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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04 (https://dejure.org/2004,15479)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.05.2004 - 1 B 333/04 (https://dejure.org/2004,15479)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 1 B 333/04 (https://dejure.org/2004,15479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 3; ; BPersVG § 77 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besetzung eines Dienstpostens als Referatsleiter; Anlass für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Fall einer Dienstpostenbesetzung; Eröffnung von Beförderungschancen mit der Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens

Verfahrensgang

  • VG Köln - 15 L 1851/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04

Papierfundstellen

  • RiA 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 1 A 4182/99

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Übertragung der Wahrnehmung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    Dies kann etwa in den Fällen der sog. Topfwirtschaft so sein, in denen der Dienstposten (noch) nicht mit einer Planstelle bestimmter Wertigkeit verbunden ist und in denen - im Sinne der Rechtsprechung zur Frage einer mitbestimmungspflichtigen "höher zu bewertenden" Tätigkeit nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.1999 - 6 P 10.98 - PersR 2000, 202 = ZfPR 2000, 171 = ZTR 2000, 428 = ZBR 2000, 341; OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2001 - 1 A 4182/99.PVB - RiA 2002, 97 = PersV 2002, 218 = PersR 2002, 81, - mit der Übertragung des Dienstpostens in rechtlich abgesicherter Weise eine klar verbesserte, sich konkret abzeichnende Beförderungschance eröffnet wird, deren Realisierung im Verlaufe des Hauptsacheverfahren zu erwarten ist.

    OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2001 - 1 A 4182/99.PVB -, a.a.O., m.w.N.

    OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2001 - 1 A 4182/99.PVB -, a.a.O; Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, § 77 Rn. 30, m.w.N. .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2003 - 1 A 3128/00

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    OVG NRW, Urteil vom 28.5.2003 - 1 A 3128/00 -, IÖD 2004, 17.

    OVG NRW, Urteil vom 28.5.2003 - 1 A 3128/00 -, a.a.O. .

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    zu einer solchen Berechtigung namentlich im Falle von Konkurrenzsituationen ausdrücklich: BVerwG, Beschuss vom 24.10.2001 - 6 P 13.00 -, BVerwGE 115, 205.
  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    BVerwG, Beschluss vom 27.3.1990 - 6 P 34/87 -, NVwZ 1990, 974.
  • OVG Niedersachsen, 22.08.1995 - 2 M 3286/95

    Personalrat; Mitbestimmung; Wissenschaftlich tätiger Beamter; Antrag der Beamten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    OVG NRW, Beschluss vom 9.11.2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.1995 - 2 M 3286/95 -, NdSRpfl.
  • VGH Hessen, 21.03.1995 - 1 TG 2377/94

    Mitteilung über den Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    1996, 47; HessVGH, Beschluss vom 21.3.1995 - 1 TG 2377/94 -, PersR 1995, 385 = Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/D IV 1 Nr. 76; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., 2001, Rn. 78; Schöbener, a.a.O., 321. .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    Die Antragsgegnerin hat weder im vorliegenden Beschwerdeverfahren noch in dem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - 1 A 2735/03.PVB - substantiiert, warum sich die dem Beigeladenen mit der Übertragung des Referatsleiterdienstpostens eröffnete Beförderungschance gleichwohl nur als vage darstellen sollte.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Besetzung eines Dienstpostens; Gewährung des rechtlichen Gehörs; Konkurrenz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    Dies kann etwa in den Fällen der sog. Topfwirtschaft so sein, in denen der Dienstposten (noch) nicht mit einer Planstelle bestimmter Wertigkeit verbunden ist und in denen - im Sinne der Rechtsprechung zur Frage einer mitbestimmungspflichtigen "höher zu bewertenden" Tätigkeit nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.1999 - 6 P 10.98 - PersR 2000, 202 = ZfPR 2000, 171 = ZTR 2000, 428 = ZBR 2000, 341; OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2001 - 1 A 4182/99.PVB - RiA 2002, 97 = PersV 2002, 218 = PersR 2002, 81, - mit der Übertragung des Dienstpostens in rechtlich abgesicherter Weise eine klar verbesserte, sich konkret abzeichnende Beförderungschance eröffnet wird, deren Realisierung im Verlaufe des Hauptsacheverfahren zu erwarten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 1 B 42/04

    Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts; Überprüfung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    OVG NRW, Beschlüsse vom 23.4.2004 - 1 B 42/04 - und vom 8.5.2002 - 1 B 241/02 -, NVwZ-RR 2003, 50 - Schöbener, Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in beamtenrechtlichen Konkurrenzsituationen, BayVBl 2001, 321.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04
    OVG NRW, Beschlüsse vom 23.4.2004 - 1 B 42/04 - und vom 8.5.2002 - 1 B 241/02 -, NVwZ-RR 2003, 50 - Schöbener, Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in beamtenrechtlichen Konkurrenzsituationen, BayVBl 2001, 321.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Voraussetzung für die Mitbestimmung des Personalrats ; Ausschluss der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 1 A 1402/99

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

  • VG Arnsberg, 21.09.2006 - 2 L 568/06

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung des Personalrats gem. § 72 Abs. 1 Nr.

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - 1 B 455/04 und vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, PersR 2005, 78.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 - , a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04, a.a.O. (zur Mitbestimmungspflicht in den Fällen des § 76 Abs. 1 Nr. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes -BPersVG- ).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, a.a.O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 62 PV 6.05

    Mitbestimmung bei der Übertragung eines Dienstpostens

    Unbeschadet des mit der Beschwerde zuletzt in der mündlichen Anhörung hervorgehobenen Umstandes, dass der Leiter des Ministerbüros wie ein Referatsleiter gegenüber der nächst niedrigen Funktionsebene "Referent" einen Beförderungsvorsprung schon deswegen aufweisen könne, weil er anders als der Referent in das Auswahlverfahren überhaupt einbezogen werde (vgl. dazu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, S. 6 des Beschlussabdrucks), tritt die Angestellte E_____ im gegebenen Falle jedenfalls in Konkurrenz insbesondere zu "normalen" Referatsleitern, die wie sie mit BAT I a vergütet oder mit A 15 besoldet sein werden; gegenüber solchen Referatsleitern erwirbt freilich der Leiter eines Ministerbüros im Hinblick auf die Besonderheit einer derartigen Leitungsfunktion einen klaren Wettbewerbsvorteil; wie auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen vorstehend zitierten Ausführungen (Beschluss vom 5. Juli 2001, wie oben auszugsweise wiedergegeben) entsprechend hervorgehoben hat, zeichne sich eine Leitungsfunktion als Leiter Ministerbüro "im Gegensatz zu den normalen Referatsleiterfunktionen" durch ihre "Ansiedlung auf höchster Führungsebene" und durch ihre "jeweilige Einzigartigkeit" aus (a.a.O., Rdn. 22 des Ausdrucks).

    Die Übertragung der Aufgaben aus einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 16 oder höher führt nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, wenn übertragene Funktion und Stelle auch tatsächlich organisatorisch miteinander verbunden sind, für die in Rede stehende Funktion also tatsächlich eine Planstelle nach A 16 oder höher ausgewiesen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2001, a.a.O., Rdnr. 23 f. des Juris-Ausdrucks; Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O., S. 7 f. des Beschlussabdrucks; Beschluss vom 4. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB -, juris, Rdnr. 30 f. des Ausdrucks); daran fehlt es vorliegend, weil die Beteiligte ihre Planstellen nach dem System der Topfwirtschaft verwaltet.

