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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92   

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https://dejure.org/1993,5402
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92 (https://dejure.org/1993,5402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.03.1993 - 2 A 11607/92 (https://dejure.org/1993,5402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. März 1993 - 2 A 11607/92 (https://dejure.org/1993,5402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Spinocerebellare Ataxie; Beihilfefähigkeit eines Rollstuhlzuggerätes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RiA 1994, 156
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Aus dem Sachzusammenhang in Verbindung mit Nr. 1.9 des Verzeichnisses der beihilfefähigen Hilfsmittel ergibt sich jedoch, daß als solche die Gegenstände zu verstehen sind, die - ohne Heilmittel (Arzneimittel) oder Körperersatzstücke zu sein - zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes geeignet sind, sofern die Anschaffungskosten nicht den Aufwendungen der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind (vgl. ebenso Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand: 01. Oktober 1992, § 6A/III, Anm. 10 [1] zu Abs. 1 Nr. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Hilfsmittelbegriff in § 182 b RVO [jetzt § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V]; HessVGH, Urteile vom 28. Oktober 1987, ZBR 1988, 356 und08. November 1989, Schütz, aaO, Nr. 47; BayVGH, Urteil vom 01. Februar 1989, Schütz, aaO, Nr. 45; sowie BSGE 45, 133 [134]; 50, 68 [70]; 51, 268 [270 f.] und 67, 97 [98 f.]).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Von diesen Grundsätzen ausgehend ist zu beachten, daß Rechtsgrundlage für die Gewährung von Beihilfen die am Alimentationsgrundsatz zu orientierende Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist und daß diese Rechtsgrundlage durch Verwaltungsvorschriften, die - wie hier das Verzeichnis der beihilfefähigen Hilfsmittel - der Konkretisierung der Fürsorgepflicht dienen, weder modifiziert noch im Sinne einer neuen, ausschließlichen Anspruchsgrundlage ersetzt wird (BVerwGE 19, 48 [56]).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Aufgrund dieser Erwägungen ist der Dienstherr auch bei Aufwendungen, die in solchen Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich als beihilfefähig verzeichnet sind oder die sogar ausdrücklich als nichtbeihilfefähig bezeichnet werden, zur Anerkennung der Beihilfefähigkeit verpflichtet, wenn anderenfalls die ihm obliegende Ermessensentscheidung über die Beihilfefähigkeit mit dem Gebot der Fürsorgepflicht und dem in diesen Beihilfevorschriften zum Ausdruck kommenden "Hilfsprogramm" nicht in Einklang zu bringen wäre (BVerwG, Urteile vom 02. Juli 1970, ZBR 1971, 23; vom 12. und 30. Juni 1985, NVwZ 1985, 909 und 417 sowie bereits Urteil des Senats vom 09. Juli 1969, ZBR 1969, 384).
  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 39/89

    Beiträge für die Teilnahme an einem Nothilfsdienst und für eine Notrufanlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Aus dem Sachzusammenhang in Verbindung mit Nr. 1.9 des Verzeichnisses der beihilfefähigen Hilfsmittel ergibt sich jedoch, daß als solche die Gegenstände zu verstehen sind, die - ohne Heilmittel (Arzneimittel) oder Körperersatzstücke zu sein - zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes geeignet sind, sofern die Anschaffungskosten nicht den Aufwendungen der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind (vgl. ebenso Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand: 01. Oktober 1992, § 6A/III, Anm. 10 [1] zu Abs. 1 Nr. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Hilfsmittelbegriff in § 182 b RVO [jetzt § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V]; HessVGH, Urteile vom 28. Oktober 1987, ZBR 1988, 356 und08. November 1989, Schütz, aaO, Nr. 47; BayVGH, Urteil vom 01. Februar 1989, Schütz, aaO, Nr. 45; sowie BSGE 45, 133 [134]; 50, 68 [70]; 51, 268 [270 f.] und 67, 97 [98 f.]).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Um dieses Zieles willen muß auch der Beihilfeberechtigte gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus den Typisierungen und Pauschalierungen im Beihilferecht ergeben (vgl. BVerwGE 64, 333 [335]).
  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Aufgrund dieser Erwägungen ist der Dienstherr auch bei Aufwendungen, die in solchen Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich als beihilfefähig verzeichnet sind oder die sogar ausdrücklich als nichtbeihilfefähig bezeichnet werden, zur Anerkennung der Beihilfefähigkeit verpflichtet, wenn anderenfalls die ihm obliegende Ermessensentscheidung über die Beihilfefähigkeit mit dem Gebot der Fürsorgepflicht und dem in diesen Beihilfevorschriften zum Ausdruck kommenden "Hilfsprogramm" nicht in Einklang zu bringen wäre (BVerwG, Urteile vom 02. Juli 1970, ZBR 1971, 23; vom 12. und 30. Juni 1985, NVwZ 1985, 909 und 417 sowie bereits Urteil des Senats vom 09. Juli 1969, ZBR 1969, 384).
  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79

