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   BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98   

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https://dejure.org/1998,2684
BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98 (https://dejure.org/1998,2684)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98 (https://dejure.org/1998,2684)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1998 - RiZ(R) 2/98 (https://dejure.org/1998,2684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Richter auf Probe - Entlassung aus dem Dienstverhältnis - Fehlende Anhörung des Richters - Heilung des Mangels - Beteiligung des Präsidialrats - Wirksame Zustellung der Entlassungsverfügung

  • Judicialis

    ThürVwVfG § 13; ; ThürVwVfG § 28; ; ThürVwVfG § 45; ; ThürVerwZVollstrG § 3; ; ZPO § 182; ; DRiG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren vor Entlassung eines Richters auf Probe; Berücksichtigung von Leistungen nach dem Entlassungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2530 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 1150
  • NJ 1999, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    In einem solchen Falle könne eine Benachteiligung des Antragstellers nicht ausgeschlossen werden, weil die Widerspruchsbehörde die Entscheidung lediglich im Rahmen der Ermessens- und Zweckmäßigkeitskontrolle überprüfe, sie aber im Gegensatz zur Ausgangsbehörde nicht selbst treffe (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1982 - 3 C 46/81, NJW 1983, 2044, 2045 m.w.N.).

    Denn die Gefahr einer Benachteiligung des Antragstellers durch nachträgliche Anhörung im Widerspruchsverfahren tritt dann nicht auf, wenn Ausgangsbehörde und Widerspruchsbehörde identisch sind (§ 73 Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1982 aaO).

  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Sie überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung (§ 114 VwGO; vgl. im einzelnen BGHZ 78, 93, 98, BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, DRiZ 1984, 444).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R)1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67 f.).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Zur Wahrung seiner Rechte genügt es, daß das Gesetz die Möglichkeit gewährt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erwirken (vgl. BVerfGE 25, 158, 165; 26, 315, 319).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Zur Wahrung seiner Rechte genügt es, daß das Gesetz die Möglichkeit gewährt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erwirken (vgl. BVerfGE 25, 158, 165; 26, 315, 319).
  • BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80

    Entlassung einer Richterin auf Probe und Mutterschutz

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Sie überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung (§ 114 VwGO; vgl. im einzelnen BGHZ 78, 93, 98, BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, DRiZ 1984, 444).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Die Antragstellerin bezieht sich zur Begründung ihrer Ansicht, die Anhörung könne im Widerspruchsverfahren nicht nachgeholt werden, auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beteiligung der Personalvertretung (vgl. dazu BVerwGE 66, 291, 295; 68, 189, 194 f.).
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R)1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67 f.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Die Antragstellerin bezieht sich zur Begründung ihrer Ansicht, die Anhörung könne im Widerspruchsverfahren nicht nachgeholt werden, auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Beteiligung der Personalvertretung (vgl. dazu BVerwGE 66, 291, 295; 68, 189, 194 f.).
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 3/84

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch listenmäßige Erfassung

    Auszug aus BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
    Sie überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung (§ 114 VwGO; vgl. im einzelnen BGHZ 78, 93, 98, BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, DRiZ 1984, 444).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12

    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der

    cc) Die Vorschrift des § 181 ZPO stellt eine Zugangsfiktion dar, deren Eintritt allein von den in dieser Vorschrift aufgeführten Voraussetzungen abhängig ist (BGH Urteil vom 4. November 1998 - RiZ (R) 2/98 - NJW-RR 1999, 1150, 1151).
  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 247/03

    Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger Wertfestsetzung

    Auf die Kenntniserlangung des Zustellungsadressaten oder die Möglichkeit dazu kommt es nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 4. November 1998 - RiZ (R) 2/98, NJW-RR 1999, 1150, 1151; Zöller/Stöber, ZPO 22. Aufl. § 182 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2003 - 2 M 105/03

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung einer schwerbehinderten Richterin

    Die Anhörung der Antragstellerin wurde möglicherweise dadurch nachgeholt, dass sie mit ihrem Schreiben vom 11.01.2003 umfassend zu der Beurteilung vom 11.11.2002 Stellung genommen hat ( vgl. BGH , Urteil vom 04.11.1998, RiZ(R) 2/98, ZBR 1999, 176, für die nachträgliche Anhörung zur Entlassungsverfügung).
  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 DB 13.02

    Amtsarzt; Auszahlungsanspruch; Beamter; Dienstbezüge; Dienstfähigkeit;

    Auf die Kenntniserlangung des Zustellungsadressaten oder die Möglichkeit dazu kommt es dabei - anders als bei der Frage nach einer schuldhaften Pflichtverletzung - nicht an (BGH, Urteil vom 4. November 1998, NJW-RR 1999, 1150 ).
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 5/98

    Eignung eines Richters auf Probe für das Richteramt; Gesundheitliche Eignung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wirken sich Umstände, die erst nach dem Entlassungstermin eingetreten sind, nicht auf die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Akts aus, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteil vom 4. November 1998 - RiZ (R) 2/98, Urt.Umdr.
  • VG Düsseldorf, 11.04.2012 - 22 K 6259/11

    Klagefrist, Zustellung, Ersatzzustellung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

    Insbesondere berühren Fehler bei der Niederlegung die Wirksamkeit der Zustellung nicht, vgl. Stöber, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 27. Auflage, 2009, § 181 Rn. 7 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/4554, S. 22 und BGH, Urteil vom 4. November 1998 - RiZ (R) 2/98 -, Juris und NJW-RR 99, 1150 (1151).
  • DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99

    Entlassung eines Richters auf Probe aus gesundheitlichen Gründen

    Der BGH hat in der Revisionsentscheidung in jenem Verfahren, vgl. DRiZ 1999, 182, zum - verneinten - Erfordernis einer Beteiligung des Präsidialrates am Widerspruchsverfahren ausgeführt: "Für das nach § 66 Abs. 2 DRiG durchzuführende Vorverfahren gelten nach § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung sinngemäß.
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