Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6168
BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95 (https://dejure.org/1996,6168)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95 (https://dejure.org/1996,6168)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95 (https://dejure.org/1996,6168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das Richteramt - Ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    Umstände, die erst danach eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 299 [BGH 30.03.1987 - Riz R 6/86]; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, Urt. Umdr.

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, Urt. Umdr.

    Für die ihm obliegenden Personalentscheidungen darf sich der Antragsgegner, wie das Dienstgericht zutreffend ausgeführt hat, grundsätzlich auf die Beurteilungen und die Berichte der Präsidenten des Land- und des Oberlandesgerichts, die bestimmungsgemäß die Grundlage für solche Entscheidungen liefern sollen, verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlaß hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24).

  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    Die gemäß § 22 Nr. 4 SächsRiG vorgeschriebene Beteiligung des Präsidialrats kann, wie der Senat bereits mit Urteil vom 12. Oktober 1995 (RiZ (R) 8/94, Urt.Umdr.

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, Urt. Umdr.

  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 3/84

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch listenmäßige Erfassung

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    S. 10, insoweit in DRiZ 1984, 444 nicht abgedruckt), d.h. ausnahmsweise einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (BVerwGE 62, 280, 287).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63

    Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    Die Aufklärungspflicht des Dienstgerichts findet ihre Grenze dort, wo die Mitwirkungspflicht der Parteien einsetzt (vgl. BVerwGE 26, 30 f [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]; BVerwG NJW 1986, 1703, 1704).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    Umstände, die erst danach eingetreten sind, sind grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise den Entlassungssachverhalt rückblickend in einem anderen Licht erscheinen lassen (BGHZ 100, 287, 299 [BGH 30.03.1987 - Riz R 6/86]; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, Urt. Umdr.
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    Die Aufklärungspflicht des Dienstgerichts findet ihre Grenze dort, wo die Mitwirkungspflicht der Parteien einsetzt (vgl. BVerwGE 26, 30 f [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]; BVerwG NJW 1986, 1703, 1704).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    S. 10, insoweit in DRiZ 1984, 444 nicht abgedruckt), d.h. ausnahmsweise einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (BVerwGE 62, 280, 287).
  • BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80

    Entlassung einer Richterin auf Probe und Mutterschutz

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    Nach § 22 Abs. 1 DRiG ist die Entlassung eines Richters auf Probe anders als die eines Beamten (vgl. § 23 Abs. 3 BRRG; § 31 Abs. 1 BBG) bis zum Ablauf des vierundzwanzigsten Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGHZ 78, 93, 98).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34, 49 ff.), auf die sich die Revision zu stützen versucht, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 22; vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 [juris Rn. 27]; vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98 [juris Rn. 16]; vom 13. Mai 1977 - RiZ(R) 7/76, juris Rn. 10 f.; vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 [juris Rn. 16]; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 22 Rn. 8; Staats, DRiG § 22 Rn. 2).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Schließlich geht auch die - ungeachtet der Unterschiede zwischen freiberuflicher Tätigkeit und abhängigen Beschäftigungsverhältnissen beachtliche - Rechtsprechung des BAG zu personenbedingten Kündigungen (vgl BAGE 91, 271, 277, 278 ff = NZA 1999, 978; BAGE 101, 39, 46 = NZA 2002, 1081; BAGE 123, 234, 239 = NZA 2008, 173), des BVerwG zur Versetzung von Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (BVerwGE 105, 267, 269 f = DVBl 1998, 201, 202) sowie des BGH (Dienstgericht des Bundes) zur Entlassung von Richtern auf Probe (vgl BGH Urteil vom 10.7.1996 - RiZ (R) 3/95 - DRiZ 1996, 454) davon aus, dass nach der Kündigung bzw Entlassung liegende Veränderungen der Sachlage unbeachtlich sind.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) beurteilen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen, durch die Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und Richter auf Probe wegen fehlender Eignung entlassen werden, allerdings allein danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dienstunfähig oder nicht hinreichend geeignet ist (BVerwGE 105, 267, 269 = DVBl 1998, 201, 202; BGH DRiZ 1996, 454).
  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f. und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Dienstherr bei ihm obliegenden Personalentscheidungen auf Beurteilungen des Dienstvorgesetzten verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlass hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24, vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