    Krankenlifter zum Tragen, Heben und Transpotieren von Schwerstkörperbehinderten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Aus dem Sachzusammenhang in Verbindung mit Nr. 1.9 des Verzeichnisses der beihilfefähigen Hilfsmittel ergibt sich jedoch, daß als solche die Gegenstände zu verstehen sind, die - ohne Heilmittel (Arzneimittel) oder Körperersatzstücke zu sein - zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes geeignet sind, sofern die Anschaffungskosten nicht den Aufwendungen der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind (vgl. ebenso Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand: 01. Oktober 1992, § 6A/III, Anm. 10 [1] zu Abs. 1 Nr. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Hilfsmittelbegriff in § 182 b RVO [jetzt § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V]; HessVGH, Urteile vom 28. Oktober 1987, ZBR 1988, 356 und08. November 1989, Schütz, aaO, Nr. 47; BayVGH, Urteil vom 01. Februar 1989, Schütz, aaO, Nr. 45; sowie BSGE 45, 133 [134]; 50, 68 [70]; 51, 268 [270 f.] und 67, 97 [98 f.]).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 96/78

    Begriff Hilfsmittel iS des RVO § 182b (Straßenfaltfahrstuhl) - Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Aus dem Sachzusammenhang in Verbindung mit Nr. 1.9 des Verzeichnisses der beihilfefähigen Hilfsmittel ergibt sich jedoch, daß als solche die Gegenstände zu verstehen sind, die - ohne Heilmittel (Arzneimittel) oder Körperersatzstücke zu sein - zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes geeignet sind, sofern die Anschaffungskosten nicht den Aufwendungen der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind (vgl. ebenso Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand: 01. Oktober 1992, § 6A/III, Anm. 10 [1] zu Abs. 1 Nr. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Hilfsmittelbegriff in § 182 b RVO [jetzt § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V]; HessVGH, Urteile vom 28. Oktober 1987, ZBR 1988, 356 und08. November 1989, Schütz, aaO, Nr. 47; BayVGH, Urteil vom 01. Februar 1989, Schütz, aaO, Nr. 45; sowie BSGE 45, 133 [134]; 50, 68 [70]; 51, 268 [270 f.] und 67, 97 [98 f.]).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89

    Beihilfefähigkeit von Kraftfahrzeugen - Behindertebgerechte Umrüstung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
    Der allgemeinen Lebenshaltung dienen nur diejenigen Hilfsmittel, die üblicherweise herangezogen werden, um die "Unbequemlichkeiten" des Lebens zu erleichtern und die aufgrund der objektiven Eigenart und Beschaffenheit des Gegenstandes keinen unmittelbaren Bezug zu dem festgestellten Krankheitsbild haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1991, ZBR 1991, 350 [betr.: Kfz, das nach behindertengerechter Umrüstung zum Transport eines Familienangehörigen dienen soll]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11758/01

    Keine Beihilfe für antiallergene Bettbezüge

    Im Hinblick auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 19. März 1993 (Az.: 2 A 11607/92.OVG, IÖD 1993, S. 197) sei ein Hilfsmittel dann kein Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung, wenn es auf die Beseitigung oder die Linderung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes ziele.

    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Senats vom 19. März 1993 (a.a.O.) kann nicht zum Beleg eines erweiterten Hilfsmittelbegriffs herangezogen werden.

