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   BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91   

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BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91 (https://dejure.org/1993,4302)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1993 - 3 C 57.91 (https://dejure.org/1993,4302)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - 3 C 57.91 (https://dejure.org/1993,4302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) für die Beurteilung des Referenzmengenüberganges - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Beendigung des Pachtverhältnisses und der Rückgabe der verpachteten Flächen - Ausstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 500 (Ls.)
  • RdL 1994, 81
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. bereits Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140, [BVerwG 30.11.1989 - 3 C 47/88]) sind für die Beurteilung des Referenzmengenüberganges die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der Milch-Garantiemengen-Verordnung einschlägig, die sich für den Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses und der Rückgabe der verpachteten Flächen - also für den 31. Oktober 1988 - Geltung beimaßen.

    Das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland differenziert zwar im Rahmen des Pächterschutzes bei der Rückgewähr von Teilen eines Betriebes zwischen Pachtverträgen, die vor dem 2. April 1984 (§ 7 Abs. 3 a MGV) und die nach dem 1. April 1984 (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 3 b MGV) geschlossen worden sind, vermag aber den nach Gemeinschaftsrecht vorgesehenen anteilmäßigen vollen Referenzmengenübergang nicht einzuschränken, wenn - wie hier - die gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Pächterschutz nicht gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 = Buchholz 451.512 Nr. 18 und Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - BVerwGE 90, 18 = Buchholz 451.512 Nr. 50).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91
    Dieses Ergebnis steht mit höherrangigem Recht in Einklang (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 [BVerwG 15.11.1990 - 3 C 42/88] = Buchholz 451.512 Nr. 27).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91
    Das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland differenziert zwar im Rahmen des Pächterschutzes bei der Rückgewähr von Teilen eines Betriebes zwischen Pachtverträgen, die vor dem 2. April 1984 (§ 7 Abs. 3 a MGV) und die nach dem 1. April 1984 (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 3 b MGV) geschlossen worden sind, vermag aber den nach Gemeinschaftsrecht vorgesehenen anteilmäßigen vollen Referenzmengenübergang nicht einzuschränken, wenn - wie hier - die gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Pächterschutz nicht gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 = Buchholz 451.512 Nr. 18 und Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - BVerwGE 90, 18 = Buchholz 451.512 Nr. 50).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91
    Ein derartiger vergleichbarer Fall ist nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gegeben, wenn der Besitz an Produktionseinheiten, die der Milcherzeugung dienen, im Hinblick auf die Beendigung eines Pachtverhältnisses wechselt (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - RdNr. 15 <Slg. 1989, 2609, 2638> zur Rückgabe eines verpachteten Betriebs).
  • BVerwG, 11.07.1994 - 3 C 21.92

    Höhe einer übergegangenen Referenzmenge - Voraussetzungen für die Anwendung von

    Mit der Gegenposition des Bevollmächtigten des Beigeladenen hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - (RdL 1994, 81) auseinandergesetzt; hierauf wird Bezug genommen.

    An der aus der genannten Vorschrift abgeleiteten Schlußfolgerung, daß Pächterschutz nur insoweit gemeinschaftsrechtskonform gewährt werden kann, als der Pächter die Milcherzeugungsflächen gegen seinen Willen an den Verpächter herausgeben muß, hat der Senat auch in neuerer Zeit festgehalten (vgl. Urteile vom 21. April 1993 - BVerwG 3 C 3.91 - 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - und vom 24. Januar 1994 - BVerwG 3 C 8.92 -).

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß dies auch in den sog. "Altpachtfällen" gelte, in denen die Referenzmenge erst nach Beginn des Pachtverhältnisses zugeteilt wurde (vgl. BVerwG, RdL 1994, 81).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94

    Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von

    Das hiernach anzuwendende Gemeinschaftsrecht macht hinsichtlich des Referenzmengenübergangs weder ausdrücklich noch stillschweigend einen Unterschied zwischen Altpachtverträgen, die vor dem 2. April 1984 geschlossen worden sind, und Neupachtverträgen nach diesem Zeitpunkt (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 Nr. 86 = RdL 94, 81).
  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 40/06

    Übergang der Milchreferenzmenge nach Pachtvertragsende

    Daraus folgt, dass sie bei Rückgabe des Pachtlandes nach Beendigung des Pachtverhältnisses im Grundsatz automatisch auf den Verpächter übergeht, und zwar unbeschadet der Tatsache, dass sie erstmals nach Beginn des Pachtverhältnisses zugeteilt worden ist (OLG Köln AgrarR 1992, 304, 305 unter zutreffendem Verweis auf das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts RdL 1994, 81 f.).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.92

    Verbleib der Referenzmenge nach Rückgabe der zugrundeliegenden Pachtfläche -

    Das hiernach anzuwendende Gemeinschaftsrecht gilt entgegen der Ansicht des Klägers gleichermaßen für Alt- und Neupachtverträge (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 Nr. 86 = RdL 94, 81).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93

    Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) - Referenzmengenübergang - Pächterschutz -

    Auch in der Folgezeit hat der Senat stets daran festgehalten, daß für die Gewährung von Pächterschutz kein Raum ist, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (vgl. Urteile vom 21. April 1993 - BVerwG 3 C 3.91 -, vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 Nr. 86 und vom 24. Januar 1994 - BVerwG 3 C 8.92 -).
  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz;

    Auch in der Folgezeit hat das Bundesverwaltungsgericht stets daran festgehalten, für die Gewährung von Pächterschutz sei Raum nicht, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit sei, den Vertrag fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. April 1993 - 3 C 3.91 -, vom 10. Dezember 1993 - 3 C 57.91 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 86 und vom 24. Januar 1994 - 3 C 8.92 -).
  • VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00

    Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der

    Auch in der Folgezeit hat das Bundesverwaltungsgericht stets daran festgehalten, für die Gewährung von Pächterschutz sei Raum nicht, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit sei, den Vertrag fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. April 1993 - 3 C 3.91 -, vom 10. Dezember 1993 - 3 C 57.91 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 86 und vom 24. Januar 1994 - 3 C 8.92 -).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.1996 - 3 L 1130/95

    Pächterschutz; Milch-Garantiemengen; Pächterschutz

    Für die Gewährung von Pächterschutz ist mithin kein Raum, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (BVerwG, Urt. v. 21.4. 1993 - BVerwG 3 C 3.91 - Urt. v. 10.12.1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 86: Urt. v. 24.1. 1994 - BVerwG 3 C 8.92 - Urt. v. 1.9. 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - a. a. O.).
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