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   OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94   

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https://dejure.org/1995,8514
OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94 (https://dejure.org/1995,8514)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.05.1995 - 3 L 726/94 (https://dejure.org/1995,8514)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - 3 L 726/94 (https://dejure.org/1995,8514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichtstunden - Rechtliche Voraussetzung für Altersermäßigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstherr; Pflichtstundenaltersermäßigung; Lehrkraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RiA 1997, 48
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen ist zwar in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sie trägt jedoch dem besonderen Umstand Rechnung, daß die Arbeitszeit der von ihr erfaßten Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Arbeitsstunden meßbar ist, während der Zeitaufwand für die übrigen pädagogischen Aufgaben nicht in präzise meßbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (std. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.1992 - 2 B 5.92 -, ZBR 1992, 154; Urt. v. 15.06.1971 - II C 17.70 -, E 38, 191, 197; Urt. v. 29.11.1979 - 2 C 40.77 -, E 59, 142, 146).

    Es ist vielmehr dem Dienstherrn überlassen, durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende durchschnittliche Arbeitszeit zu konkretisieren (BVerwG, Beschl. v. 29.01.1992, a. a. O.; Urt. v. 15.06.1971, a. a. O.; Urt. v. 29.11.1979, a. a. O.).

    Der von den Lehrern geforderte Dienst muß sich lediglich insgesamt in dem Rahmen der für die Beamten geltenden Arbeitszeitregelung halten (BVerwG, Urt. v. 29.11.1979, a. a. O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.04.1992 - 3 L 301/91 -, S. 10 EA).

    Dieses Ergebnis wird durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, nach der mit Rücksicht auf die genannten Besonderheiten des Lehrerberufes grundsätzlich keine Pflicht des Dienstherrn besteht, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung für Beamte durch eine entsprechende Verminderung der Pflichtstundenzahl zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 29.01.1992, a. a. O.; Urt. v. 15.06.1971, a. a. O.; Urt. v. 29.11.1979, a. a. O.; vgl. auch VGH München, a. a. O., für den Fall, daß eine Erhöhung der allgemeinen Arbeitszeit nicht auf die Pflichtstundenregelung für Lehrer übertragen wird).

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen ist zwar in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sie trägt jedoch dem besonderen Umstand Rechnung, daß die Arbeitszeit der von ihr erfaßten Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Arbeitsstunden meßbar ist, während der Zeitaufwand für die übrigen pädagogischen Aufgaben nicht in präzise meßbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (std. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.1992 - 2 B 5.92 -, ZBR 1992, 154; Urt. v. 15.06.1971 - II C 17.70 -, E 38, 191, 197; Urt. v. 29.11.1979 - 2 C 40.77 -, E 59, 142, 146).

    Es ist vielmehr dem Dienstherrn überlassen, durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende durchschnittliche Arbeitszeit zu konkretisieren (BVerwG, Beschl. v. 29.01.1992, a. a. O.; Urt. v. 15.06.1971, a. a. O.; Urt. v. 29.11.1979, a. a. O.).

    In diesem Rahmen ist auch die Entlastung der Lehrer durch unterrichtsfreie Zeiten während der Schulferien einzubeziehen (BVerwG, Urt. v. 15.06.1971, a. a. O., S. 198).

    Dieses Ergebnis wird durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, nach der mit Rücksicht auf die genannten Besonderheiten des Lehrerberufes grundsätzlich keine Pflicht des Dienstherrn besteht, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung für Beamte durch eine entsprechende Verminderung der Pflichtstundenzahl zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 29.01.1992, a. a. O.; Urt. v. 15.06.1971, a. a. O.; Urt. v. 29.11.1979, a. a. O.; vgl. auch VGH München, a. a. O., für den Fall, daß eine Erhöhung der allgemeinen Arbeitszeit nicht auf die Pflichtstundenregelung für Lehrer übertragen wird).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1980 - 2 A 16/79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Das Gleichheitsgebot hindert den Dienstherrn nicht daran, eine Pflichtstundenaltersermäßigung für Lehrer, die im Zusammenhang mit einer allgemeinen Arbeitszeitverminderung im öffentlichen Dienst eingeführt worden ist, aus haushaltsrechtlichen Erwägungen wieder rückgängig zu machen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.07.1980 - 2 A 16/79 -, DöD 1981, 47, 48).

    Eine Anpassung ist insbesondere aufgrund einer veränderten Haushaltslage zulässig (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.07.1980, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.01.1992 - 2 B 5.92

