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   BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71   

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BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71 (https://dejure.org/1971,331)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71 (https://dejure.org/1971,331)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1971 - RiZ(R) 4/71 (https://dejure.org/1971,331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines richterlichen Dienstleistungszeugnisses - Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Richters - Rechtsweg vor den Richterdienstgerichten bzw. vor den Verwaltungsgerichten - Zuständigkeit für die Widerspruchsentscheidung - Sinn und Zweck des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 57, 344
  • NJW 1972, 634
  • MDR 1972, 320
  • DVBl 1972, 178
  • DÖV 1972, 205
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68

    Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
    Schon in BGHZ 51, 280 (Urteil RiZ(R) 6/68 vom 3. Januar 1969 = LM § 26 DRiG Nr. 7 (mit Anmerkung Baldus)= MDR 1969, 479) hatte das erkennende Dienstgericht über die Revision eines Richters gegen das Urteil eines Dienstgerichts zu befinden, das die Aufhebung einer Dienstaufsichtsmaßnahme mit der Begründung abgelehnt hatte, die Maßnahme beeinträchtige jedenfalls nicht die Unabhängigkeit des Richters; ob eine solche Maßnahme allgemein rechtmäßig (§ 26 Abs. 2 DRiG) und sachlich gerechtfertigt sei, könne im Prüfungsverfahren nach §§ 26, 78 Nr. 4 e DRiG nicht nachgeprüft werden.

    Würde man - mit der Vorinstanz - die Prüfungskompetenz der Dienstgerichte in den Fällen des Prüfungsverfahrens nach §§ 26 Abs. 3, 78 Nr. 4 e DRiG auf die Frage beschränken, ob die angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht sich innerhalb der Grenzen des § 26 Abs. 1 und 2 DRiG hält, so würde das zu einer höchst unerwünschten und unpraktikablen Zuständigkeitszersplitterung führen (vgl. Baldus LM DRiG § 26 Nr. 7, Anm. zu BGHZ 51, 280).

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
    Das erkennende Gericht hat demgegenüber unter Bezugnahme auf frühere Urteile (BGHZ 47, 275 und 42, 163, 169 f) ausgeführt, aus dem Zweck des Deutschen Richtergesetzes und aus dem Zusammenhang seiner Vorschriften sei zu entnehmen, daß den Dienstgerichten durch § 26 Abs. 3 DRiG eine umfassende Prüfungsbefugnis eingeräumt worden sei.

    Eine weitergehende Einschränkung der Dienstaufsicht kommt auch nicht in BGHZ 42, 163, 169 [BGH 23.10.1963 - RiZ 1/62] zum Ausdruck, wo in diesem weiteren Bereich richterlicher Tätigkeit (nur) jegliche den Inhalt der Entscheidung betreffende Maßnahme der Dienstaufsicht schlechthin für unzulässig erklärt wird.

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
    Das erkennende Gericht hat demgegenüber unter Bezugnahme auf frühere Urteile (BGHZ 47, 275 und 42, 163, 169 f) ausgeführt, aus dem Zweck des Deutschen Richtergesetzes und aus dem Zusammenhang seiner Vorschriften sei zu entnehmen, daß den Dienstgerichten durch § 26 Abs. 3 DRiG eine umfassende Prüfungsbefugnis eingeräumt worden sei.
  • BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68

    Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
    Das erkennende Dienstgericht hat schon in BGHZ 52, 287, 292 [BGH 25.07.1969 - RiZ R 10/68] ausgesprochen, daß alle Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befassen, und demgemäß auch Dienstleistungszeugnisse, "Maßnahmen der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG sind.
  • BVerwG, 02.11.1969 - III B 202.62
    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
    Ist dieser Zweck nicht mehr erreichbar, so ist das Vorverfahren entbehrlich, Diesen Standpunkt hat auch das Bundesverwaltungsgericht, dem das erkennende Dienstgericht sich anschließt, für unterschiedliche Fallgestaltungen wiederholt vertreten (VII C 18/66 vom 9. Juni 1967 = DVBl 1967, 773 ff = JZ 1967, 636; III B 202/62 vom 2. November 1969 = DÖV 1970, 248; ebenso Bettermann a.a.O.).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
    Ist dieser Zweck nicht mehr erreichbar, so ist das Vorverfahren entbehrlich, Diesen Standpunkt hat auch das Bundesverwaltungsgericht, dem das erkennende Dienstgericht sich anschließt, für unterschiedliche Fallgestaltungen wiederholt vertreten (VII C 18/66 vom 9. Juni 1967 = DVBl 1967, 773 ff = JZ 1967, 636; III B 202/62 vom 2. November 1969 = DÖV 1970, 248; ebenso Bettermann a.a.O.).
  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
    Schon in BGHZ 51, 280 (Urteil RiZ(R) 6/68 vom 3. Januar 1969 = LM § 26 DRiG Nr. 7 (mit Anmerkung Baldus)= MDR 1969, 479) hatte das erkennende Dienstgericht über die Revision eines Richters gegen das Urteil eines Dienstgerichts zu befinden, das die Aufhebung einer Dienstaufsichtsmaßnahme mit der Begründung abgelehnt hatte, die Maßnahme beeinträchtige jedenfalls nicht die Unabhängigkeit des Richters; ob eine solche Maßnahme allgemein rechtmäßig (§ 26 Abs. 2 DRiG) und sachlich gerechtfertigt sei, könne im Prüfungsverfahren nach §§ 26, 78 Nr. 4 e DRiG nicht nachgeprüft werden.
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    »a) Bei Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht aus den Gründen des § 26 Abs. 3 DRiG hat das Dienstgericht nur darüber zu entscheiden, ob die Maßnahme die Unabhängigkeit des Richters beeinträchtigt; hingegen hat es nicht zu prüfen, ob sie auch allgemein rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt ist (Aufgabe von BGHZ 57, 344).