    Diese Bewertung gilt entgegen der Ansicht der Beteiligten auch, soweit es um die Übertragung von Aufgabenfeldern geht, die (zunächst erst) der Besoldungsgruppe A 15 bzw. der Vergütungsgruppe BAT I a entsprechen mögen; der Umstand, dass für den Betreffenden mit der Übertragung des Referatsleiterdienstpostens bzw. hier mit der Funktion der Leitung des Ministerbüros eine konkrete Chance einer späteren Zuweisung einer entsprechenden Planstelle und Beförderung nach A 16 bzw. einer entsprechenden Höhergruppierung verbunden ist, ersetzt die für ein Greifen des Sondertatbestandes des § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG erforderliche Verbindung von Funktion und Planstelle nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 62 PV 7.05

    Bestehen einer Mitbestimmungspflicht bei der Übertragung von Referatsleitungen

    Unbeschadet des mit der Beschwerde zuletzt in der mündlichen Anhörung hervorgehobenen Umstandes, dass der Leiter des Ministerbüros wie ein Referatsleiter gegenüber der nächst niedrigen Funktionsebene "Referent" einen Beförderungsvorsprung schon deswegen aufweisen könne, weil er anders als der Referent in das Auswahlverfahren überhaupt einbezogen werde (vgl. dazu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, S. 6 des Beschlussabdrucks), tritt die Angestellte E_____ im gegebenen Falle jedenfalls in Konkurrenz insbesondere zu "normalen" Referatsleitern, die wie sie mit BAT I a vergütet oder mit A 15 besoldet sein werden; gegenüber solchen Referatsleitern erwirbt freilich der Leiter eines Ministerbüros im Hinblick auf die Besonderheit einer derartigen Leitungsfunktion einen klaren Wettbewerbsvorteil; wie auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen vorstehend zitierten Ausführungen (Beschluss vom 5. Juli 2001, wie oben auszugsweise wiedergegeben) entsprechend hervorgehoben hat, zeichne sich eine Leitungsfunktion als Leiter Ministerbüro "im Gegensatz zu den normalen Referatsleiterfunktionen" durch ihre "Ansiedlung auf höchster Führungsebene" und durch ihre "jeweilige Einzigartigkeit" aus (a.a.O., Rdn. 22 des Ausdrucks).

    Die Übertragung der Aufgaben aus einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 16 oder höher führt nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, wenn übertragene Funktion und Stelle auch tatsächlich organisatorisch miteinander verbunden sind, für die in Rede stehende Funktion also tatsächlich eine Planstelle nach A 16 oder höher ausgewiesen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2001, a.a.O., Rdnr. 23 f. des Juris-Ausdrucks; Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O., S. 7 f. des Beschlussabdrucks; Beschluss vom 4. Mai 2005 - 1 A 2735/03.PVB -, juris, Rdnr. 30 f. des Ausdrucks); daran fehlt es vorliegend, weil die Beteiligte ihre Planstellen nach dem System der Topfwirtschaft verwaltet.

    Diese Bewertung gilt entgegen der Ansicht der Beteiligten auch, soweit es um die Übertragung von Aufgabenfeldern geht, die (zunächst erst) der Besoldungsgruppe A 15 bzw. der Vergütungsgruppe BAT I a entsprechen mögen; der Umstand, dass für den Betreffenden mit der Übertragung des Referatsleiterdienstpostens bzw. hier mit der Funktion der Leitung des Ministerbüros eine konkrete Chance einer späteren Zuweisung einer entsprechenden Planstelle und Beförderung nach A 16 bzw. einer entsprechenden Höhergruppierung verbunden ist, ersetzt die für ein Greifen des Sondertatbestandes des § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG erforderliche Verbindung von Funktion und Planstelle nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Mai 2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - 1 A 2735/03

    Übertragung einer Referatsleitung ; Besetzung der Stelle des Referatsleiters im

    Die Stelle ist inzwischen mit Zustimmung des Antragstellers an den zwischenzeitlich beförderten Regierungsdirektor I. vergeben worden, nachdem der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in einem diese Stelle betreffenden Konkurrentenstreit durch einstweilige Anordnung vom 3. Mai 2004 in dem Verfahren 1 B 333/04 der Beteiligten die Stellenbesetzung untersagt hatte, bevor nicht eine Beteiligung des Antragstellers auf der Grundlage von § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG erfolgt ist.

