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OVG Saarland, 08.06.1993 - 2 R 16/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einfriedung; Außenbereich; Land- und forstwirtschaftliche Nutzung; Zulässigkeit von Zäunen; Genehmigungsfreiheit; Schonung des Außenbereichs
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.03.1992 - 2 K 180/90
- OVG Saarland, 08.06.1993 - 2 R 16/92
Papierfundstellen
- RdL 1994, 70
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10
Genehmigungsfreie Errichtung eines Zauns im Außenbereich bei gleichzeitiger …
Fragen grundsätzlicher Bedeutung, welche eine Berufungszulassung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO rechtfertigen könnten, stellen sich hier auch im Hinblick auf Nr. 6.1 des Anhangs zu § 69 NBauO und die beiden von den Klägern zitierten Entscheidungen des OVG Saarland vom 8. Juli 1993 (- 2 R 16/92 -, AS RP 24, 246 = RdL 1994, 70 = BRS 55 Nr. 88) sowie des OVG Koblenz vom 9. Juni 1983 (- 1 A 31/82 -, NuR 1985, 239 = BRS 40 Nr. 89) nicht. - OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93
Beseitigung einer Fischteich-Einfriedung;; Beseitigung; Bestandsschutz; …
Soweit das OVG Saarlouis (Urt. v. 8.6.1993 - 2 R 16/92 -, RdL 1994, 70) das saarländische Landesrecht dahin ausgelegt hat, offene Einfriedungen für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke seien auch dann genehmigungsfrei, wenn sie keinem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dienten, gibt dies keinen Anlaß zu einer Abweichung von der bisherigen Auslegung des niedersächsischen Landesrechts durch den Senat (vgl. auch Beschl. v. .9.11.1982 - 1 OVG A 7/81 -, Die Gemeinde 1983, 113 zum schleswig-holsteinischen Landesrecht).