    Aufgrund des ergänzenden Charakters der Beihilfe müssen von dem Kläger vielmehr Härten und Nachteile hingenommen werden, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. März 1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1998 - 12 A 5885/96

    Arzt; Schriftliche Verordnung; Beihilfe; Hilfsmittel; Elektromobil;

    vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 19. März 1993 - 2 A 11607/92 -, RiA 1994, 156 (157); Schröder/Beckmann/ Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand Februar 1998, BhV § 6 Erläuterungen (Anm. 9); Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand Januar 1998, § 6 BhV Anm. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 36, 37/81 -, NVwZ 1985, 417; VGH Bad.- Württ., Urteil vom 24. April 1996 - 4 S 3208/94 - , a.a.O.; OVG Rheinl.- Pfalz, Urteil vom 19. März 1993 - 2 A 11607/92 -, a.a.O.

  • OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 11/00

    Beihilfe für Therapie-Tandem - Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Das Therapie-Tandem dient demgegenüber nicht dazu, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung der Tochter des Klägers in den verschiedenen Lebensbereichen insbesondere auf privatem Gebiet zu beseitigen oder zu mildern vgl. zur Abgrenzung von gesundheitlicher und beruflicher Rehabilitation etwa BVerwG , Urteil vom 30.6.1983, Buchholz 238, 911 Nr. 4 BhV Nr. 1 = NVwZ 1985, 417 = DVBl. 1984, 429; zur Abgrenzung von Gegenständen der allgemeinen Lebenshaltung von solchen zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes siehe auch BVerwG , Urteile vom 14.3.1991, Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 = DÖD 1991, 203 = ZBR 1991, 350, und vom 15.11.1990, Buchholz 271 L Beihilfe Nr. 9 = DÖD 1992, 28 = RiA 1992, 43; siehe auch VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1987, ZBR 1988, 356; VGH München, Urteil vom 26.11.1992 -3 B 91.2339-, dokumentiert bei Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 24.4.1996, IÖD 1996, 223 = DÖD 1997, 37; OVG Münster, Urteil vom 5.5.1998 - 6 A 505/97 -, dokumentiert bei Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 19.3.1993, RiA 1994, 156.

    Deshalb ist der Dienstherr auch bei Aufwendungen, die in solchen Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich verzeichnet sind oder die sogar als nicht beihilfefähig bezeichnet werden, zur Anerkennung der Beihilfefähigkeit verpflichtet, wenn eine andere Entscheidung mit dem Wesenskern der Fürsorgepflicht und dem in den sonstigen Beihilfevorschriften zum Ausdruck kommenden 'Programm' nicht in Einklang zu bringen wäre so überzeugend OVG Koblenz, Urteil vom 19.3.1993, RiA 1994, 156; zur Verpflichtung des Dienstherrn, das in den Beihilfevorschriften zum Ausdruck kommende Programm der Hilfeleistung einzuhalten BVerwG , Urteil vom 12.6.1985, DVBl. 1985, 1239 = NVwZ 1985, 909.

  • OVG Bremen, 15.12.1999 - 2 A 112/99

    Zum Anspruch auf Beihilfe für ein Elektromobil

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2002 - 1 A 178/00

    Beihilfe zu den Aufwendungen für die Anschaffung eines Lichttherapiegerätes

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 19.3.1993 - 2 A 11607/92 -, RiA 1994, 156.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1994 - 2 A 11791/94

    Arzneimittel; Schaffung gesundheitsförderlicher Verhältnisse; Vernichtung von

    Hilfsmittel sind nämlich nur Gegenstände, die - ohne Arzneimittel oder Körperersatzstücke zu sein - zur Änderung, Besserung, Behebung oder Beseitigung der Folgen eines regelwidrigen Körperzuständes geeignet sind (Urteil des erkennenden Senats vom 19. März1993 - 2 A 11607/92.OVG - BayVGH, Urteil vom 01. Februar 1989, a.a.O., Nr. 47; Mildenberger, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Anm. 10 [1] zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Beihilfevorschriften des Bundes).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 4 S 3208/94

    Beihilfe für die Anschaffung eines Rollfiets

    Ein Rollstuhlzuggerät dient der erleichterten Fortbewegung des Rollstuhls durch den Behinderten selbst, sei es elektrisch oder handbetrieben (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.3.1993, RiA 1994, 156).
  • VG Neustadt, 14.03.2005 - 6 K 1554/04

    Spezialrampe für Elektrorollstuhl beihilfefähig

    ? 2 A 11607/92.OVG ? m. w. N.).
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