    Der Antragsteller hat nach Durchführung der Mitbestimmung aus Anlass der Stellenbesetzung, wie sie in dem Beschluss des 1. Senats des OVG NRW vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 - gefordert worden ist, zu Recht den auf den konkreten streitanlassgebenden Fall bezogenen Antrag auf einen (abstrakten Global-)Antrag umgestellt, der die hinter dem streitanlassgebenden Fall stehende Rechtsfrage in hinreichend bestimmter Anknüpfung an jenen Fall zur Entscheidung des Fachsenats stellt.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, PersV 2004, 676 ff. = ZfBR 2004, 326 ff. mit Anmerkung von Vogelgesang Seite 330 ff. = PersR 2005, 78 ff. = ZPR 2005, 40.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2005 - 1 B 1450/05

    Konkurrieren eines Beamten und eines Angestellten um eine freie Arbeitsstelle;

    vgl. die Beschlüsse des Senats vom 13. Oktober 2004 - 1 B 2181/04 -, vom 24. Juli 2001 - 1 B 901/01 - sowie vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 - für den Fall einer bloßen" Dienstpostenkonkurrenz, bei der für den abgelehnten Bewerber ein über die mit der Dienstpostenübertragung verbundene Beeinträchtigung hinausgehender Nachteil besteht vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. März 2005 - 6 B 2695/04 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - 1 B 431/21

    Berücksichtigung der Chancenlosigkeit bei einer erneuten Auswahlentscheidung

    Selbst wenn der Betriebsrat zu Unrecht nicht erneut beteiligt worden sein und deshalb eine Verletzung des aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruchs vorliegen sollte, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 B 11368/20 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, juris, Rn. 22ff. und vom 19. Mai 2011 - 6 B 314/11 -, juris, Rn. 4, erscheint es vorliegend deshalb nicht möglich, dass der Antragsteller im Rahmen einer neuen fehlerfreien Auswahlentscheidung Berücksichtigung findet, weil der Betriebsrat seine Zustimmung nur aus einem der in § 29 PostPersRG, § 77 Abs. 2 BPersVG abschließend genannten Gründe, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1979 - 6 P 38/78 -, DÖV 1980, 563, ; Rehak in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz, Stand: 1. Mai 2021, § 77 Rn. 54, versagen kann, während die Beurteilung von Leistung, Befähigung und fachlicher Leistung ausschließlich Sache des Dienstherrn ist.
  • OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08

    Umsetzung eines Studienrats auf eine Leitungsstelle

    Sollte sich der Beigeladene als Umsetzungsbewerber auf die ausgeschriebene Stelle bewerben, wird die Antragsgegnerin bei ihrer Auswahlentscheidung in dem jetzt noch offenen oder neuen Auswahlverfahren aber die auf der ausgeschriebenen Stelle gewonnenen Erfahrungen des Beigeladenen nicht als Eignungsvorsprung berücksichtigen dürfen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.1997, Bs I 42/97; Beschl. v. 13.11.1995, Bs I 28/95; a.A.: OVG Münster, Beschl. v. 3.5.2004, RiA 2005, 40; VGH München, Beschl. v. 21.1.2005, NVwZ-RR 2006, 346; Beschl. v. 24.11.2006, DÖD 2007, 108; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2005, NVwZ-RR 2006, 489).
  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 5 P 2/04
    so überzeugend OVG Münster, Beschluss vom 3.5.2004 - 1 B 333/04 -, Der Personalrat 2005, 78; zur Ausrichtung des Auswahlverfahrens an den Maßstäben des Art. 33 II GG auch BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, Juris-Ausdruck S 8.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 10 S 30.20

    Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer

    Insbesondere kann die angeordnete Verpflichtung mit einer Bedingung verknüpft werden, die der Wahrung der Rechte des Antragstellers dient (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, juris Rn. 2 und 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 10 S 28.20

    Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer

    Insbesondere kann die angeordnete Verpflichtung mit einer Bedingung verknüpft werden, die der Wahrung der Rechte des Antragstellers dient (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 1 B 333/04 -, juris Rn. 2 und 38).
  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 10.2032

    Mitbestimmung in Fällen der sogenannten Topfwirtschaft

  • VG Köln, 12.01.2007 - 33 K 4162/06

    Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Neubewertung von Dienstposten und

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