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   BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86   

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https://dejure.org/1986,941
BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86 (https://dejure.org/1986,941)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86 (https://dejure.org/1986,941)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1986 - RiZ(R) 4/86 (https://dejure.org/1986,941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung in der richterlichen Unabhängigkeit - "Abmahnschreiben" als zulässige Maßnahmen der Dienstaufsicht - Ersuchen um die umgehende Bearbeitung bestimmter Verfahren - "Büromäßige" Bearbeitung der zugewiesenen Geschäfte bis zur Entscheidung über einen Antrag ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26
    Ersuchen des Dienstvorgesetzten zur bevorzugten Bearbeitung bestimmter Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1197
  • MDR 1987, 405
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84

    Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86
    Sein Antrag, den Geschäftsverteilungsplan aufzuheben bzw. für unzulässig zu erklären, soweit er ihm Geschäfte am Hauptgericht überträgt, ist ohne Erfolg geblieben (vgl. BGHZ 93, 100 ff. [BGH 30.11.1984 - RiZ R 9/84]).

    Der in richterlicher Unabhängigkeit beschlossene Geschäftsverteilungsplan ist dagegen kein Verwaltungsakt und grundsätzlich auch nicht unmittelbar anfechtbar (vgl. BGHZ 93, 100, 101 [BGH 30.11.1984 - RiZ R 9/84]; BGH DRiZ 1973, 280).

  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86
    Der Geschäftsverteilungsplan ist von einem Richter solange als verbindlich hinzunehmen, bis seine Rechtswidrigkeit festgestellt ist (BGHZ 85, 145, 154).
  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86
    Der Dienstvorgesetzte ist, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 DRiG erfüllt sind, nur befugt, dem Richter im Einzelfall die ordnungswidrige Ausübung seiner Tätigkeit vorzuhalten und ihn für die Zukunft durch eine Ermahnung allgemein anzuhalten, seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß zu erledigen (BGHZ 51, 280, 286).
  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr nicht befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967, RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285; Urteil vom 6. November 1986, RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987, RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276 und Urteil vom 4. Juni 2009, RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26).

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr unter keinen Umständen befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 unter Verweis auf BT-Drucks. 3/2785, S. 13; außerdem BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 26 Rn. 35).

  • LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00

    Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren;

    Diesem Bereich richterlicher Tätigkeit ist auch die Terminierung eines bestimmten Verfahrens zuzurechnen (BGHZ 93, 238, 244«; vgl. außerdem BGH, NJW 1987, 1197: »Nur der Richter konnte und durfte in richterlicher Unabhängigkeit über die Reihenfolge der Bearbeitung seiner Dienstgeschäfte entscheiden.«).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 5/18
    Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, BGHZ 90, 41-52), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozesserledigung (BGH, Urteil vom 03. Oktober 1977 - RiZ (R) 1/77 -, BGHZ 69, 309 (313)), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 -, juris) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH, Urteil vom 06. November 1986 - RiZ (R) 4/86 -, juris), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit (BGH, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94 -, Rn. 40 - 42, juris).

    Nur der Richter kann und darf in richterlicher Unabhängigkeit über die Reihenfolge der Bearbeitung seiner Dienstgeschäfte entscheiden (BGH, Urteil vom 06. November 1986 - RiZ (R) 4/86 -, Rn. 13, juris).

    Der Dienstvorgesetzte ist, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 DRiG erfüllt sind, nur befugt, dem Richter im Einzelfall die ordnungswidrige Ausübung seiner Tätigkeit vorzuhalten und ihn für die Zukunft durch eine Ermahnung allgemein anzuhalten, seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß zu erledigen (BGH, Urteil vom 03. Januar 1969 - RiZ (R) 6/68 -, BGHZ 51, 280-290; BGH, Urteil vom 06. November 1986 - RiZ (R) 4/86 -, Rn. 13, juris).

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/18
    Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, BGHZ 90, 41-52), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozesserledigung (BGH, Urteil vom 03. Oktober 1977 - RiZ (R) 1/77 -, BGHZ 69, 309 (313)), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 -, juris) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH, Urteil vom 06. November 1986 - RiZ (R) 4/86 -, juris), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit (BGH, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94 -, Rn. 40 - 42, juris).

    Nur der Richter kann und darf in richterlicher Unabhängigkeit über die Reihenfolge der Bearbeitung seiner Dienstgeschäfte entscheiden (BGH, Urteil vom 06. November 1986 - RiZ (R) 4/86 -, Rn. 13, juris).

    Der Dienstvorgesetzte ist, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 DRiG erfüllt sind, nur befugt, dem Richter im Einzelfall die ordnungswidrige Ausübung seiner Tätigkeit vorzuhalten und ihn für die Zukunft durch eine Ermahnung allgemein anzuhalten, seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß zu erledigen (BGH, Urteil vom 03. Januar 1969 - RiZ (R) 6/68 -, BGHZ 51, 280-290; BGH, Urteil vom 06. November 1986 - RiZ (R) 4/86 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Der Antragsteller wäre allerdings auch dann in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt worden, wenn der Antragsgegner durch den Vorhalt unzulässigen Einfluss auf die Entscheidung über die Reihenfolge der Bearbeitung der Amtsgeschäfte genommen (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 1990 - RiZ(R) 1/90, BGHZ 112, 189, 196 und vom 6. November 1986 - RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198) oder einen unzulässigen Erledigungsdruck abgeübt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 1990 - RiZ(R) 1/90, BGHZ 112, 189, 196, vom 16. September 1987 - RiZ(R) 4/87, NJW 1988, 419, 420 und vom 3. November 2004 - RiZ(R) 5/03, S. 9 f.).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

    Für die Frage, ob die Terminierung der richterlichen Dienstaufsicht unterliegt, ergibt eine Abwägung der vorgenannten Grundsätze, dass die Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig ist; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mentalpsychischen Einflussnahme zu enthalten (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00, DRiZ 2002, 226, 227, zitiert aus juris; Fortführung BGH, 6. November 1986, RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197 und BGH, 27. Januar 1995, RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352).

    Deshalb ist eine Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mental-psychischen Einflussnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198, und vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353; KG, Urteil vom 25. Mai 1994 - DGH 2/93, DRiZ 1995, 438).".

  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00

    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

    Deshalb ist eine Einflußnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mental-psychischen Einflußnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198, und vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353; KG, Urteil vom 25. Mai 1994 - DGH 2/93, DRiZ 1995, 438).
  • OLG Hamm, 27.06.2005 - 13 U 193/04

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Baugeldverwendungspflicht, § 1 Abs. 1

    d) Dass das Landgericht hier unter Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW 1987, 1197) gemeint hat, es sei davon auszugehen, dass alle Zuflüsse in vollem Umfang Baugeld seien und deshalb der Höchstbetrag des Kontokorrentkredits übernommen werden müsse, bleibt zweifelhaft; richtig ist allein, dass diese genannten Positionen der von den Beklagten vorgelegten Auflistungen nicht prüffähig sind.
  • BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 1/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Meldung der überjährigen

    Er hat zutreffend ausgeführt, daß weder ein unzulässiger Einfluß auf die Entscheidung über die Reihenfolge der Bearbeitung der Dienstgeschäfte (dazu BGH NJW 1987, 1197, 1198) genommen noch ein unzulässiger Erledigungsdruck ausgeübt wird (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 419, 420).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03

    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

    Da nur der Richter in richterlicher Unabhängigkeit über die Reihenfolge der Bearbeitung seiner Dienstgeschäfte entscheidet, darf die Dienstaufsicht ihn selbst dann nicht um die umgehende Bearbeitung eines ganz bestimmten Verfahrens aus seinem Dezernat ersuchen, wenn sie insoweit ein pflichtwidriges Verhalten des Richters für gegeben erachtet (BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99

    Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 17.09.2020 - DG 7/16
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 10/15
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/14
  • Richterdienstgericht Sachsen, 25.04.2007 - 66 DG 3/06
  • DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 1/94

    Verdacht eines Dienstvergehens und Einleitung disziplinarischer Vorermittlungen

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 1 DGH 1/06

    Verleihung der Eigenschaft eines Richters auf Lebenszeit an einem Amtsgericht;

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 11/13
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 6/16
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 9/15
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 7/15
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