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   BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93   

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BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93 (https://dejure.org/1996,3611)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 6 P 50.93 (https://dejure.org/1996,3611)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 6 P 50.93 (https://dejure.org/1996,3611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungrecht des Personalrats bei der Festsetzung einer Rufbereitschaft an einer Universität - Begriff der Dienstdauer in Abgrenzung zum Begriff der Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - Gewährung eines Freizeitausgleichs für angefallene Arbeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung von Rufbereitschaftsdiensten in einer Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 440 (Ls.)
  • RiA 1997, 191
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93
    In diesem Fall wäre die Regelung nicht allgemein, sondern sie beträfe nur den jeweils individuell betroffenen Beschäftigten (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78 = PersR 1992, 359 f.).

    Damit unterscheidet sich diese Fallgestaltung von derjenigen, die dem Beschluß des Senats vom 2. Juni 1992 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70

    Mitbestimmung bei einer Festsetzung der täglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dazu entschieden, daß Anrechnungsregelungen jedweder Art, also z.B. auch solche der Dienstbereitschaft, als Regelung der Arbeitsdauer der Mitbestimmung entzogen sind (vgl.Beschlüsse vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - BVerwGE 37, 173 undvom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - PersR 1992, 20 = ZfPR 1992, 4).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 6 P 9.83

    Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrern durch Entlastungsstunden -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93
    Dagegen ist Dienstdauer im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 9 HePersVG zum einen der Zeitraum, in dem die Dienststelle den Beschäftigten zur Dienstleistung geöffnet ist, d.h. die durch die Festsetzung von Beginn und Ende sowie die mögliche Anordnung von Mehrarbeit, Überstunden oder Kurzarbeit bestimmte Dienstzeit an den einzelnen Tagen, und zum anderen die konkrete zeitliche Dienstleistungsverpflichtung der einzelnen Beschäftigten innerhalb dieses Zeitraums, einschließlich der auf sie anzurechnenden Pausen und Zeiten der Dienstbereitschaft (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1984 zu dem weitgehend inhaltsgleichen § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG - BVerwG 6 P 9.83 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 2 = ZBR 1984, 378, 379).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89

    Aufhebung einer dienstlichen Anordnung - Mitbestimmung des Personalrates -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dazu entschieden, daß Anrechnungsregelungen jedweder Art, also z.B. auch solche der Dienstbereitschaft, als Regelung der Arbeitsdauer der Mitbestimmung entzogen sind (vgl.Beschlüsse vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 16.70 - BVerwGE 37, 173 undvom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - PersR 1992, 20 = ZfPR 1992, 4).
  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen - der Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat im Wege der Mitbestimmung (Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 79 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78) Abweichendes ergibt, wird daran mit Rücksicht auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum kollektiven Tatbestand bei Überstundenanordnungen nicht festgehalten (vgl. generell zur Anwendung dieses Maßstabs bereits: Beschluss vom 12. August 2002 a.a.O.; im Ergebnis bereits ebenso: Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1 S. 7).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von

    Dies hat das Oberverwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss unter Bezugnahme auf einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - PersR 1996, 316, 318) zutreffend dargelegt.

    Er bringt zum Ausdruck, dass der Hamburgische Landesgesetzgeber den Beschäftigen einen weitgehenden personalvertretungsrechtlichen Schutz vor arbeitszeitbezogenen Eingriffen der Dienststelle zur Verfügung stellen wollte (vgl. zu ähnlich lautenden Regelungen im Hessischen Personalvertretungsrecht: Beschluss vom 30. Januar 1996 a.a.O. S. 317).

    Auch der Senat hat im Rahmen des Auffangtatbestandes beim Begriff der Dienstdauer ein Verständnis zugrunde gelegt, welches auf den einzelnen Arbeitstag als Bezugsgröße abstellt (Beschluss vom 30. Januar 1996 a.a.O. S. 317).

  • BVerwG, 24.02.2003 - 6 P 12.02

    Abbau von Mehrarbeit; Auffangtatbestand; Dienstdauer; Mitbestimmung in sozialen

    aa) Der Begriff der Dienstdauer erfasst namentlich die konkrete zeitliche Dienstleistungsverpflichtung der einzelnen Beschäftigten innerhalb des Zeitraums, in dem die Dienststelle den Beschäftigten zur Dienstleistung geöffnet ist, einschließlich der auf sie anzurechnenden Pausen und Zeiten der Dienstbereitschaft (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1 = PersR 1996, 316).

    Über die Freizeit der Bediensteten soll generell nur im Einvernehmen von Dienststellenleiter und Personalrat disponiert werden (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1996, a.a.O.; zum vergleichbaren Auffangtatbestand des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes, Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 108).

