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   BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94   

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https://dejure.org/1995,3289
BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94 (https://dejure.org/1995,3289)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94 (https://dejure.org/1995,3289)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 8/94 (https://dejure.org/1995,3289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Vorliegen einer sachlich unzulänglichen richterlichen Tätigkeit - Erhebliche Zweifel an der Eignung - Ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 22 Abs. 1; SächsRiG § 22 Nr. 4
    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80

    Entlassung einer Richterin auf Probe und Mutterschutz

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
    Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f; BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444).

    Nach dieser Vorschrift ist die Entlassung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGHZ 78, 93, 98).

  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
    Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f; BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444).

    Solche Zweifel begründende Tatsachen aber hat der Antragsgegner in der Entlassungsverfügung und im Widerspruchsbescheid rechtsfehlerfrei dargelegt (vgl. BGH DRiZ 1976, 23).

  • BGH, 26.08.1991 - RiZ(R) 7/90

    Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des dritten Jahres nach seiner

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
    Da das Dienstgericht, wenn auch mit anderer Begründung, den von ihm angestellten Leistungsvergleich ebenfalls als nicht entscheidungserheblich angesehen hat, sondern entscheidend auf die Bewertung der Leistungen mit "noch nicht geeignet" abgehoben hat, braucht hier der Frage, ob und inwieweit das Dienstgericht mit der Bewertung der Leistungen des Antragstellers im ersten Halbjahr 1993 in unzulässiger Weise seine eigene Beurteilung an die Stelle der des Dienstvorgesetzten gesetzt hat (BGH DRiZ 1971, 91, 92; BGH, Urt. v. 26. August 1991 - RiZ (R) 7/90), nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
    Da das Dienstgericht, wenn auch mit anderer Begründung, den von ihm angestellten Leistungsvergleich ebenfalls als nicht entscheidungserheblich angesehen hat, sondern entscheidend auf die Bewertung der Leistungen mit "noch nicht geeignet" abgehoben hat, braucht hier der Frage, ob und inwieweit das Dienstgericht mit der Bewertung der Leistungen des Antragstellers im ersten Halbjahr 1993 in unzulässiger Weise seine eigene Beurteilung an die Stelle der des Dienstvorgesetzten gesetzt hat (BGH DRiZ 1971, 91, 92; BGH, Urt. v. 26. August 1991 - RiZ (R) 7/90), nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 3/84

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch listenmäßige Erfassung

    Auszug aus BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
    Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f; BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06

    Berechnung der Frist für die Entlassung eines Richters auf Probe bei Beendigung

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

    In Fällen, in denen ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, kann die Beteiligung des Präsidialrats deshalb auch bis zu dessen Abschluss nachgeholt werden (BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, juris Rn. 2; Urteil vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, ebenfalls zur Entlassung eines Richters auf Probe nach dem SächsRiG; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Juni 2001 - RiZ (R) 1/00, juris Rn. 28 zum Verzicht auf eine solche Nachholung).
  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

    Die gemäß § 22 Nr. 4 SächsRiG vorgeschriebene Beteiligung des Präsidialrats kann, wie der Senat bereits mit Urteil vom 12. Oktober 1995 (RiZ (R) 8/94, Urt.Umdr.

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, Urt. Umdr.

  • BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99

    Anfechtung eines Entlassungsantrages

    Vielmehr können schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe seine Entlassung gemäß § 22 Abs. 1 DRiG rechtfertigen (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94 - DRiZ 1997, 67 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98

    Verfahren vor Entlassung eines Richters auf Probe; Berücksichtigung von

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R)1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67 f.).
  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 5/98

    Eignung eines Richters auf Probe für das Richteramt; Gesundheitliche Eignung;

    Die nach § 22 Nr. 4 SächsRiG vom 29. Januar 1991 (SächsGVBl. S. 21) vorgesehene Beteiligung des Präsidialrats ist vor Abschluß des Widerspruchsverfahrens nachgeholt worden; dies reicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, Urt.Umdr.
  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Rechtmäßigkeit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nach der Entlassungsverfügung oder nach dem Entlassungstermin erbracht werden, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Entlassung als eines rechtsgestaltenden Aktes nicht mehr beeinträchtigen; Umstände, die erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 292; BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24; vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84; vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, 68 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99

    Entlassung eines Richters auf Probe aus gesundheitlichen Gründen

    Durch diese gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass nur fachlich und persönlich geeignete Bewerber zu Richtern auf Lebenszeit ernannt werden (vgl. u.a. BGH - Dienstgericht des Bundes - DRiZ 1997, 67, 1972, 133; OLG Naumburg, DRiZ 2000, 15).
  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

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