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   OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96   

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OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96 (https://dejure.org/1997,10992)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.1997 - 3 L 2724/96 (https://dejure.org/1997,10992)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 (https://dejure.org/1997,10992)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1998, 12
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96

    Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96
    Diese Entscheidungsfreiheit ist eine Ausprägung des auch für Rechtsetzungsakte der Exekutive typischerweise geltenden normativen Ermessens (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.1996 - BVerwG 3 C 28.96 - NJW 1997, 956 m. w. N.).

    Das Gewaltenteilungsprinzip hindert die Verwaltungsgerichte lediglich dann nicht, die noch ausstehende normative Regelung gleichsam zu antizipieren und zur Grundlage ihrer den Anspruch zusprechenden Entscheidung zu machen, wenn der Verordnungsgeber nur eine einzige Möglichkeit zur Schaffung eines der Verfassung entsprechenden Rechtszustandes hat (BVerwG, Urt. v. 11.10.1996 - a. a. O.).

  • BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73

    Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96
    Diese Frage kann nicht Gegenstand einer Feststellungsklage im Sinne des § 43 VwGO sein (Kopp, a. a. O., Rdnr. 14, Redeker/von Oertzen, VwGO (Kommentar) § 43 Rdnr. 6 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 21.3.1974 - 7 B 97.73 - DÖV 1974, S. 426).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Die gleichheitsrechtliche Problematik in den von der Antragstellerin angeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde darin gesehen, dass der Bundesverordnungsgeber dort seiner Regelung kein bundesweit einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt, sondern sich unterschiedliche Verfahren der Länder zur Untergliederung ihres Gebietes zu Eigen gemacht hatte (vgl. etwa zur Flächenzahlungs-Verordnung: BVerwGE 129, 116; zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung: Nieders. OVG, Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, RdL 1997, S. 319 f., und Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, S. 12 f.).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10

    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung

    Der Verordnungsgeber habe auf das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 -, mit dem bereits entschieden worden sei, dass die Regionalisierung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, bewusst nicht reagiert.

    Der Kläger könne sich nicht darauf berufen, dass der Staat von seiner eigenen, bewusst rechtswidrigen Untätigkeit profitiere, indem er als Verordnungsgeber auf die Feststellung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. April 1997 (- 3 L 2724/96 -), die Regionalisierung für Niedersachsen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, nicht mit einer Anpassung der KAVO und später der FZV im Sinne des Klägers reagiert habe.

    Zwar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28. April 1997 (- 3 L 3851/95 -, RdL 1997, 319 und - 3 L 6137/96 -, n.v.; offen gelassen in - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, 12) erstmals obergerichtlich entschieden, dass die in der KAVO geregelte Aufteilung des Bundesgebietes in Erzeugungsregionen und der weiteren Regionalisierung in Niedersachsen verfassungswidrig sei.

    Das Gericht hat in den entsprechenden Entscheidungen auch hinsichtlich der nicht bewilligten Fördermittel ausdrücklich entschieden, dass ein entsprechender Anspruch nicht bestand und die Ablehnung insoweit rechtmäßig war (Urteile vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, Rn. 11, 19 nach juris; - 3 L 2724/96 -, Rn. 6, 16 nach juris; - 3 L 6137/96 -, Seite 11).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

    Das Berufungsgericht geht unter Verweis auf sein Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 - (RdL 1998, 12), das zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung ergangen war, davon aus, dass der Verordnungsgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedene Weise beheben könne: Er könne auch für Niedersachsen nur eine einzige Erzeugungsregion bilden, umgekehrt aber auch die anderen Länder - jedenfalls die größeren in mehrere Erzeugungsregionen unterteilen, ferner neue Erzeugungsregionen nach gänzlich anderen Kriterien für das ganze Bundesgebiet bilden.
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 10 LC 180/10

    Verpflichtung zur Überprüfung bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen durch

    Der Kläger könne sich nicht darauf berufen, dass der Staat von seiner eigenen, bewusst rechtswidrigen Untätigkeit profitiere, indem er als Verordnungsgeber auf die Feststellung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. April 1997 (- 3 L 2724/96 -), die Regionalisierung für Niedersachsen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, nicht mit einer Anpassung der KAVO bzw. der FZV im Sinne des Klägers reagiert habe.

    Die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in den seinerzeit anhängigen Musterverfahren 3 L 3851/95, 3 L 6137/96 und 3 L 2724/96 sind rechtskräftig geworden.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 28. April 1997 (- 3 L 3851/95 -, RdL 1997, 319 und - 3 L 6137/96 -, n.v.; offen gelassen in - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, 12) erstmals obergerichtlich entschieden, dass die in der KAVO geregelte Aufteilung des Bundesgebietes in Erzeugungsregionen und der weiteren Regionalisierung in Niedersachsen verfassungswidrig sei.

  • VG Stade, 17.06.2010 - 6 A 646/09

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1

    Bereits mit Urteil vom 28.4.1997 - 3 L 2724/96 - habe das Nds. Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Regionalisierung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, Ansprüche der betroffenen Landwirte auf zusätzliche Ausgleichszahlungen auf Basis des landesweiten Durchschnittsertrages von 53, 3 dt/ha jedoch mit der Begründung abgelehnt, dem Normgeber stünden verschiedene Wege zur Verfügung, den Gleichheitsverstoß zu heilen; das Gericht könne diese Entscheidung nicht ersetzen.

    Soweit der Kläger zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Nds. OVG vom 28.4.1997 (a.a.O.) verweist, verkennt er, dass das Gericht darin zwar die Rechtswidrigkeit der den Bescheiden zugrundeliegenden Verordnung, aber gerade nicht die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide ausgesprochen hat.

  • VG Lüneburg, 12.12.2002 - 2 A 217/01

    Angrenzende Flächen; Erzeugungsregion; Inselregion; Nachbarschaftsregelung;

    Diese Aufteilung ist vom Nds. Oberverwaltungsgericht wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig gehalten worden (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 28.4. 1997: -3 L 3851/95 -, RdL 1997, 319- ; - 3 L 2724/96 - RdL 1998, 12).
  • VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Aufwendungen; Beamter; Beihilfe;

    Die Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise eine verfassungswidrige Regelung der Verfassungslage angepasst wird, obliegt nämlich grundsätzlich dem Normgeber (OVG Lüneburg, NdsVBl 1998, 63-65).
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