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   BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09   

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BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09 (https://dejure.org/2011,9759)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09 (https://dejure.org/2011,9759)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 (https://dejure.org/2011,9759)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 3 DRiG
    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten im Zusammenhang mit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit des Richters und der hiergegen geführten Rechtsbehelfsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Dienstaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Richtern im Kernbereich der Rechtsprechung sind unzulässig; Zulässigkeit von dienstaufsichtlichen Maßnahmen gegenüber Richtern im Kernbereich der Rechtsprechung; Rechtmäßigkeit der Anordnung der Untersuchung der Dienstfähigkeit ...

  • rewis.io

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten im Zusammenhang mit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit des Richters und der hiergegen geführten Rechtsbehelfsverfahren

  • rewis.io

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten im Zusammenhang mit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit des Richters und der hiergegen geführten Rechtsbehelfsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3
    Dienstaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Richtern im Kernbereich der Rechtsprechung sind unzulässig; Zulässigkeit von dienstaufsichtlichen Maßnahmen gegenüber Richtern im Kernbereich der Rechtsprechung; Rechtmäßigkeit der Anordnung der Untersuchung der Dienstfähigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richterdienstrecht - Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    cc) Die Äußerung gegenüber der "Süddeutschen Zeitung", das außerdienstliche Verhalten des Antragstellers widerspreche dem richterlichen Mäßigungsgebot, stellt wegen ihres missbilligenden Charakters eine Dienstaufsichtsmaßnahme dar, die der Nachprüfung im Verfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 4/83, BGHZ 90, 34, 37).

    Andere Amtsträger als der Dienstvorgesetzte können mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Dienstaufsicht im Einzelfall nur in der Weise beauftragt werden, dass sie mit inhaltlich ganz bestimmten Weisungen für die zu treffende Maßnahme zu versehen sind, die eine eigene Entscheidung über das "Ob" und "Wie" ausschließen und den Beauftragten jedenfalls nur als ausführendes und nicht als entscheidendes Organ in Erscheinung treten lassen (BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 284; Urteil vom 11. Februar 1969 - RiZ(R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 4/83, BGHZ 90, 34, 40).

    Macht sich der Dienstvorgesetzte die von einem von ihm beauftragten Amtsträger vorgenommene Maßnahme im Prüfungsverfahren nachträglich zu Eigen, wird der Zulässigkeitsmangel dadurch nicht behoben (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 4/83, BGHZ 90, 34, 41).

  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    Der dienstgerichtlichen Überprüfung unterliegen auch solche Maßnahmen der Dienstaufsicht, die das außerdienstliche Verhalten eines Richters betreffen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1969, RiZ(R) 5/68, BGHZ 51, 363, 367 f.).

    Andere Amtsträger als der Dienstvorgesetzte können mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Dienstaufsicht im Einzelfall nur in der Weise beauftragt werden, dass sie mit inhaltlich ganz bestimmten Weisungen für die zu treffende Maßnahme zu versehen sind, die eine eigene Entscheidung über das "Ob" und "Wie" ausschließen und den Beauftragten jedenfalls nur als ausführendes und nicht als entscheidendes Organ in Erscheinung treten lassen (BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 284; Urteil vom 11. Februar 1969 - RiZ(R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 4/83, BGHZ 90, 34, 40).

    Der Dienstvorgesetzte kann sich zur Vorbereitung seiner eigenen, höchstpersönlichen Entscheidung über die Vornahme einer Maßnahme der Dienstaufsicht der Zuarbeit durch einen anderen Richter bedienen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1969 - RiZ(R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370).

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    Ein Prüfungsantrag ist zwar nur dann zulässig, wenn nachvollziehbar dargelegt ist, dass eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt und diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).

    Er umfasst nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken oder darauf abzielen (BGH, Urteil vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 14, juris).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind dienstaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Richtern, soweit sie die äußere Ordnung des Geschäftsablaufs und des Verfahrensgangs betreffen, grundsätzlich zulässig und im Kernbereich der Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62, BGHZ 42, 163, 169 f.; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 f.; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 15, juris).

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind dienstaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Richtern, soweit sie die äußere Ordnung des Geschäftsablaufs und des Verfahrensgangs betreffen, grundsätzlich zulässig und im Kernbereich der Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62, BGHZ 42, 163, 169 f.; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 f.; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 15, juris).

    Im Kernbereich der Rechtsprechung sind der Dienstaufsicht lediglich evidente Fehlgriffe und offensichtlich unvertretbare Entscheidungen zugänglich (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 08.08.1986 - RiZ 2/86
    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    aa) Soweit im Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Bayreuth vom 16. Februar 2007 darauf hingewiesen wird, der Antragsteller nehme in "unbegründeten" Selbstablehnungen immer wieder auf ein früher gegen ihn geführtes Strafverfahren wegen Rechtsbeugung Bezug, überschreitet diese Bewertung des Inhalts der richterlichen Entscheidung, zu der das Ablehnungsverfahren gehört (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Urteil vom 8. August 1986 - RiZ(R) 2/86, DRiZ 1986, 423, 424), die Grenze des § 26 Abs. 1 DRiG.
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    aa) Soweit im Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Bayreuth vom 16. Februar 2007 darauf hingewiesen wird, der Antragsteller nehme in "unbegründeten" Selbstablehnungen immer wieder auf ein früher gegen ihn geführtes Strafverfahren wegen Rechtsbeugung Bezug, überschreitet diese Bewertung des Inhalts der richterlichen Entscheidung, zu der das Ablehnungsverfahren gehört (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Urteil vom 8. August 1986 - RiZ(R) 2/86, DRiZ 1986, 423, 424), die Grenze des § 26 Abs. 1 DRiG.
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    Andere Amtsträger als der Dienstvorgesetzte können mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Dienstaufsicht im Einzelfall nur in der Weise beauftragt werden, dass sie mit inhaltlich ganz bestimmten Weisungen für die zu treffende Maßnahme zu versehen sind, die eine eigene Entscheidung über das "Ob" und "Wie" ausschließen und den Beauftragten jedenfalls nur als ausführendes und nicht als entscheidendes Organ in Erscheinung treten lassen (BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 284; Urteil vom 11. Februar 1969 - RiZ(R) 5/68, BGHZ 51, 363, 370; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 4/83, BGHZ 90, 34, 40).
  • BGH, 08.08.1986 - RiZ(R) 2/86

    Beanstandung einer Verfügung und einer Maßnahme der Dienstaufsicht mit der

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    aa) Soweit im Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Bayreuth vom 16. Februar 2007 darauf hingewiesen wird, der Antragsteller nehme in "unbegründeten" Selbstablehnungen immer wieder auf ein früher gegen ihn geführtes Strafverfahren wegen Rechtsbeugung Bezug, überschreitet diese Bewertung des Inhalts der richterlichen Entscheidung, zu der das Ablehnungsverfahren gehört (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Urteil vom 8. August 1986 - RiZ(R) 2/86, DRiZ 1986, 423, 424), die Grenze des § 26 Abs. 1 DRiG.
  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind dienstaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Richtern, soweit sie die äußere Ordnung des Geschäftsablaufs und des Verfahrensgangs betreffen, grundsätzlich zulässig und im Kernbereich der Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62, BGHZ 42, 163, 169 f.; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 f.; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 15, juris).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
    Ein Prüfungsantrag ist zwar nur dann zulässig, wenn nachvollziehbar dargelegt ist, dass eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt und diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).
  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

  • VG Bayreuth, 05.06.2009 - B 5 K 07.1220

    Zulässige Kritik an der Amtsführung

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Die Frage, ob die beanstandeten Maßnahmen die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigen können, ist demgegenüber eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 12.05.2011 - RiZ (R) 4/09, Juris).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Die Frage, ob die beanstandeten Maßnahmen die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigen können, ist demgegenüber eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 12.05.2011 - RiZ (R) 4/09, Juris).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Eine Stellungnahme zum Verhalten eines Richters kann zwar auch in einer Erklärung gegenüber der Presse liegen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 Rn. 30, juris).
  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Im Übrigen besteht das Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller im Prüfungsverfahren auch nach der Anpassung mit Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts vom 16. Januar 2013 an die im Polizeipräsidium durchgeführten Umbaumaßnahmen fort (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, juris Rn. 19, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 67, 184 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 juris Rn. 22; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 3/10, NJW 2012, 939 Rn. 12).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Eine Stellungnahme zum Verhalten eines Richters kann zwar auch in einer Erklärung gegenüber der Presse liegen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ (R) 4/09 Rn. 30, juris).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem

    Die Frage, ob die beanstandeten Maßnahmen die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigen können, ist demgegenüber eine Frage der Begründetheit des Prüfungsantrags (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 12.05.2011 - RiZ (R) 4/09, Juris).
  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch

    Andere Amtsträger als der Dienstvorgesetzte können mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Dienstaufsicht im Einzelfall nur in der Weise beauftragt werden, dass sie mit inhaltlich ganz bestimmten Weisungen für die zu treffende Maßnahme zu versehen sind, die eine eigene Entscheidung über das "Ob" und "Wie" ausschließen und den Beauftragten jedenfalls nur als ausführendes und nicht als entscheidendes Organ in Erscheinung treten lassen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09, juris Rn. 32 mwN).
  • BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit

    Der Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht umfasst nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken oder darauf abzielen (BGH, Urteile vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38, vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14 und vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09, juris Rn. 19).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 5/13

    Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die

    Es besteht vielmehr im Streitfall unter Berücksichtigung von Art und Inhalt der angegriffenen Maßnahme der Dienstaufsicht fort (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, juris Rn. 19, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 67, 184 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 juris Rn. 22; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 3/10, NJW 2012, 939 Rn. 12).
  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als

    Es besteht vielmehr im Streitfall unter Berücksichtigung von Art und Inhalt der angegriffenen Maßnahmen der Dienstaufsicht fort (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 Rn. 22, juris).
  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(R) 1/20

    Anlassbeurteilung ohne Streichung einer Textpassage zu einer Erkrankung;

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