Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,140
BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66 (https://dejure.org/1967,140)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66 (https://dejure.org/1967,140)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1967 - RiZ(R) 2/66 (https://dejure.org/1967,140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Meinungsäußerung der Dienstaufsichtsbehörde als Maßnahme - Zustimmung zur Gewährung von Versorgung - Vornahme einer "Beanstandung" durch die Dienstaufsicht - Zulässige Maßnahmen der Dienstaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 275
  • NJW 1967, 2054
  • MDR 1967, 668
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66
    Unter diesen Umständen könne die Anfrage des Antragstellers beim Bundesminister nicht zum Kernbereich der Rechtsprechung und damit nicht zu denjenigen richterlichen Tätigkeiten gerechnet werden, die nach der Entscheidung BGHZ 42, 163 der Dienstaufsicht entzogen seien.

    Bei Beachtung der in der Entscheidung BGHZ 42, 163 aufgestellten Grundsatze, an denen das Dienstgericht festhält, führt die Prüfung mithin zu dem Ergebnis, daß es auch nicht zulässig war, den Antragsteller im Wege der Dienstaufsicht zu ermahnen, sich künftig anders zu verhalten.

  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65

    Dienstaufsicht und Unabhängigkeit des Richters

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66
    Wie das Dienstgericht in der Entscheidung BGHZ 46, 66, 70 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65] ausgesprochen hat, gewährt § 26 Abs. 3 DRiG den Richtern einen allgemeinen Rechtsschutz gegen Einflußnahmen der Dienstaufsichtsbehörden.
  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/66

    Geschäftsverteilung durch das Präsidium eines Gerichts und Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66
    Raum für Maßnahmen der Dienstaufsicht wäre somit höchstens dann, wenn die Meinung des Antragstellers offensichtlich fehlginge (vgl. Schmidt-Räntsch DRiG § 26 Anm. 23; Gerner-Decker-Kauffmann, DRiG § 26 Anm, 5; Schäfer a.a.O. Anm. 6 a cc; Eb. Schmidt, StPO Teil I Nr. 531; vgl. auch BGHZ 46, 147, 150) [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/66].
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Jegliche den Inhalt einer Entscheidung (Anordnung, Regelung) betreffende Maßnahme der Dienstaufsicht ist unzulässig, wenn sie über den Bereich der äußeren Ordnung hinausgreift (BGHZ 42, 163, 169, 171; 47, 275, 286; 57, 344, 348).

    Der "äußere Ordnungsbereich" umfaßt Tätigkeiten, die "dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung" und sonstiger, dem Richter übertragener Aufgaben (die mit der Rechtsprechung im Zusammenhang stehen) "so weit entrückt sind, daß für sie die Garantie des Art. 97 Abs. 1 GG nicht mehr in Anspruch genommen werden kann" (BGHZ 42, 163, 169, 172; 46, 147, 148/149; 47, 275, 286/287; 51, 280, 285, 287; Grimm, Richterliche Unabhängigkeit und Dienstaufsicht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs S. 74).

    Er erstreckt sich auch auf die "Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts" (§ 26 Abs. 2 DRiG), die "äußere Form der Erledigung richterlicher Geschäfte" (BGHZ 42, 163, 169/170; 47, 275, 286/287; 51, 280, 285, 288/289; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 1 Anm. VIII 2 b).

    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen kommt im Falle offensichtlich fehlerhafter Amtsausübung in Betracht (vgl. BGHZ 46, 147, 150; 47, 275, 287).

    Im Hinblick auf die Bedeutung, die der Sitzungsniederschrift zukommt (vgl. Baumbach, ZPO 34. Aufl. Bem. 3 vor § 159), kann nicht bezweifelt werden, daß sie dem Rechtsspruch mittelbar dienten und mit ihm in so engem funktionalen Zusammenhang standen, daß sie nicht dem Bereich der äußeren Ordnung zugerechnet werden können (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 287; 51, 280, 287; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 25 Rdn. 8 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei

    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken, etwa Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 282 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79, BGHZ 76, 288, 290 f. und vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43) und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Januar 1984 aaO S. 43 f. und vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96, DRiZ 1998, 20, 22).

    c) Diese Maßnahme der Dienstaufsicht ist unzulässig, da sich Dienstvorgesetzte im Kernbereich richterlicher Tätigkeit jeglicher Einflussnahme zu enthalten haben (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 282 f. und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241) und die Entschließung des Antragstellers, sich mit der Bitte um Stellungnahme an das Ministerium der Justiz zu wenden, eine dem Kernbereich zuzuordnende richterliche Tätigkeit ist.

