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   BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92   

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BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92 (https://dejure.org/1992,4926)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1992 - 3 B 5.92 (https://dejure.org/1992,4926)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1992 - 3 B 5.92 (https://dejure.org/1992,4926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Beschwerdeverfahren - Abdingbarkeit des in der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) normierten Referenzmengenüberganges bei Verkauf von Teilen eines für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1992, 167
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92
    Bereits mit Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - (BVerwGE 84, 140 [BVerwG 30.11.1989 - 3 C 47/88]) hat der beschließende Senat ausgeführt, daß der Referenzmengenübergang "normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92
    Für die Prüfung einer Aufklärungsrüge ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der materiellen Rechtsauffassung der Vorinstanz auszugehen (vgl. etwa Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 -).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92
    Auch der Bundesgerichtshof geht für vergleichbare Fälle davon aus, daß die bestehende und betriebsgebundene Referenzmenge "kraft Gesetzes und automatisch" übergeht (Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 53/90 - NJW 1991, 3280 [BGH 26.04.1991 - V ZR 53/90]).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92
    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer würde es sich bei einer solchen Vereinbarung um einen verwaltungsrechtlichen, nicht privatrechtlichen Vertrag handeln, weil sie sich auf einen von der Rechtsordnung öffentlich-rechtlich geregelten Sachverhalt bezieht (vgl. BVerwGE 42, 331 [BVerwG 06.07.1973 - IV C 22/72]).
  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Daraus folgt, dass sie nur zusammen mit dem Betrieb übertragen werden kann (EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-15/95, EARL Kerlast - Slg. 1997, I-1961, Rn. 17 - 19; vgl. ferner Beschluss vom 7. Februar 1992 - BVerwG 3 B 5.92 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 49 sowie Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 3 C 58.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 54 und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - BVerwGE 94, 143 ).
  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Sie folgt nach dem Grundsatz der Betriebsakzessorietät dem Besitz an dem Milchbetrieb und geht im Fall der Verpachtung kraft Gesetzes auf den den Betrieb übernehmenden Erzeuger/Pächter, d. h. ohne Willenserklärung und ohne behördliche Genehmigung, über (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1991 V ZR 53/90, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 3280, 3281, 3282; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. November 1989 3 C 47.88, BVerwGE 84, 140, 144; BVerwG-Beschluß vom 7. Februar 1992 3 B 5.92, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 451.512, MGVO Nr. 49).
  • VG Gießen, 07.06.1999 - 1 E 1091/97

    Verwaltungsrechtsweg für Klage auf Zahlung von Sanierungsfördermitteln -

    Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Klägerin und der solchermaßen im eigenen Namen handelnden Beigeladenen ist kein öffentlich-rechtlicher Vertrag i. S. v. § 54 HVwVfG, da das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 HVwVfG nur für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden in einem Verwaltungsverfahren (§ 9 HVwVfG) und nicht auch für das Handeln von Privatpersonen gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1992 - 7 C 3.91 -, NJW 1992, 2908 = DVBl. 1992, 1295; Beschluß vom 07.02.1992 - 3 B 5.92 -, RdL 1992, 167; VG Gießen, Beschluß vom 11.05.1999 - 1 E 363/99; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. § 54 Rn. 65; wohl auch Kopp, VwVfG, 6. Aufl. § 54 Rn. 10).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Rechtsordnung dies vorsieht, d.h. ein Spezialgesetz dies regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1992, a.a.O.; Beschluß vom 07.02.1992, a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O.; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 14 Rn. 10; Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl., § 24 Rn. 9), so.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91

    Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an einen Geschäftsunfähigen;

    Der Beklagte beruft sich auch darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.2.1992 - 3 B 5.92 - Urt. vom 30.11.1989 - 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140/144) "der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".

    Ein Mengenübergang trotz nichtigen Pachtvertrages kann entgegen der Annahme des Beklagten nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.11.1989 (BVerwGE 84, 140/144, vgl. auch Beschl. vom 7.2.1992 - 3 B 5.92) gestützt werden, "daß der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnehmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".

  • BVerwG, 20.01.1994 - 3 C 29.91

    Festsetzung von Referenzmengen für die Milchproduktion - Übertragung eines

    In seinem Beschluß vom 7. Februar 1992 - BVerwG 3 B 5.92 - (in Buchholz 451.512 Nr. 49) hat der Senat bereits klargestellt, daß eine im Bereich des öffentlichen Rechts normativ eintretende Rechtswirkung - wie vorliegend in § 7 Abs. 3 b MGV - im allgemeinen nicht durch vertragliche Vereinbarungen von Privaten ausgeschlossen oder abgeändert werden kann.
  • VGH Hessen, 20.04.1994 - 8 UE 2072/90

    Referenzmengenübergang - Widerruf eines Bescheides über die Gewährung einer

    Wenn schon der nationale Gesetz- bzw. Verordnungsgeber nicht ohne Ermächtigung von EG-rechtlichen Bestimmungen abweichen kann (vgl. BVerwG. B. vom 07. Februar 1992 - 3 B 5.92 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 49), ist dies erst recht nicht im Richtlinienwege möglich.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08

    Altpachtvertrag; Flächenakzessorietät; Landwirtschaftsrecht;

    Es handelt sich ggf. um einen verwaltungsrechtlichen Vertrag, der einer besonderen normativen Grundlage bedarf (BVerwG, Beschl. v. 07.02.1992 - 3 B 5.92 -, RdL 1992, 167).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2011 - 10 ME 117/11

    Umfang der Möglichkeiten und Modalitäten der Übertragung von Milchreferenzmengen

    Bei Rückgabe der Pachtflächen erfolgt hiernach der Übergang der bescheinigten Referenzmenge von Gesetzes wegen unmittelbar, ohne dass es einer behördlichen Maßnahme oder der Mitwirkung der Beteiligten bedurfte (normativer Übergang von Referenzmengen - vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002, a.a.O., Beschluss vom 7. Februar 1992 - BVerwG 3 B 5.92 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 49; Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 -, BVerwGE 84, 140 [144]; Düsing, Milchquoten-Ratgeber - 5. Aufl. 1997 -, S. 90).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 3 B 50.03

    Abweichung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei

    Die Beschwerde verkennt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2002 (- C-401/99 - AgrarR 2002, 283), wenn es ihm entnehmen zu können glaubt, der Gerichtshof verlange eine vertragliche Referenzmengenübertragung auch in Fällen, in denen die Vertragsparteien den Eintritt der aus ihrem faktischen Verhalten resultierenden Rechtsfolgen weder bewirken noch verhindern können (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1992 - BVerwG 3 B 5.92 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 49, S. 211).
  • FG Niedersachsen, 12.01.1995 - V 350/93

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die

    Sie folgt nach dem Grundstück der Betriebsakzessorität dem Besitz an dem Milchbetrieb und geht im Fall der Verpachtung kraft Gesetzes auf den den Betrieb übernehmenden Erzeuger/Pächter, das heißt, ohne Willenserklärung und ohne behördliche Genehmigung über (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1991 V ZR 53/90, in NJW 1991, 3280, 3281, 3282; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. November 1989 3 C 47/88, BVerwGe 84, 140, 144; BVerwG - Beschluß vom 7. Februar 1992 3 B 5.92, Buchholz.
  • VGH Hessen, 25.01.1995 - 8 UE 360/91

    Milchaufgabevergütung - Referenzmengenübergang

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