie entsprechend dem Regelungsgehalt des Gesetzes auch keinen irgendwie erheblicheren hegerischen und jagdlichen Wert als Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper hätten.
  • BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98

    Amtspflichten der Jagdbehörde bei der Gliederung von Jagdflächen

    Zwar kann dem Berufungsgericht bei einer von den festgestellten Umständen des Falles absehenden Betrachtungsweise in der Beurteilung zugestimmt werden, daß es allgemein den Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung entspricht und im Sinn des § 5 Abs. 1 BJagdG notwendig sein wird, Flächen, die bislang der Jagdausübung unterlagen und nur wegen der Veränderung der Eigentumsverhältnisse keinem Jagdbezirk mehr angehören, auch künftig wieder einem Jagdbezirk anzugliedern (vgl. Mitzschke/Schäfer, § 5 Rn. 11; Pardey, § 5 BJagdG Anm. 7.1; Meyer-Ravenstein, § 5 BJagdG, Art. 6 und 7 LJagdG Rn. 6, 12; Heinichen, § 5 BJagdG Anm. II 1 b; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte vgl. VG Stade, Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 93; OVG Lüneburg, RdL 1991, 291, 292).

    Zwar wird eine solche Möglichkeit zum Teil von Stimmen in Rechtsprechung und Literatur unter Hinweis auf die Vorschrift des Art. 8 Abs. 2 und 3 LJagdG abgelehnt (vgl. OVG Lüneburg, RdL 1991, 291, 292; Meyer-Ravenstein, § 6 BJagdG, Art. 8 LJagdG Rn. 5, 27), weil in dieser Bestimmung von einer entsprechenden Befugnis nur im Zusammenhang mit befriedeten Bezirken die Rede ist.

  • VG Göttingen, 30.07.2014 - 2 A 396/12

    Vorrang des Abrundungsvertrags; Abrundungsvertrag; Begründung des

    Von einer Notwendigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 BJagdG ist auszugehen, wenn sie sich aus der Sicht eines objektiven und jagdlich erfahrenen Betrachters bei der Beurteilung der örtlichen Lage als sachdienlich aufdrängt; bloße Zweckmäßigkeitserwägungen reichen für Jagdbezirksabrundungen dagegen nicht aus (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16. April 2008 - 4 LB 60/07 -, NdsVBl 2009, S. 41, zit. nach juris Rn. 31; grundlegend Urteil vom 6. Dezember 1990 - 3 L 165/90 -, Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 115; und Urteil vom 8. August 1991 - 3 L 170/90 -, Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 116).

    Zur Begründung, dass die Angliederung jagdbezirksfreier Flächen (Exklaven) an benachbarte Jagdbezirke i.S.d. § 5 Abs. 1 BJagdG immer notwendig ist, hat das Nds. OVG in seinem Urteil vom 8. August 1991 (a.a.O.) ausgeführt, das Bundesjagdrecht gehe mit seiner in § 1 BJagdG zum Ausdruck kommenden Zielsetzung grundsätzlich von der Bejagbarkeit aller Grundflächen in einer Gemeinde aus.

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 8 ME 116/06

    Erforderlichkeit der Zustimmung eines Jagdpächters bei Angliederung einer

    Die Notwendigkeit einer solchen Angliederung ist insbesondere bei Flächen gegeben, auf denen die Jagd ruht, die aber wegen ihrer Größe und des Wildbestandes dringend der Jagdausübung bedürfen (vgl. nur OVG Lüneburg, Urt. v. 8.8.1991 - 3 L 170/90 -, JE II Nr. 116, sowie Urt. v. 23.1.1998 - 3 L 4745/95 -, JE II Nr. 140, jeweils m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 517/14

    Abrundungsverfügung bezüglich einer jagdbezirksfreien Fläche

    Die Angliederung jagdbezirksfreier Flächen ist jedoch stets notwendig im Sinne des § 5 BJagdG (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 8.8.1991 - 3 L 170/90 , JE II Nr. 116), das BJagdG geht grundsätzlich von der Bejagbarkeit aller Grundflächen aus (ausführlich hierzu: Meyer-Ravenstein, Jagdrecht in Niedersachsen, § 6 BJagdG Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2014 - 4 LA 278/13