    Für die Rechtmäßigkeit der Entlassung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (BGH, Urteile vom 30. März 1987 - RiZ(R) 6/86, BGHZ 100, 287, 299 und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454, jeweils m.w.Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Ebenso wie das Richterdienstgericht eine inzident erfolgende Überprüfung der Rechtmäßigkeit der einer Entlassungsentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung - soweit erforderlich - in vollem Umfang vornimmt (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 10.07.1996 - RiZ (R) 3/95 - sowie Beschluss vom 04.05.1998 - RiZ (R) 4/98 -, zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.05.2014 - 2 M 43/14 -, zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO, jeweils Juris), muss dies für das Verwaltungsgericht bei der inzidenten Prüfung einer dienstlichen Beurteilung im Rahmen einer Auswahlentscheidung gelten.
  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

    Die in § 22 Abs. 1 Nr. 4 SächsRiG vorgeschriebene Beteiligung des Präsidialrates bei der Entlassung eines Richters ist nicht als Mitwirkungs-, sondern als bloßes Anhörungsrecht ausgestaltet (BGH, Urt. v. 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, Urt.Umdr.

    S. 9, insoweit in DRiZ 1996, 454 nicht abgedruckt).

  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Justizminister bei ihm obliegenden Personalentscheidungen insbesondere auf Beurteilungen der Präsidenten oberster Landesgerichte verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlaß hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

    An die Stellungnahme des Präsidialrates ist der Dienstherr nicht gebunden; er kann den Antrag an das Richterdienstgericht auch dann stellen, wenn sich der Präsidialrat dagegen ausgesprochen hat (BGH, Urteil vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, NJW-RR 1999, 426, 427 = DRiZ 1999, 141; Urteil vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, juris Rn. 2; jeweils zur Entlassung eines Richters auf Probe nach dem SächsRiG).

    In Fällen, in denen ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, kann die Beteiligung des Präsidialrats deshalb auch bis zu dessen Abschluss nachgeholt werden (BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, juris Rn. 2; Urteil vom 12. Oktober 1995 - RiZ (R) 8/94, DRiZ 1997, 67, ebenfalls zur Entlassung eines Richters auf Probe nach dem SächsRiG; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Juni 2001 - RiZ (R) 1/00, juris Rn. 28 zum Verzicht auf eine solche Nachholung).

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06

    Berechnung der Frist für die Entlassung eines Richters auf Probe bei Beendigung

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Es ist im Übrigen nicht zu beanstanden, dass zur Beurteilung des Wesens und Charakters der Beamtin auf subjektive Wahrnehmungen von Vorgesetzten oder Kollegen bzw. Kolleginnen zurückgegriffen worden ist; diese Möglichkeit steht der/dem Dienstvorgesetzen nach ständiger Rechtsprechung gerade offen (BVerwG U.v. 27.9.1962 - II C 164.61 - BVerwGE 15, 39, juris Rn. 31; HessVGH 14.7.1982 - I OE 7/81 - Schütz/Maiwald ES/A II 5.1 Nr. 17; BGH, U.v. 10.7.1996 - RiZ (R) 3/95 - DRiZ 1996, 454, juris Rn. 28 ff.; U.v. 29.9.1975 - RiZ (R) 1/75 - DRiZ 1976, 23, juris Rn. 20 f.).
  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 5/98

    Eignung eines Richters auf Probe für das Richteramt; Gesundheitliche Eignung;

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 4/98

    Entscheidung im Umlaufverfahren durch den Dienstgerichtshof für Richter; Eignung

  • SG Halle, 16.12.2013 - S 12 AS 3723/11

    Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Sozialgerichts bei einer Entscheidung über

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 3/98
  • VG Greifswald, 30.04.2014 - 6 B 317/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verwendung von Beurteilungen eines Richters auf

  • BGH, 04.05.1998 - RiZ(R) 4/98

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Ernennung

  • BGH, 04.05.1998 - RiZ(R) 3/98

    Beendigung eines Richterverhältnisses auf Probe wegen mangelnder fachlicher

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 1/98

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Rechtmäßigkeit einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht