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   OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02   

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OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02 (https://dejure.org/2003,13091)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2003 - 5 LB 211/02 (https://dejure.org/2003,13091)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 5 LB 211/02 (https://dejure.org/2003,13091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; § 113 Abs. 5 VwGO; § 40 BLV; § 14 Nds. LBG
    Bewertung eines Dienstpostens; Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsrichtlinien des Dienstherrn; Keine Berührung grundsätzlicher Rechte von Beamten bei Abwägung öffentlicher Interessen untereinander

  • Judicialis

    NLVO § 40; ; VwGO § 113 I; ; VwGO § 113 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung eines Dienstpostens; Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsrichtlinien des Dienstherrn; Keine Berührung grundsätzlicher Rechte von Beamten bei Abwägung öffentlicher Interessen untereinander

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RiA 2004, 203
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02
    So hat beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht die Beibehaltung der Bewertung eines Dienstpostens mit der Besoldungsgruppe A 14 allein deshalb angenommen, weil dieser Dienstposten einer entsprechenden Planstelle zugeordnet war und sich die Verwaltung einer Kommune das von ihrem Hauptausschuss gewonnene Ergebnis der analytischen Bewertung dieses Dienstposten mit der Besoldungsgruppe A 15 nicht zu eigen gemacht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 16.89 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 237.6 § 14 Nds. LBG Nr. 1).

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind, berührt grundsätzlich Rechte des Beamten nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 16.89 -, Buchholz, 237.6, § 14 Nds. LBG, Nr. 1 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02
    Zutreffend wird in der umstrittenen dienstlichen Beurteilung vom 15. April 1999 von dem nach der Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Amt der Regierungsamtsrätin in statusrechtlichem Sinne, das die Klägerin während des Beurteilungszeitraums (1.2.1996 bis 31.1.1999) innehatte und aus dem sich die von ihr zu erfüllenden Anforderungen ergeben, ausgegangen (vgl. zur Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen: BVerwG, Urt. v. 2.4.1981 - 2 C 13.80 -, ZBR 1981, 315; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1992 - 5 L 99/89 - Schnellenbach, Dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl. (März 2003) B RdNr. 292, jew. m. w. Nachw.).

    Nachvollziehbar ist eine Beurteilung erst, wenn feststellbar ist, dass die mehrjährige unbeanstandete Wahrnehmung des höherwertigen Dienstpostens zu Gunsten der Betroffenen ins Gewicht gefallen ist, und nicht etwa aus rechtlich fehlerhaften Erwägungen als unerheblich behandelt wurde, und deren Leistung und Eignung beim Vergleich mit den Regierungsamtsrätinnen/Regierungsamtsräten, die höherwertige Dienstposten nicht wahrgenommen haben, nicht aus sachfremden Gesichtspunkten weniger günstig beurteilt worden ist (vgl. BVerwG, ZBR 1981, 315, 316, OVG Lüneburg, v. 28.1.1992 - 5 L 99/89 - S. 13).

  • BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang der gerichtlichen Überprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02
    Wenn der Dienstherr Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind oder ob diese mit den Regelungen der Laufbahnvorschriften in Einklang stehen (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 29.5.2002 - BvR 723/99 -, NVwZ 2002, 1368 = DVBl. 2002, 1203; BVerwG, Besch. v. 17.7.1998 - 2 B 87.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19; OVG Lüneburg, Urt. v.25.3.2003 - 5 LB 8/03 -, jeweils m. w.Nachw.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02
    Dienstliche Beurteilungen kann die Beamtin - wie hier geschehen - ohne vorherigen Antrag auf deren Änderung oder Beseitigung mit diesem Ziel unmittelbar mit dem Widerspruch anfechten, um dem Erfordernis des zwingend vorgeschriebenen Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zu genügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 -, Buchholz, Sammel und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 232.1. § 40 BLV Nr. 22 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02
    Wenn der Dienstherr Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind oder ob diese mit den Regelungen der Laufbahnvorschriften in Einklang stehen (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 29.5.2002 - BvR 723/99 -, NVwZ 2002, 1368 = DVBl. 2002, 1203; BVerwG, Besch. v. 17.7.1998 - 2 B 87.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19; OVG Lüneburg, Urt. v.25.3.2003 - 5 LB 8/03 -, jeweils m. w.Nachw.).
  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Die Wahrnehmung eines höher bewerteten Dienstpostens kann aber besonderen Anlass dazu geben, ein abschließendes Werturteil auch im Hinblick auf diesen Gesichtspunkt plausibel zu machen (vgl. BVerwG, ebenda; OVG Niedersachsen, Urteil vom 3. Juni 2003 - 5 LB 211/02 - RiA 2004, 203).

    Der Dienstherr hätte daher sein Werturteil durch weitere Darlegungen so weit erläutern, konkretisieren und dadurch plausibel machen müssen, dass es für den Beamten einsichtig und für außenstehende Dritte nachvollziehbar und für die Gerichte nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 -, a. a. O., OVG Niedersachsen, Urteil vom 3. Juni 2003 - 5 LB 211/02 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der beurteilungsrechtlich gebotenen Nachvollziehbarkeit des dem Antragsteller mit der Änderungsentscheidung vom 7. April 2003 erteilten Gesamturteils "übertrifft erheblich die Anforderungen" - Wertungsstufe 4 - (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, 253 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2003 - 5 LB 211/02 -, jeweils m.w.N.).

    Die für die Herabsetzung des Gesamturteils gegebene Begründung, der Antragsteller habe während des Beurteilungszeitraumes lediglich vier Monate das Amt eines Polizeihauptkommissars und einen nach der Besoldungsgruppe A 11, nicht aber einen nach der Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten inne gehabt, mag zwar wegen der mit dem höheren Status verbundenen höheren Anforderungen ein anderes als das dem Antragsteller zuvor als Polizeioberkommissar erteilte Gesamturteil rechtfertigen (vgl. zur Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen: BVerwG, Urt. v. 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, ZBR 1981, 312; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2003 - 5 LB 211/02 -), jedoch müssten diese höheren Anforderungen auch bei der Bewertung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale ihren Ausdruck finden.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    64 Zutreffend ist zwar, dass der Inhalt dienstlicher Beurteilungen auf das Statusamt bezogen ist, das der zu beurteilende Beamte innehat; an dessen Anforderungen sind die auf dem konkreten Dienstposten erbrachten Leistungen zu messen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 4.12.2013, a. a. O., Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 3.6.2003 - 5 LB 211/02 -, juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2005 - 5 LB 306/04

    Dienstliche Beurteilung; Nachvollziehbarkeit; Änderung durch Zweitbeurteiler

    5 LB 211/02 -, jew. m.w.Nachw.).

    Denn seit 1994 besteht diese laufbahnrechtliche Unterscheidung nicht mehr, die früheren Kriminalbeamten gehören ebenso wie die Beamten des Schutzpolizeivollzugsdienstes derselben Laufbahngruppe an, und maßgeblich für die dienstliche Beurteilung ist allein das während des Beurteilungszeitraums innegehabte Amt im statusrechtlichen Sinne (vgl.: BVerwG, Urt. v. 02.04.1981 - 2 C 13.80 -, ZBR 1981, 315; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.06.2003 - 5 LB 211/02 -, jeweils m. w. Nachw.).

  • VG Lüneburg, 06.07.2004 - 1 A 5/03

    Anlassbeurteilung; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; dienstliche Beurteilung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kann ein Beamter seine dienstliche Beurteilung - wie hier geschehen - ohne vorherigen Antrag auf deren Änderung oder Beseitigung mit diesem Ziel unmittelbar mit dem Widerspruch anfechten (BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201 m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 3.6.2003 - 5 LB 211/02 -).

    Wenn der Dienstherr Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht des Weiteren zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind oder ob diese mit den Regelungen der Laufbahnvorschriften in Einklang stehen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, a. a. O.; Urt. v. 26.8.1993 - 2 C 37.91 -, ZBR 1994, 54 m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 23.5.1995 - 5 L 3777/94 -, Nds. RPfl. 1995, 402 und Urt. v. 28.1.2003 - 5 LB 40/02 - sowie Urt. v. 3.6.2003 - 5 LB 211/02 - Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Stand: März 2003, Rdnr. 452 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 5 ME 98/12

    Vorläufige Untersagung der Beförderung zum Justizhauptsekretär (Besoldungsgruppe

    Die Wahrnehmung eines höher bewerteten Dienstpostens gibt besonderen Anlass, ein abschließendes Werturteil auch im Hinblick auf diesen Gesichtspunkt plausibel zu machen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 3.6.2003 - 5 LB 211/02 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 LA 19/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten unter Berücksichtigung der

    Denn in der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass bei der Erstellung der Beurteilung von dem statusrechtlichen Amt, das der Beamte während des Beurteilungszeitraums innehat und aus dem sich die von dem Beamten zu erfüllenden Anforderungen ergeben, auszugehen ist und bei der Beurteilung der Art und Weise, wie die sich aus dem Statusamt ergebenden Anforderungen erfüllt werden, auch der Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen ist, der sich aus den mit dem Dienstposten verbundenen Aufgaben ergibt, sodass insbesondere zu beachten ist, ob der beurteilte Beamte einen Dienstposten, der seinem Statusamt der Bewertung nach entspricht, oder ob er einen höherwertigen Dienstposten wahrgenommen hat (vgl.: Nds. OVG, Urt. v. 3.6.2003 - 5 LB 211/02 -, RiA 2004, 203, zitiert nach juris, Langtext Rn 34 m. N.).
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