    Notwendigkeit einer Angliederung von Jagdflächen aus Erfordernissen der

    Er hat zur Begründung dieses Zulassungsgrundes nämlich lediglich behauptet, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von den "Grundsätzen" abweiche, die der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 8. August 1991 (3 L 170/90) aufgestellt habe, "indem sie eine einseitige Angliederung gerade nicht tunlichst vermeidet, sondern sogar gegen den ausdrücklichen Willen des Angliederungsempfängers umsetzt", und ergänzend ausgeführt, damit verkenne das Verwaltungsgericht "die Bedeutung der Ausübung eigenen Jagdrechts gegenüber der aufgedrängten Begünstigung durch Verwaltungsakt eines fremden Jagdausübungsrechts" und lasse "zudem andere Möglichkeiten der Problemlösung unberücksichtigt." Der Beigeladene hat damit keinen Rechtssatz bezeichnet, den das Verwaltungsgericht aufgestellt haben und mit dem es von einem vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll.
  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Abrundungsentscheidungen in die Rechte von Jagdgenossenschaften (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 LB 62/07 - juris, Rn. 30 f.), des Inhabers einer Eigenjagd (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 - juris Rn. 13) und des Eigentümers der betroffenen jagdbezirksfreien Flächen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. August 1991 - 3 L 170/90 - Rdl. 1991, 291, 292) eingreifen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 847/11

    Jagdbezirkliche Zugehörigkeit von Flächen des ehemaligen gemeinschaftlichen

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 8. August 1991 - 3 L 170/90 -, RdL 1991, 291; Bay. VGH, Urteil vom 22. April 1998 - 19 B 96.3971 -, juris, Rdnr. 52 f.(= BayVBl. 1999, 732); OVG M.-V., Urteil vom 2. September 2009 - 2 L 434/04 -, juris, Rdnr. 42; siehe auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 A 10973/00 -, juris, Rdnr. 31 (= RdL 2001, 180); aus der Literatur: Metzger, in: Lorz/ Metzger/Stöckel, Jagdrecht/Fischereirecht, 4. Aufl. 2011, § 5 Rdnr. 5; Thies/ Müller-Schallenberg, Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl. (Stand: Juli 2013), § 5 BJG/ § 3 LJG Anm. 2.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 4745/95

    Rechtmäßigkeit einer Angliederung von Flurstücken von 105 ha Gesamtgröße an einen

    Vorrangig war das verfassungsrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG begründete Jagdrecht des Eigentümers auf seinem Grund und Boden zu achten, eine einseitige Angliederung von Teilen eines Jagdbezirkes an andere Jagdbezirke ohne einen Flächenaustausch war tunlichst zu vermeiden (OVG Lüneburg, Urteil vom 8.8.1991 - 3 L 170/90 -, RdL 1991, 291 [293]).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1994 - 3 L 169/90

    Abrundung eines Jagdbezirks von Amts wegen; Erforderlichkeit einer Abrundung zur

    Gemeinschaftliche Jagdbezirke dürfen abgerundet werden, wenn der Eingriff in den Gebietsstand eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes notwendig ist, er muß objektiv geboten sein; dies bedeutet, daß sich aus der Sicht eines neutralen, jagdlich erfahrenen Betrachters die Abrundung nach den örtlichen Verhältnissen als sachdienlich aufdrängen muß (OVG Lüneburg, Urt. v. 8.8.1991, RdL 1991, 291).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2003 - 8 LA 41/03

    Angliederung; Angliederungsverfügung; Eigenjagdbezirk; Ermessen;

    Die Berufung kann schließlich auch nicht wegen der von der Klägerin gerügten Abweichung der erstinstanzlichen Entscheidung von dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. August 1991 (- 3 L 170/90 - JS II Nr. 116) nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen werden.
  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 541/19

    Angliederung einer Fläche an einen benachbarten Jagdbezirk

  • VG Lüneburg, 17.01.2003 - 2 A 248/01

    Angliederung; Entschädigung; Flächenaustausch

  • VG Minden, 22.03.2002 - 8 K 650/01

    Klagen gegen die Umgestaltung des Riehebaches erfolglos

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