    Der Senat hat das bereits für die unmittelbare Übersendung einer Akte an ein Ministerium im Zusammenhang mit der Vorbereitung der vergleichsweisen Erledigung eines Rechtsstreits entschieden (BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 ff., 287).

    Die Entschließung, die Akten dem Landesjustizministerium zwecks Einholung einer Stellungnahme zuzuleiten, ist damit eine Entscheidung, die mit der richterlichen Aufgabe jedenfalls in so engem Zusammenhang steht, dass sie nicht dem einer Dienstaufsicht zugänglichen Bereich der äußeren Ordnung zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967 aaO S. 287).

    Eine Pflicht, den Dienstweg einzuhalten, besteht in einem solchen Fall für den Richter nicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 289; Kissel/Mayer aaO § 1 Rdn. 65; Haberland, DRiZ 2002, 301, 305).

    Soweit der Richter richterliche Tätigkeit ausübt, steht er nicht in einem Unterordnungsverhältnis zu anderen Stellen (BGH, Urteil vom 9. März 1967 aaO S. 289).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163 [169 f.]; 47, 275 [286]; 51, 280 [285]; 51, 362 [367]; 52, 345 [346]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243 f.]; BGH NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421 [422]; DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]).

    Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163 [169]; 47, 275 [286]; 57, 344 [349]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]; 1998, 20 [22]; 2003, 367 [368]; NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421; 1988, 1094; 2002, 359 [361]).

    Eine allgemeine Abgrenzungsformel zwischen dem Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einerseits und dem Maßnahmen der Dienstaufsicht zugänglichen Bereich der äußeren Ordnung richterlicher Tätigkeit lässt sich nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes nicht aufstellen; die Möglichkeit, eine einzelne richterliche Betätigung dem Bereich der äußeren Ordnung zuzuweisen, besteht um so eher, je weiter diese dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung entrückt ist (BGHZ 47, 275 [286]).

    Im Zweifelsfalle ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (BGHZ 46, 147 [149 f.]; 47, 275 [287 f.]; 67, 184 [188 f.]; 70, 1 [4]; 76, 288 [291]; BGH DRiZ 1991, 410).

    Allerdings kann ein Richter auch bei der Ausübung einer Tätigkeit, die an sich der Dienstaufsicht entzogen ist, gegen die äußere Ordnung verstoßen (BGHZ 47, 275 [287]).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Der Dienstaufsicht entzogen ist allein die eigentliche Rechtsfindung, wobei allerdings im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit eine großzügige Grenzziehung geboten ist und deshalb alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen sind (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286).

    Daher ist es ständige Rechtsprechung des Richterdienstgerichts des Bundes, daß die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht und damit auch der dienstlichen Beurteilung unterliegt, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163, 169 f.; 47, 275, 286; 51, 280, 285, 287 f.; Urteil vom 11. Juni 1971 - RiZ [R] 3/70 - DRiZ 1971, 317).

    Auch unter diesem Gesichtspunkt fällt die Verhandlungsführung in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit und ist daher für die Dienstaufsicht kein Raum (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der betreffende Richter - was vorliegend nicht in Betracht kommt - nicht offensichtlich prozeßordnungswidrig verhält.

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Danach ist der Kernbereich rechtsprechender Tätigkeit der Dienstaufsicht nach § 26 DRiG grundsätzlich entzogen (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62 - BGHZ 42, 163 , vom 9. März 1967 - RiZ 2/66 - BGHZ 47, 275 und vom 3. Januar 1969 - RiZ 6/68 - BGHZ 51, 280 ).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Dienstvorgesetzte haben sich daher im Kernbereich richterlicher Tätigkeiten jeglicher Einflussnahme zu enthalten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66 - BGHZ 47, 275, 282 f. und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 241).
  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der

    Das Dienstgericht des Bundes hat den Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht dem Zweck des § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend von jeher sehr weit gefaßt (vgl. BGHZ 46, 66, 70 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65]; 47, 275, 282; 52, 287, 292; 57, 344, 346 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69]; 61, 374, 377 [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1976, 382; 1977, 151; 1979, 378; 1980, 229).

    Auch Äußerungen eines Dienstvorgesetzten gegenüber Dritten können darunter fallen (vgl. BGHZ 47, 275, 280, 282; 51, 280, 284).

    Ob eine solche Einwirkung von dem für die Äußerung Verantwortlichen gewollt war, ist dabei nicht ausschlaggebend (vgl. BGHZ 47, 275, 279/280, 283).

