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   BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73   

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BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73 (https://dejure.org/1973,649)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73 (https://dejure.org/1973,649)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73 (https://dejure.org/1973,649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Richters gegen Maßnahmen der Dienstaufsicht - Feststellung der Unzulässigkeit von Bescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 374
  • NJW 1974, 799
  • MDR 1974, 486
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
    § 26 Abs. 3 DRiG gewährt den Richtern einen allgemeinen Rechtsschutz gegen Einflußnahmen der Dienstaufsichtsbehörde und dementsprechend ist den Dienstgerichten durch die genannte Bestimmung eine umfassende Prüfungsbefugnis eingeräumt (vgl. u.a. BGHZ 42, 163, 170; 51, 280, 285 und 363, 367; Schäfer in Löwe/Rosenberg, Strafprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz, 22. Aufl., Anm. 2 zu § 26 DRiG; Hoepner in DRiZ 1964, 6 ff).

    Denn diese sind grundsätzlich zum dienstlichen Gehorsam verpflichtet und ihnen bleibt, wenn sie sich einer ihnen erteilten Weisung nicht fügen wollen, nur die Möglichkeit, auf ihre eigene Gefahr ein Disziplinarverfahren in Kauf zu nehmen (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 42, 163, 170 f).

  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
    § 26 Abs. 3 DRiG gewährt den Richtern einen allgemeinen Rechtsschutz gegen Einflußnahmen der Dienstaufsichtsbehörde und dementsprechend ist den Dienstgerichten durch die genannte Bestimmung eine umfassende Prüfungsbefugnis eingeräumt (vgl. u.a. BGHZ 42, 163, 170; 51, 280, 285 und 363, 367; Schäfer in Löwe/Rosenberg, Strafprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz, 22. Aufl., Anm. 2 zu § 26 DRiG; Hoepner in DRiZ 1964, 6 ff).
  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

    Auszug aus BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
    Deshalb sind unter Maßnahmen der Dienstaufsicht nicht nur unmittelbare Eingriffe einer Dienstaufsichtsbehörde zu verstehen, sondern auch solche Einflußnahmen, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken (BGHZ 47, 275, 282; Schmidt/Räntsch, DRiG, 2. Aufl., § 26 Rdn. 28), mithin auch alle Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befassen (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346).
  • BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68

    Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
    Deshalb sind unter Maßnahmen der Dienstaufsicht nicht nur unmittelbare Eingriffe einer Dienstaufsichtsbehörde zu verstehen, sondern auch solche Einflußnahmen, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken (BGHZ 47, 275, 282; Schmidt/Räntsch, DRiG, 2. Aufl., § 26 Rdn. 28), mithin auch alle Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befassen (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346).
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
    Deshalb sind unter Maßnahmen der Dienstaufsicht nicht nur unmittelbare Eingriffe einer Dienstaufsichtsbehörde zu verstehen, sondern auch solche Einflußnahmen, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken (BGHZ 47, 275, 282; Schmidt/Räntsch, DRiG, 2. Aufl., § 26 Rdn. 28), mithin auch alle Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befassen (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

    Erforderlich ist jedoch, daß sich das Verhalten einer Dienstaufsicht führenden Behörde bei objektiver Betrachtung gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern wendet, es also zu einem konkreten Konfliktfall zwischen der Justizverwaltung und dem Richter oder bestimmten Richtern gekommen ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 61, 374 ; 85, 145 ; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73 - DRiZ 1974, 99).

    Wegen dieser erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen (BGHZ 61, 374 ; 85, 145 ; Urteile vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73 - aaO S. 99 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79 - DRiZ 1980, 229 und vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - NJW 1984, 2471 ).

    Eine Kundgabe allgemein gehaltener, von einem bestimmten Vorgang losgelöster rechtlicher Hinweise der Justizverwaltung wird auch nicht schon deswegen zu einer Maßnahme der Dienstaufsicht, weil der Richter, an den sie sich wendet, anderer Auffassung ist und sich dementsprechend verhalten will (vgl. BGHZ 61, 374 ; Urteil vom 5. Februar 1980, aaO S. 230).

    Zu einem dienstaufsichtlichen Konflikt kommt es erst dann, wenn solche rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374 ; Urteile vom 5. Februar 1980, aaO S. 230 und vom 26. Juni 1984, aaO S. 2472).

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage sind nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 05.02 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" iSd. § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73 - BGHZ 61, 374, 378 f., vom 12. November 1973 - RiZ(R) 3/73 - DRiZ 1974, 99, 100, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84 - NJW 1984, 2471, 2472).
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).

    Wegen der nach dieser Rechtsprechung erforderlichen Zielrichtung hat das Dienstgericht des Bundes etwa die Meinungsäußerung der dienstaufsichtsführenden Stelle zu einer Rechtsfrage (BGHZ 61, 374, 378 f.; 85, 145, 167; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.), die Unterrichtung über die vom Präsidium beabsichtigte Geschäftsverteilung (BGHZ 85, 145 153) oder die Aufforderung zur Befassung des Präsidiums mit einer bestimmten Geschäftsordnungsangelegenheit (Urteil vom 26. Mai 1981 aaO.) nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG angesehen.

