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   OLG München, 25.11.1991 - Lw W 2144/91   

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https://dejure.org/1991,8209
OLG München, 25.11.1991 - Lw W 2144/91 (https://dejure.org/1991,8209)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.1991 - Lw W 2144/91 (https://dejure.org/1991,8209)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 1991 - Lw W 2144/91 (https://dejure.org/1991,8209)
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    GrdstVG §§ 2, 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; RSG §§ 4, 6

Papierfundstellen

  • RdL 1992, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    (1) Bei der Auslegung des § 9 Abs. 1 GrdstVG ist davon auszugehen, dass die Genehmigungspflicht der Veräußerungs- und der diesen gleichgestellten Geschäfte nach § 2 Abs. 1, 2 GrdstVG den Eigentumserwerb durch die Betriebe sichern soll, deren Existenz sich auf die Landwirtschaft gründet (OLG München, RdL 1992, 159, 161).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Haben die Einwendungen hingegen - wie hier - keinen Erfolg, so wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (OLG München, RdL 1992, 159, 160).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Bei einem derartigen Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtlandanteil dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (vgl. auch OLG Stuttgart, RdL 1993, 44, 45; OLG München, AgrarR 1992, 166, 168).
  • OLG Jena, 28.10.2010 - Lw U 391/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung, ungesunde Bodenverteilung, Windkraftanlagen

    Wird ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert, stellt sich bereits die bloße Eigentumsverteilung als ungesunde Verteilung von Grund und Boden dar, auch wenn sich an der bisherigen, an sich nicht ungesunden Verteilung der Bodennutzung zunächst nichts ändert (OLG München, AgrarR 1992, 166).
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