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   BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87   

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BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87 (https://dejure.org/1988,649)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1988 - 6 P 5.87 (https://dejure.org/1988,649)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1988 - 6 P 5.87 (https://dejure.org/1988,649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 50
  • NVwZ 1989, 377
  • DÖV 1989, 125
  • RiA 1989, 52
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes aus dem Personalrat ist nur gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung noch gestaltende Wirkung haben kann oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich die Rechtsfragen, die der Antrag aufwirft, unter denselben Verfahrensbeteiligten wiederum stellen werden (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 7, 140; 22, 96; 49, 259).

    Die bislang vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung, daß das Rechtsschutzbedürfnis wegen der Eigenart des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens als eines "objektiven" Verfahrens auch unter dieser Voraussetzung als fortbestehend anzusehen ist (BVerwGE 7, 140; 22, 96 ; 49, 259 ), hält der Senat im Hinblick darauf nicht aufrecht, daß das im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren anzuwendende Arbeitsgerichtsgesetz eine der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechende Möglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht vorsieht.

  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes aus dem Personalrat ist nur gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung noch gestaltende Wirkung haben kann oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich die Rechtsfragen, die der Antrag aufwirft, unter denselben Verfahrensbeteiligten wiederum stellen werden (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 7, 140; 22, 96; 49, 259).

    Die bislang vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung, daß das Rechtsschutzbedürfnis wegen der Eigenart des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens als eines "objektiven" Verfahrens auch unter dieser Voraussetzung als fortbestehend anzusehen ist (BVerwGE 7, 140; 22, 96 ; 49, 259 ), hält der Senat im Hinblick darauf nicht aufrecht, daß das im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren anzuwendende Arbeitsgerichtsgesetz eine der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechende Möglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht vorsieht.

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65

    Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes aus dem Personalrat ist nur gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung noch gestaltende Wirkung haben kann oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich die Rechtsfragen, die der Antrag aufwirft, unter denselben Verfahrensbeteiligten wiederum stellen werden (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 7, 140; 22, 96; 49, 259).

    Die bislang vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung, daß das Rechtsschutzbedürfnis wegen der Eigenart des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens als eines "objektiven" Verfahrens auch unter dieser Voraussetzung als fortbestehend anzusehen ist (BVerwGE 7, 140; 22, 96 ; 49, 259 ), hält der Senat im Hinblick darauf nicht aufrecht, daß das im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren anzuwendende Arbeitsgerichtsgesetz eine der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechende Möglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht vorsieht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    vgl. zur Zulässigkeit der in § 31 Abs. 2 GemHVO enthaltenen Verweisung auf eine Verwaltungsvorschrift: BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 108.88 -, NVwZ 1989, 377 ff.
  • BVerwG, 14.04.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung;

    Es kann auch dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil sich das Verfahren wegen der Neuwahl des Personalrats erledigt haben könnte (vgl. Beschluss vom 12. August 1988 BVerwG 6 P 5.87 BVerwGE 80, 50, 52 ff.; Beschluss vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist in personalvertretungsrechtlichen Streitfragen ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Klärung dann gegeben, wenn die Entscheidung wegen Ablaufs der Amtszeit des Personalrats zwar keine gestaltende Wirkung mehr entfalten kann, jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich der tatsächliche Vorgang, der das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - , vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - , vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - <BVerwGE 80, 50> und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 -).
  • BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

    Zwar kann die begehrte Entscheidung wegen des Ablaufs seiner Amtszeit keine gestaltende Wirkung mehr entfalten, jedoch spricht hier eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß sich der tatsächliche Vorgang, der den Rechtsstreit ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn knüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. BVerwGE 80, 50 [BVerwG 12.08.1988 - 6 P 5.87] ; BVerwGE 49, 259 ).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung;

    Es kann auch dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil sich das Verfahren wegen der Neuwahl des Personalrats erledigt haben könnte (vgl. Beschluss vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - BVerwGE 80, 50, 52 ff.; Beschluss vom 7. Januar 1992 - BVerwG 6 PB 17.91 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 11.95

    Personalvertretungsrecht: Vorstandswahlen

    Auch nach Beendigung der Amtszeit eines Personalrats besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl eines Vorstandsmitglieds fort, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Vorgang, der die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter den gleichen Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - Buchholz 250 § 19 BPersVG Nr. 5 = PersR 1989, 362 = PersV 90, 230; Beschluß vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 2 = PersR 1988, 268 = PersV 89, 268).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Eine solche Entscheidung hätte vielmehr nur noch die Bedeutung einer gutachtlichen Äußerung zu der anfänglich aus einem konkreten Vorgang erwachsenen, mit dessen Bedeutung aber "abstrakt" gewordenen Rechtsfrage, zu deren Abgabe die Gerichte nicht berufen sind (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1986 - BVerwG 6 P 25.84 - , vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - und vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - <BVerwGE 80, 50>).
  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2009 - 7 K 1371/05

    Aufhebung eines Zuwendungsbescheides; Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen;

    vgl. zur Zulässigkeit der in § 25 Abs. 2 GemeindeHVO enthaltenen Verweisung auf eine Verwaltungsvorschrift: BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 108.88 -, NVwZ 1989, 377 ff.
  • BVerwG, 12.04.2002 - 6 PB 11.01

    Antrag gegen die Zurücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Gesetzgeber des Landes Baden-Württemberg geht in § 28 Abs. 2 BaWüPersVG davon aus, dass das auszuschließende Personalratsmitglied im Falle des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Personalrats und seiner nachfolgenden Wiederwahl in den neuen Personalrat vom Gericht auch aus diesem Gremium ausgeschlossen werden kann und dass daher - anders als bei Ausschlussanträgen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, die sich unter solchen Umständen regelmäßig erledigen (vgl. dazu BVerwGE 80, 50, 52) - das Rechtsschutzbedürfnis für den Ausschlussantrag trotz des Ablaufs der Amtszeit des Personalrats fortbesteht.
  • BVerwG, 18.11.2013 - 6 PB 32.13

    Auflösung des Personalrats oder Ausschluss eines Mitglieds bei grober Verletzung

    Der Senat vermag daher nicht zu beurteilen, ob der vorliegende Fall Anlass zur Klärung einer Rechtsfrage bietet, welche wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen von allgemeinem Interesse ist, oder ob es nur um die zutreffende Würdigung der Umstände des Einzelfalls geht (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - BVerwGE 80, 50 = Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 2 S. 3 f.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 6 P 2.89

    Personalvertretungsrecht: Rechtsschutzbedürfnis nach Erlaß einer den Sachverhalt

  • LAG Hessen, 19.01.1995 - 12 TaBV 95/94

    Betriebsratsmitglied: Ausschluss - Voraussetzungen

  • BVerwG, 09.01.1991 - 6 PB 7.90

    Bestehen eines Feststellungsinteresses auf Grund einer Wiederholungsgefahr -

  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91

    Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache - Voraussetzungen für eine

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 3278/86

    Personalrat eines Staatstheaters - kein Mitbestimmungsrecht bei

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 12/87

    Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf von Arbeitsverträgen; Mitbestimmung des

  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1402/91

    Rechtsfolgen der gerichtlichen Aufhebung eines Einigungsstellenbeschlusses nach

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 8/87

    Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf von Arbeitsverträgen; Mitbestimmung des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 B 10/88

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Regelung zur Genehmigung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 10/88

    Besetzung einer bestimmten Beförderungsstelle mit einem bestimmten Beamten;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 25/88

    Einstellung eines Diplom-Agraringenieurs als nebenberufliche Lehrkraft im

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1890/88

    Mitbestimmungsverfahren - Abbruch - Rechtsschutzbedürfnis des Personalrats für

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 20/87

    Verpflichtung des Dienstherrn, der Personalvertretung beurteilende Aktenvermerke

  • VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2244/87

    Keine Mitbestimmung des Personalrates bei der Verwendung freier Haushaltsmittel -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 17/87

    Rechtsschutzbedürfnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Mitbestimmung des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 13/87

    Anforderungen an die Zustimmung der Personalvertretung für die Eingruppierungen

  • VG Berlin, 11.01.2018 - 72 K 5.17

    Ausschluss aus Personalrat

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