    Der sich daraus ergebenden Wertung des noch umstrittenen Teils des Leserbriefs als Maßnahme der Dienstaufsicht steht es nicht entgegen, daß der Einsender jedenfalls in seiner Eigenschaft als Pressereferent des Justizministers mit der Dienstaufsicht über Richter nicht befaßt war (§ 4 AG NRW zur FGO; vgl. auch BGHZ 47, 275, 284; 51, 363, 370).

    Der noch umstrittene Teil des Leserbriefs ist als Maßnahme der Dienstaufsicht schon deswegen unzulässig, weil die Dienstaufsicht über Richter allein in der Hand des zuständigen Ministers, allenfalls in der seines Vertreters im Amt liegt (vgl. BGHZ 47, 275, 284; 51, 363, 370).

  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr nicht befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967, RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285; Urteil vom 6. November 1986, RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987, RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276 und Urteil vom 4. Juni 2009, RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26).

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr unter keinen Umständen befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 unter Verweis auf BT-Drucks. 3/2785, S. 13; außerdem BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 26 Rn. 35).

  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Diese sind ebenfalls als Maßnahme der Dienstaufsicht anzusehen (vgl. BGHZ 47, 275, 282) [BGH 09.03.1967 - RiZ R 2/66].

    Der Niedersächsische Dienstgerichtshof hat unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 47, 275 die Zurückweisung des Antrages damit begründet, daß keine der vom Antragsteller angefochtenen Maßnahmen dessen richterliche Unabhängigkeit beeinträchtige.

    Das Dienstgericht des Bundes hat in dem - vom Dienstgerichtshof offenbar mißverstandenen - Urteil BGHZ 47, 275 mehrfach auf die Entscheidung BGHZ 42, 163, 169 f [BGH 23.10.1963 - RiZ 1/62] verwiesen.

    Strengere Mittel, wie eine Mißbilligung, sind nicht erlaubt (vgl. BGHZ 47, 275, 284) [BGH 09.03.1967 - RiZ R 2/66].

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Geschieht das, liegt der - unzulässige - Ausspruch einer Missbilligung vor (BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ; vom 22. März 1985 - RiZ(R) 12/84 = DRiZ 1985, 394; vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66 = BGHZ 47, 275, 285 ; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 26 Rdn. 38; Fürst/Mühl/Arndt Richtergesetz 1. Aufl. § 26 Rdn. 32 f.).
  • BGH, 18.02.2016 - RiSt (R) 1/15

    Disziplinarverfahren gegen Richter: Einleitung des Verfahrens durch unzuständige

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

  • BGH, 24.06.1991 - RiZ(R) 3/91

    Überprüfung von Formulierungen in schriftlichen Urteilsgründen im Wege der

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

  • BGH, 14.10.2021 - RiZ(R) 2/20

    Anforderungen an die Regelbeurteilung eines Richters am Arbeitsgerichts

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

  • BGH, 19.09.1986 - RiZ(R) 1/86

    Geschäftsprüfung des richterlichen Dienstes

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79

    Beanstandung richterlicher Beweisanordnung bei Geschäftsprüfung

  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

  • VG Stuttgart, 21.09.2011 - 5 K 2044/10

    Kosten des gerichtsinternen Mediationsverfahrens

  • BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68

    Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 19.08.2022 - DG 4/21
  • OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 11 U (Kart) 27/00

    Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen: Erhebung eines

  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 2/81

    Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) als

  • OLG Frankfurt, 31.07.2001 - 11 U (Kart) 27/00

    Flughafengebühr neben Benutzungsentgelt - Flughafen Hannover - Vorlage an EuGH

  • BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76

    Unabhängigkeit der Mitglieder eines Präsidialrats - Maßnahmen einer

  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03

    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

  • BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99

    Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 4/05

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Äußerungen des

  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95

    Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung

  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu

  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

  • DGH Sachsen, 30.01.2015 - DGH 4/14
  • BGH, 13.02.1991 - RiZ(R) 6/90

    Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Maßnahmen

  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Beeinträchtigung richterlicher

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter - Verletzung der

  • BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76

    Weisungsgebundene Tätigkeit eines Richters - Beeinträchtigung der richterlichen

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 6/94

    Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit - Maßnahmen eines

  • BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 3/72

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Richterdienstgerichten - Maßnahmen der

  • BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 3/70

    Anordnung der Maßnahme einer Geschäftsrevision - Verletzung der gerichtlichen

  • DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 2/73

    Verstoß gegen Dienstvorschriften - Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit -

  • BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 4/70

    Rückforderung einer Zeugnisablichtung - Beeinträchtigung in der richterlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht