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   VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459   

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https://dejure.org/2007,16603
VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459 (https://dejure.org/2007,16603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2007 - 3 B 02.459 (https://dejure.org/2007,16603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 3 B 02.459 (https://dejure.org/2007,16603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Sportunfalls eines Polizisten als Dienstunfall; Anspruch auf Rückforderung geleisteter Heilungskosten; Enger und unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Dienst und dem Unfallereignis als Voraussetzung eines Dienstunfalls; Privatnützigkeit ...

  • Judicialis

    VwGO § 130a; ; BeamtVG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; BeamtVG § 52 Abs. 1; ; BeamtVG § 52 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Beamten nach Landesrecht und der Kirchenbeamten: Beamtenrecht; Dienstunfallanerkennung und Rückforderung; Knieverletzung beim Ausrutschen im Duschraum einer Gemeinschaftsunterkunft [Polizeiausbildung beim BGS] als Vorschädigung; Ablehnung einer wesentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 710 (Ls.)
  • RiA 2007, 188
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459
    Eine Parallele kann auch zu dem erst nach Dienstende zu Hause oder während einer Dienstreise im Hotel genommenen Duschbad gesehen werden, die nicht mehr im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit zu sehen sind (BSG, Urteil vom 4.6.2002, Az. B 2 U 21/01 R, zitiert bei Bauer a.a.O. Erl. 6 Gld.Nr. 2.3.1).
  • BVerwG, 25.03.1976 - II C 28.74
    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459
    Für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "infolge des Dienstes" genügen nämlich eine nur lockere Beziehung zwischen dem Dienst und dem Körperschaden und demgemäß auch ein nur mittelbarer ursächlicher Zusammenhang nicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.3.1976, Az. II C 28.74, DÖD 1976, 208 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459
    Aus dem vom Kläger genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1963 (BVerwGE 17, 59/63) ergibt sich vor den vorliegenden Fall nichts anderes.
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459
    Die Annahme des Körperschadens, der infolge des Dienstes eingetreten ist, lässt sich zum anderen nicht damit begründen, das Duschen sei im konkreten Fall deshalb in einem engeren Sinn dienstbezogen gewesen, weil etwa vorangegangene dienstliche Aktivitäten (schweißtreibender Dienstsport, Übungen in schmutzigem Gelände) eine besondere Reinigung notwendig gemacht hätten (siehe zu dieser, abstrakt tragfähigen Argumentation: Senatsurteil vom 19.7.1984, ZBR 1985, 111).
  • VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14

    Beamtenrecht: Dienstunfall während der Arbeitszeit

    Entsprechend hat der Bayerische VGH (Beschluss vom 11. Januar 2007 - 3 B 02.459 -, juris) festgestellt, dass ein Unfall eines Polizeibeamten in der Gemeinschaftsdusche anlässlich der morgendlichen Körperpflege vor Dienstbeginn nicht vom Dienstunfallschutz umfasst ist, dabei aber auch festgehalten, dass der Gang zur Toilette oder zum Waschraum an der Dienststelle während der Dienstausübung geschützt ist (a. a. O., Rn. 25).
  • VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024

    Sucht ein Beamter während der Dienstzeit zur Verrichtung der Notdurft im

    Er berufe sich auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.01.2007, 3 B 02.459.

    Der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung eines Dienstunfalles sowie die daraus folgende Gewährung beamtenrechtlicher Dienstunfallfürsorgeleistungen könnten darauf nicht gestützt werden (vgl. BayVGH v. 11.01.2007, 3 B 02.459, juris Rn. 28).

  • VG Koblenz, 25.10.2007 - 2 K 350/07

    Duschunfall war kein Dienstunfall

    Ein solcher ursächlicher Zusammenhang besteht jedoch nicht allgemein, insbesondere nicht bei der Unterbringung von Teilnehmern eines auswärtigen Lehrganges (vgl. BVerwG a.a.O. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. Januar 2007, Az.: 3 B 02.459 , zitiert nach [...]; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 3. Juli 2002, Az.: 2 A 10864/02.OVG; VG Trier, Urteil vom 25. April 2002, Az.: 1 K 50/02.TR, zitiert nach [...]).

    Diese Frage ist möglicherweise zu bejahen, wenn etwa vorangegangene dienstliche Aktivitäten wie schweißtreibender Dienstsport, Übungen oder Tätigkeiten in schmutzigem Gelände oder an verschmutzten Maschinen eine besondere Reinigung notwendig gemacht haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 19. Juli 1984, a.a.O. und Beschluss vom 11. Januar 2007 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10

    Dienstunfall, Dienstreise, Familienwohnung

    Folglich genügt es für die Zurechnung nicht, wenn lediglich eine lockere Beziehung zwischen dem Dienst- und dem Unfallgeschehen und demgemäß auch nur ein mittelbarer ursächlicher Zusammenhang besteht (Senatsbeschl. v. 23. Januar 2012 - 2 A 554/10 - BVerwG, Urt. v. 25. März 1976, DÖD 1976, 208; BayVGH, Beschl. v. 11. Januar 2007, BayVBl. 2007, 566).9 Die zum Unfall führende Autofahrt gehörte für sich betrachtet unzweifelhaft nicht zu den dienstlichen Aufgaben des Klägers.
  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164

    Kein Dienstunfall bei Trommelfellverletzung nach Abwehr eines Insekts

    Andere Beispiele sind z.B. ein Schock, den ein Beamter am Arbeitsplatz erleidet, als ihn dort die Mitteilung vom tödlichen Unfall eines nahestehenden Familienmitglieds erreicht (GKÖD, a.a.O. Rn. 35) oder die Verletzung eines sich in Ausbildung befindenden Polizeibeamten, der das Angebot wahrnimmt, in einer vom Dienstherrn gestellten Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und sich dort in der Gemeinschaftsdusche bei der üblichen Morgentoilette verletzt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11.1.2007, Az. 3 B 02.459, BayVBl 2007, 566 = RiA 2007, 188).
  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706

    Händewaschen im Sanitärraum aufgrund einer Verschmutzung durch klebrige

    In diese Richtung geht auch die Entscheidung des Senats vom 11. Januar 2007 (3 B 02.459 juris Rn. 25), wenn darin ausgeführt wird, der vom Kläger beispielhaft genannte Gang zur Toilette oder zum Waschraum ist zwar während der Dienstausübung (im Sinn als deren kurzfristiger Unterbrechung) vom Dienstunfallschutz erfasst, aber nur, wenn er durch die dienstliche Tätigkeit veranlasst ist, wobei nicht klar definiert ist, ob der Gang zur Toilette mit Erreichen der äußeren Toilettentür endet, weil die Verrichtung der Notdurft selbst eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit darstellt.
  • OVG Sachsen, 23.01.2013 - 2 A 554/10

    Dienstunfall, Nahrungsaufnahme, Zurechnung

    Folglich genügt es für die Zurechnung nicht, wenn lediglich eine lockere Beziehung zwischen dem Dienst- und dem Unfallgeschehen und demgemäß auch nur ein mittelbarer ursächlicher Zusammenhang besteht (BVerwG, Urt. v. 25. März 1976, DÖD 1976, 208; BayVGH, Beschl. v. 11. Januar 2007, BayVBl. 2007, 566).
  • VGH Bayern, 30.08.2005 - 3 ZB 02.459

    Zulassung der Berufung auf Grund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 B 02.459 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht (§ 124 a VwGO).
  • VG Potsdam, 28.11.2018 - 2 K 4745/16

    Anerkennung eines Dienstunfalls nach dem Brandenburgischen

    BayVGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 3 B 02.459 -, juris Rn. 22.
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