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   BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99   

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BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99 (https://dejure.org/2000,122)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 C 13.99 (https://dejure.org/2000,122)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 C 13.99 (https://dejure.org/2000,122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    LBG NW § 15; LVO NW § 6 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, Höchstalter (NW); Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW), Ausnahmen; Kinderbetreuung, Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamter (NW) ...

  • Wolters Kluwer

    Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW) - Ausnahmen - Kinderbetreuung - Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamter (NW) - Ursächlichkeit - Beweislast - Umkehr der Beweislast

  • Judicialis

    LBG NW § 15; ; LVO NW § 6 Abs. 1; ; LVO NW § 52 Abs. 1; ; LVO NW § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Laufbahnrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, Höchstalter (NW); Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW), Ausnahmen; Kinderbetreuung, Überschreitung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 690
  • FamRZ 2000, 1013 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1129
  • RiA 2000, 286
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Die Bestimmung dieser Höchstaltersgrenze durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 15 LBG NW steht im Einklang mit höherrangigem Recht (Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

    Hätte der Klägerin 1993 der geltend gemachte Anspruch zugestanden, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

    Danach setzt die Anwendung der Ausnahmevorschrift nicht nur voraus, daß die Geburt oder die Betreuung von Kindern die Bewerbung verzögert hat, sondern verlangt darüber hinaus die Feststellung, eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (Urteil vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - ).

    § 6 Abs. 1 Satz 3 LVO NW F. 1997 würde in einer mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. zu den sich aus dieser Verfassungsnorm ergebenden Anforderungen an die Beweislastverteilung BVerfGE 52, 131 ) nicht zu vereinbarenden Weise leerlaufen, wenn der Erfolg einer Klage auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe davon abhängen würde, ob die Einstellungsbehörde die Ranglisten vorlegen und die Kriterien für die Ermittlung der Ranglistenplätze benennen kann (Urteil vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - ; BGH, NJW 1996, 779).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 20.97

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Die Bestimmung dieser Höchstaltersgrenze durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 15 LBG NW steht im Einklang mit höherrangigem Recht (Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

    Hätte der Klägerin 1993 der geltend gemachte Anspruch zugestanden, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Die Ranglisten und der Kriterienkatalog befinden sich ausschließlich in seinem Verantwortungs- und Verfügungsbereich (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - , BVerwGE 55, 288 und BVerwGE 44, 265 ).

    Ohne Kenntnis der Listen und des Kriterienkatalogs kann ein Einstellungsbewerber nicht prüfen, welcher Platz auf der Rangliste ihm zukommt und ob dieser Platz für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe ausreicht (vgl. BVerwGE 44, 265 ).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Die Ranglisten und der Kriterienkatalog befinden sich ausschließlich in seinem Verantwortungs- und Verfügungsbereich (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - , BVerwGE 55, 288 und BVerwGE 44, 265 ).
  • BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89

    Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so daß der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozeßpartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.99 - , Beschluß vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - ; BVerwGE 80, 290 ; BVerwGE 56, 79 ).
  • BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 17.77

    Pflegetätigkeiten - Inkrafttreten des BSHG - Pflegefall - Pflegeperson

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so daß der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozeßpartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.99 - , Beschluß vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - ; BVerwGE 80, 290 ; BVerwGE 56, 79 ).
  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Die Ranglisten und der Kriterienkatalog befinden sich ausschließlich in seinem Verantwortungs- und Verfügungsbereich (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - , BVerwGE 55, 288 und BVerwGE 44, 265 ).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 36.99
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so daß der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozeßpartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.99 - , Beschluß vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - ; BVerwGE 80, 290 ; BVerwGE 56, 79 ).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    § 6 Abs. 1 Satz 3 LVO NW F. 1997 würde in einer mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. zu den sich aus dieser Verfassungsnorm ergebenden Anforderungen an die Beweislastverteilung BVerfGE 52, 131 ) nicht zu vereinbarenden Weise leerlaufen, wenn der Erfolg einer Klage auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe davon abhängen würde, ob die Einstellungsbehörde die Ranglisten vorlegen und die Kriterien für die Ermittlung der Ranglistenplätze benennen kann (Urteil vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - ; BGH, NJW 1996, 779).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so daß der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozeßpartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.99 - , Beschluß vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - ; BVerwGE 80, 290 ; BVerwGE 56, 79 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß wegen Erwerbs

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so dass der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozesspartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 S. 3 m.w.N.).

    Denn die Beschaffung und die Erhaltung der für die Auswahlentscheidung erforderlichen Grundlagen liegt ausschließlich in dem Verantwortungs- und Verfügungsbereich der zuständigen Behörde (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    11 Die Verordnungsermächtigung in § 15 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen LBG bildet eine ausreichende gesetzliche Grundlage zur Regelung von laufbahnrechtlichen Altersgrenzen durch den Verordnungsgeber (Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2, vom 18. Juni 1998 BVerwG 2 C 6.98 Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3, vom 20. Januar 2000 BVerwG 2 C 13.99 Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 13. Juli 2000 BVerwG 2 C 21.99 Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 5).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Die Vorschrift will die Erhöhung der Einstellungsaltersgrenze den über 35 Jahre alten Bewerbern nur dann zugute kommen lassen, wenn Kinderbetreuung der einzige Grund ist, der den Bewerber daran hindert, sich vor Ablauf der regulären Altersgrenze von 35 Jahren um die Einstellung zu bewerben (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4).
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