    Beamtenrecht - Arbeitszeitverkürzung bei Lehrern - Pflichtstundenzahl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen ist zwar in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sie trägt jedoch dem besonderen Umstand Rechnung, daß die Arbeitszeit der von ihr erfaßten Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Arbeitsstunden meßbar ist, während der Zeitaufwand für die übrigen pädagogischen Aufgaben nicht in präzise meßbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (std. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.1992 - 2 B 5.92 -, ZBR 1992, 154; Urt. v. 15.06.1971 - II C 17.70 -, E 38, 191, 197; Urt. v. 29.11.1979 - 2 C 40.77 -, E 59, 142, 146).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 3 L 301/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Der von den Lehrern geforderte Dienst muß sich lediglich insgesamt in dem Rahmen der für die Beamten geltenden Arbeitszeitregelung halten (BVerwG, Urt. v. 29.11.1979, a. a. O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.04.1992 - 3 L 301/91 -, S. 10 EA).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Zwar steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Subsidiarität der Feststellungsklagen nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Grundsatz nicht solchen Feststellungsklagen entgegen, die sich gegen den Staat richten (BVerwG, Urt. v. 28.10.1982 - 2 C 88.81 -, DVBl. 1983, 502; Urt. v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, E 36, 179, 181; a. A. Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 43 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1972 - IV 1036/70
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Dabei kann offenbleiben, ob die Pflichtstundenzahl der Lehrer generell durch Rundschreiben festgesetzt werden kann oder ob es hierzu einer Rechtsverordnung bedarf (vgl. VGH BW, Beschl. v. 15.08.1972 - IV 1036/70 -, ESVGH 23, 90, 96).
  • VGH Bayern, 26.01.1994 - 3 N 93.3869

    Beamtenrecht; Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Anders als bei den übrigen Beamten läßt sich für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemeingültige Relation zwischen der Unterrichtspflichtzeit und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ableiten (VGH München, Urt. v. 26.01.1994 - 3 N 93.3869 -, ZBR 1994, 126, 128).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1995 - 3 L 726/94
    Zwar steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Subsidiarität der Feststellungsklagen nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Grundsatz nicht solchen Feststellungsklagen entgegen, die sich gegen den Staat richten (BVerwG, Urt. v. 28.10.1982 - 2 C 88.81 -, DVBl. 1983, 502; Urt. v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, E 36, 179, 181; a. A. Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 43 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum, denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den Pflichtstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. VGH München 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG Schleswig-Holstein 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 3 LB 44/03

    Lehrer, Klassenfahrt, Teilzeitbeschäftigung, Mehrarbeit, Besoldung,

    AZVO über die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit verstößt (vgl. Schl.-Holst. OVG, SchlHA 1995, 296 m.w.N.).

    Der von Lehrerinnen und Lehrern geforderte Dienst muss sich lediglich insgesamt im Rahmen der für Beamte geltenden Arbeitzeitregelung halten, wobei in diesem Rahmen auch die Entlastung der Lehrkräfte durch unterrichtsfreie Zeiten während der Schulferien einzubeziehen ist (vgl. zum Ganzen: Schl.-Holst. OVG, SchlHA 1995, 296 f. m.w.N.).

    Ein solcher Anspruch könnte sich auch aus der Fürsorgepflicht, aus der ein Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Vermeidung von Ermessensfehlern durch den Dienstherrn folgt (vgl. Schl.-Holst OVG, SchlHA 1995, 296), ergeben.

  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum; denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den pflichtgemäß zu leistenden Unterrichtsstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG SH, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

    Innerhalb dieses Rahmens besteht für den Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum; denn im Unterschied zu den übrigen Beamten besteht für die Tätigkeit von Lehrern keine allgemein gültige Relation zwischen den pflichtgemäß zu leistenden Unterrichtsstunden und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - 3 N 93.3869 - ZBR 1994, 126, 128; OVG SH, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 - RiA 1997, 48).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17

    Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 BN 1.03 -, juris, Rn. 2 und Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - juris, Rn. 12; OVG Schleswig, Urteil vom 5. Mai 1995 - 3 L 726/94 -, juris 25; VGH Kassel, Beschluss vom 8. August 2000 - 1 N 4694/96 -, juris, Rn. 37).
  • VG Oldenburg, 12.03.2003 - 6 A 3255/01

    Alimentation; Altersermäßigung; Arbeitszeit; Fürsorge für ältere Beamte;

    Der Dienstherr ist daher auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht gehindert, eine Pflichtstundenaltersermäßigung für Lehrkräfte wieder rückgängig zu machen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 9. Juli 1980, DÖD 1981, 47; OVG Schleswig, Urteil vom 5. Mai 1995, RiA 1997, 48; VGH Mannheim Beschluss vom 19. Dezember 1996, NVwZ-RR 1998, 49; vergleiche auch zu den unterschiedlichen Altersgrenzen: BverfG ZBR 1986, 242).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1998 - 4 S 2210/98

    Widerruf einer Deputatsermäßigung für Lehrer

    Diese Entscheidung dürfte sich im Rahmen der dem Dienstherrn zustehenden, nach pflichtgemäßem Ermessen auszuübenden Organisationsbefugnis halten, mit der die Dienstleistungspflicht insbesondere der den Schwerbehinderten gleichgestellten Lehrer (vgl. § 2 SchwbG) neu konkretisiert worden ist, zumal da es sich bei der hier umstrittenen Ermäßigung des Regelstundenmaßes für Lehrer, die nicht schwerbehindert, sondern Schwerbehinderten gleichgestellt sind, um eine gesetzlich nicht vorgeschriebene, freiwillige Fürsorgemaßnahme des Dienstherrn handelt (vgl. dazu Abschnitt II Nr. 4.4 der Schwerbehinderten-Fürsorge-VwV vom 23.7.1993, GABl. S. 889, bekanntgemacht in K.u.U. 1993, S. 436), die - wie hier - aus haushaltsrechtlichen Erwägungen einer veränderten Sachlage angepaßt werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 19.12.1996, aaO.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.7.1980, DÖV 1981, 465; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.5.1995, RiA 1997, 48).
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