    Ferner ist es nach dem Wortlaut und nach Sinn und Zweck des Mitbestimmungstatbestands nicht erforderlich, dass durch die fragliche Maßnahme die Dienstdauer unmittelbar geregelt wird; es reicht aus, wenn sie mittelbar Auswirkungen auf die Dienstdauer hat (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00

    Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von

    Wenn jedoch auf Grund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Mitbestimmung (Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - PersR 1996, 316, 318; Beschluss vom 20. Juli 1998 - BVerwG 6 P 13.97 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 12 S. 31 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.04.2002 - 22 TL 2736/01

    Zeitlich befristete Maßnahmen einer Branddirektion zur Entlastung des

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1996 (PersR 1996, 316) sei als Dienstdauer zum einen der Zeitraum anzusehen, in dem die Dienststelle den Beschäftigten zur Dienstleistung geöffnet sei, das heißt, die durch die Festsetzung von Beginn und Ende sowie die mögliche Anordnung von Mehrarbeit, Überstunden oder Kurzarbeit bestimmte Dienstzeit an den einzelnen Tagen, und zum anderen die konkrete zeitliche Dienstleistungsverpflichtung der einzelnen Beschäftigten innerhalb dieses Zeitraums einschließlich der auf sie anzurechnenden Pausen und Zeiten der Dienstbereitschaft.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 30. Januar 1996 (- 6 P 50.93 - Juris = IÖD 1996, 178 ff. = PersR 1996, 316 ff. = Buchholz 251.5 § 74 HPVG Nr. 1 = PersV 1996, 469 ff. = ZTR 1996, 572 = RiA 1997, 191 ff.), mit dem es den Beschluss des Senats vom 8. Juli 1993 (- HPV TL 73/92 - Juris, Leitsatz veröffentlicht in DÖV 1994, 617 und IÖD 1994, 36) aufgehoben hat, ins Einzelne gehende Ausführungen zu dem genannten Tatbestand gemacht.

  • ArbG Marburg, 04.11.2003 - 2 Ca 212/03

    Dauer der Anfahrtszeit bei Rufbereitschaft - Mitbestimmung des Personalrates

    Aus diesem Grunde ist über diese Begrenzung der Fahrtzeit mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung abzuschließen (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 30.01.1996 - 6 P 50.93 - AP Nr. 2 zu § 74 LPVG Hessen. Danach ist die Ausgestaltung von Rufbereitschaftsdiensten in einer Dienststelle als mitbestimmungspflichtige Regelung im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 9 HPVG angesehen worden).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 6 P 9.98

    Mitbestimmung des Personalrats; ärztliche Mitarbeiter eines

    Regelungen betreffend Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft können aber - je nach Abfassung der gesetzlichen Beteiligungskataloge - durchaus zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen gehören (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 16.85 - BVerwGE 81, 122; Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1; vgl. ferner zu § 87 BetrVG: BAG, Beschluß vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 - BAGE 41, 200).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 1 A 1294/03

    Kollektiv ausgerichtetes Mitbestimmungsrecht; Maßstab für die Beurteilung des

    BVerwG, Beschluss vom 30.1.1996 - 6 P 50.93 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 21.7.2004 - 1 A 3554/02.PVL -, a.a.O., und vom 29.9.2004 - 1 A 4194/02.PVB -, juris,.
  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 12.14

    Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung

    Eine mittelbare Arbeitszeitregelung unterliegt vielmehr gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 SächsPersVG der Mitbestimmung, wenn eine Auslegung im Einzelfall ergibt, dass sie vom Tatbestand der Norm erfasst ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1971 - 7 P 16.70 - BVerwGE 37, 173 , vom 9. Oktober 1991 - 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 66 , vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 und vom 23. August 2007 zu § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 30 f.; dagegen betrifft der vom Antragsteller herangezogene Beschluss vom 24. April 2002 - 6 P 3.01 - BVerwGE 116, 216 den Auffangtatbestand "sonstige Regelungen, die die Dienstdauer beeinflussen" in § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG a.F., der in § 81 Abs. 2 Nr. 1 SächsPersVG keine Entsprechung findet, so dass sich daraus für die hier aufgeworfene Frage nichts ergibt; vgl. zu der Auffangregelung in § 74 Abs. 1 Nr. 9 HePersVG auch Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - 6 P 50.93 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1 S. 1 und vom 24. Februar 2003 - 6 P 12.02 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 3 zu § 74 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 HePersVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 599/98

    Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Festlegung des Endes der Probenzeiten für

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 2001 - 6 P 4.00 -, PersR 2001, 343, vom 30. Januar 1996 - 6 P 50.93 -, Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1 = PersR 1996, 316 = PersV 1996, 469 = RiA 1997, 191 = ZTR 1996, 572, und vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 -, BVerwGE 90, 228 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 79 = DÖV 1993, 484 = NVwZ-RR 1993, 563 = PersR 1992, 451 = PersV 1993, 175 = ZTR 1992, 477; Cecior/Dietz/Vallendar/Lechtermann/Klei n, Personalvertretungsrecht NRW, § 72 Rn. 284.
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2000 - 10 TaBV 33/00

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Royal Air Force

  • VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12

    Mitbestimmungspflicht bei Anordnung von Rufbereitschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2003 - PL 15 S 1078/03

    Keine Mitbestimmung bei Einrichtung einer Rufbereitschaft

  • BVerwG, 20.12.2000 - 6 PB 12.00

    Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich einer Anordnung der Rufbereitschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - PL 15 S 2429/96

    Teilfreistellung eines Personalratsmitgliedes - Rufbereitschaftsdienst

  • VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 P 98.2292

    Abgeltung abzurechnenden Bereitschaftsdienstes und dessen

  • VG Göttingen, 30.05.2012 - 6 A 1/10

    Arbeitsbefreiung; Arbeitszeit; Arbeitszeitguthaben; Außendienstmitarbeiter;

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