    Dagegen geben die genannten Vorschriften dem Richter kein Mittel an die Hand, sich losgelöst von einem ihn selbst betreffenden Konfliktfall vor dem Richterdienstgericht mit Vorgängen und Verlautbarungen im Bereich der Justizverwaltung auseinanderzusetzen (vgl. BGHZ 61, 374, 379; 85, 145, 168; BGH Urteile vom 12. November 1973 aaO. Und 5. Februar 1980 aaO.).

    Hierzu kommt es vielmehr erst, wenn jene rechtlichen Hinweise in einem konkreten Zusammenhang gegen einen oder mehrere Richter wegen eines bestimmten dienstlichen oder außerdienstlichen Verhaltens herangezogen werden und sich in dieser Weise zu einer konkreten Einwirkung auf sie verdichten (BGHZ 61, 374, 378 f. und BGH Urteil vom 5. Februar 1980 aaO.).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ(R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ(R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Die Schilderung der unzumutbaren Arbeitsbedingungen genügt hierfür nicht, weil sich aus ihr nicht ergibt, daß diese Arbeitsbedingungen auf einem gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern gerichteten konkreten Verhalten der Justizbehörden beruhen (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 und vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, NJW 1991, 425, jew. m.w.Nachw.).

    Notwendig ist aber stets ein gegen einen bestimmten Richter oder eine Gruppe von Richtern gerichtetes Verhalten einer die Dienstaufsicht ausübenden Stelle (st.Rspr., siehe etwa BGH, Urteile vom 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 und vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, NJW 1991, 425, jew. m.w.Nachw.).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04

    Prüfung einer Eignungsbeurteilung

    Es genügt jede Maßnahme der dienstaufsichtsführenden Stelle, die einen konkreten Bezug zu der Tätigkeit des Richters hat und sich auch nur mittelbar darauf auswirkt (BGH, Urt. v. 12. November 1973 - RiZ(R) 1/73, BGHZ 61, 374, 377; Urt. v. 26. September 2002 - RiZ(R) 2/01, NJW 2003, 282 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, an der festzuhalten ist, kann als Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne der genannten Bestimmung nur ein gegen einen bestimmten Richter oder eine Gruppe von Richtern gerichtetes Verhalten einer die Dienstaufsicht ausübenden Stelle gewertet werden, das konkreten Bezug zur Tätigkeit des Richters hat (BGHZ 61, 374; 93, 100, 101; Urteile vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426 f. und vom 24. März 1981 - RiZ 7/80 - DRiZ 1981, 265 f; Zöller ZPO 15. Aufl. § 21e GVG Rz. 54; Kissel, GVG , § 1 Rz. 181; vgl. ferner BGHZ 46, 66).
  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der

    Das Dienstgericht des Bundes hat den Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht dem Zweck des § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend von jeher sehr weit gefaßt (vgl. BGHZ 46, 66, 70 [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65]; 47, 275, 282; 52, 287, 292; 57, 344, 346 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69]; 61, 374, 377 [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1976, 382; 1977, 151; 1979, 378; 1980, 229).

    Erforderlich ist aber immer, daß es sich um einen konkreten Konfliktsfall zwischen Justizverwaltung und Richter handelt, daß eine für die Dienstaufsicht über den Richter in Betracht kommende Stelle entweder zu einem in der Vergangenheit liegenden Verhalten des Richters wertend Stellung nimmt oder sich in einer Weise äußert, die geeignet ist, sich auf die künftige Tätigkeit des Richters in bestimmter Richtung auszuwirken (BGHZ 61, 374, 377 ff [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; BGH DRiZ 1980, 229).

    Es kommt darauf an, ob es sich bei vernünftiger Betrachtung (BGH DRiZ 1979, 378) nach den Umständen des Einzelfalls (BGHZ 46, 66, 70) [BGH 07.06.1966 - RiZ R 1/65] objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter gerichtetes Verhalten der Behörde handelt (BGHZ 61, 374, 378) [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73].

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.09.2020 - DG 6/19
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 17.09.2020 - DG 7/16
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 10/15
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/14
  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 2/81

    Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) als

  • BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 2/93

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber einem Richter - Ablehnung eines Richters

  • BGH, 21.12.1976 - RiZ(R) 3/76

    Unabhängigkeit der Mitglieder eines Präsidialrats - Maßnahmen einer

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

  • Richterdienstgericht Sachsen, 25.04.2007 - 66 DG 3/06
  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Beeinträchtigung richterlicher

  • BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76

    Weisungsgebundene Tätigkeit eines Richters - Beeinträchtigung der richterlichen

  • BGH, 11.05.1981 - RiZ(R) 6/80

    Einordnung der Bekanntgabe von Erfahrungsberichten an einen Antragsteller als

  • BGH, 20.07.1979 - RiZ(R) 5/78
  • BGH, 20.07.1979 - RiZ(R) 3/78
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