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   BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02   

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https://dejure.org/2003,11831
BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02 (https://dejure.org/2003,11831)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02 (https://dejure.org/2003,11831)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - RiZ(R) 1/02 (https://dejure.org/2003,11831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 26 Abs. 3 DRiG; Maßnahme der Dienstaufsicht gegen Richter; Beeinträchtigung in richterlicher Unabhängigkeit; Beziehen der Ermahnung auf Aufgaben der Gerichtsverwaltung; Direktor des Amtsgerichts mit der Funktion als ...

  • Judicialis

    GVG § 176; ; DRiG § 26 Abs. 2; ; DRiG § 26 Abs. 3; ; DRiG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 2
    Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Vorhalte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 1/93

    Richter - Unabhängigkeit - Außerdienstliches Verhalten - Wahrnehmung berechtigter

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02
    Die weiter erforderliche Behauptung des Richters, durch die Maßnahme in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein, darf einerseits nicht aus der Luft gegriffen, sondern muß einleuchtend und nachvollziehbar sein (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425 f.); andererseits dürfen an die Darlegung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - RiZ (R) 1/93, DRiZ 1994, 141, 142 m.w.N.).

    Zwar wird, wenn gegen einen Richter ein Vorhalt ohne eine oder mit einer Ermahnung ausgesprochen worden ist, grundsätzlich nicht zweifelhaft sein, daß er dadurch möglicherweise in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - RiZ (R) 1/93, DRiZ 1994, 141, 142).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02
    Die weiter erforderliche Behauptung des Richters, durch die Maßnahme in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein, darf einerseits nicht aus der Luft gegriffen, sondern muß einleuchtend und nachvollziehbar sein (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425 f.); andererseits dürfen an die Darlegung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - RiZ (R) 1/93, DRiZ 1994, 141, 142 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02
    Die weiter erforderliche Behauptung des Richters, durch die Maßnahme in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein, darf einerseits nicht aus der Luft gegriffen, sondern muß einleuchtend und nachvollziehbar sein (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425 f.); andererseits dürfen an die Darlegung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - RiZ (R) 1/93, DRiZ 1994, 141, 142 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02
    Denn auch in einem solchen Falle bedarf es der nachvollziehbaren Behauptung, daß der Antragsteller dadurch in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 4/83, BGHZ 90, 34, 38).
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