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   BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98   

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BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98 (https://dejure.org/1999,401)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1999 - 11 B 61.98 (https://dejure.org/1999,401)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1999 - 11 B 61.98 (https://dejure.org/1999,401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Grundsatzrevision; Revision

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum - Ausgelaufenes Recht der DDR

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 137 Abs. 1; ; VwGO § 144 Abs. 4; ; EGBGB Art. 233 § 2 b; ; LPG-Gesetz 1959 § 14; ; LwAnpG § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 389
  • RdL 1999, 275
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 07.08.1996 - 11 B 51.96

    Rechtswidrigkeit eines Bodenordnungsverfahrens wegen der rechtsunwirksamen

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Fragen, die die Anwendung des LPG-Gesetzes 1959 unter Berücksichtigung der Rechtspraxis der Deutschen Demokratischen Republik betreffen, rechtfertigen regelmäßig nicht die Zulassung der Revision (im Anschluß an die Beschlüsse vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 - und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - RdL 1998, 234).

    Für Auslegungsfragen, die sich in Anwendung der LPG-Gesetze ergeben, gelten diese Grundsätze nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ebenfalls (vgl. Beschlüsse vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 - und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - RdL 1998, 234).

  • BVerwG, 05.06.1998 - 11 B 45.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Grundsatzrüge; auslaufendes Recht;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Fragen, die die Anwendung des LPG-Gesetzes 1959 unter Berücksichtigung der Rechtspraxis der Deutschen Demokratischen Republik betreffen, rechtfertigen regelmäßig nicht die Zulassung der Revision (im Anschluß an die Beschlüsse vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 - und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - RdL 1998, 234).

    Für Auslegungsfragen, die sich in Anwendung der LPG-Gesetze ergeben, gelten diese Grundsätze nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ebenfalls (vgl. Beschlüsse vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 - und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - RdL 1998, 234).

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Das Vorliegen einer solchen Sachlage muß in der Beschwerdebegründung genau und im einzelnen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , vom 21. Juni 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Das Vorliegen einer solchen Sachlage muß in der Beschwerdebegründung genau und im einzelnen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , vom 21. Juni 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Das Vorliegen einer solchen Sachlage muß in der Beschwerdebegründung genau und im einzelnen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , vom 21. Juni 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96

    Offene Vermögensfragen - Begriff der Errichtung eines Gebäudes

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Die Klägerin hat nämlich keinen divergierenden abstrakten Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts beanstandet, sondern macht geltend, das Oberverwaltungsgericht habe eine im angezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - (Buchholz 115 Nr. 12) für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums als maßgeblich angesehene Norm nicht angewandt.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Denn zum einen hätte der erkennende Senat das angefochtene Urteil schon deshalb nicht daraufhin nachzuprüfen, ob es das im Jahre 1976 für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik zutreffend angewandt hat, weil dieses Recht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nicht revisibel ist (vgl. BVerwGE 66, 277 ), soweit es nicht gemäß Art. 9 Abs. 4 des Einigungsvertrages als Bundesrecht fortgilt - was hier nicht zutrifft.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98
    Von einer Verletzung der Denkgesetze durch unrichtige Schlußfolgerungen kann nämlich nur dann gesprochen werden, wenn nach dem Sachverhalt nur eine einzige Folgerung möglich, jede andere aber aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglich ist, und wenn das Gericht die in diesem Sinn allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - ).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 5 B 130.07 - JAmt 2008, 600).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Der Beweisantrag ist förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen (Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
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