    Das Richterdienstgericht des Bundes geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt demgemäß also auch die dienstliche Beurteilung eines Richters, eine "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG darstellt, gegen die mit der Behauptung, sie beeinträchtigte die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346), welches darüber im Prüfungsverfahren befindet (§§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, 66 Abs. 1, 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG ).

    Insoweit muß sich die Beurteilung auch jeder psychologischen Einflußnahme enthalten (BGHZ 57, 344, 348).

    Auch unter diesem Gesichtspunkt fällt die Verhandlungsführung in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit und ist daher für die Dienstaufsicht kein Raum (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der betreffende Richter - was vorliegend nicht in Betracht kommt - nicht offensichtlich prozeßordnungswidrig verhält.

    Ergebe sich, daß eine vor dem Richterdienstgericht angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sei, so habe das Richterdienstgericht außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig sei (BGHZ 51, 280, 284 f.; 51, 363, 367, 369 f.; 57, 344, 346, 350; 69, 309, 314).

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Jegliche den Inhalt einer Entscheidung (Anordnung, Regelung) betreffende Maßnahme der Dienstaufsicht ist unzulässig, wenn sie über den Bereich der äußeren Ordnung hinausgreift (BGHZ 42, 163, 169, 171; 47, 275, 286; 57, 344, 348).

    Vorhalt und Ermahnung als intensivste Mittel der Dienstaufsicht im Bereich der richterlichen Tätigkeit (BGHZ 57, 344, 348) erschöpfen sich in sachbezogener Bewertung (vgl. BGHZ 46, 147, 150; 51, 280, 287/288; 51, 363, 370) und in einem allgemeinen Appell zur ordnungsgemäßen Erledigung von "Fällen dieser Art" (BGHZ 51, 280, 286; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 26 Rdn. 25).

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    - Die mit der dargestellten Auslegung verbundene "Zuständigkeitszersplitterung" (vgl. BGHZ 57, 344 [347]) ist durch das vom Gesetzgeber offenbar beabsichtigte Nebeneinander zweier, letztlich nur nach den geltend gemachten Klagegründen abzugrenzender Rechtswege im Deutschen Richtergesetz selbst angelegt.

    Hiernach hat das Richterdienstgericht, wenn eine bei ihm angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig ist, außerdem noch zu prüfen, ob sie aus anderen Gründen rechtswidrig und infolgedessen unzulässig ist (vgl. u.a. BGHZ 42, 163 [171]; 51, 363 [367 ff.]; 57, 344 [346 f.]; 69, 309 [314]; anders nur BGHZ 46, 66 [70, 73]).

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter - Verletzung der

    Zur Frage des Rechtswegs hat das Dienstgericht des Bundes in seinem Urteil vom 10. Dezember 1971 eingehend Stellung genommen (BGHZ 57, 344, 346/347).

    Das bedeutet im Falle der dienstlichen Beurteilung, daß die Prüfung auf die Frage der sachlichen Begründetheit zu erstrecken ist (BGHZ 57, 344, 350; BVerwGE 21, 127, 129).

    Keine der vom Antragsteller angegriffenen Beurteilungen beeinträchtigt seine richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGHZ 57, 344, 348 bis 350; Baur DRiZ 1973, 6, 7; Arndt DRiZ 1971, 254, 259).

    Es trifft zwar zu, daß es für die Frage, ob ein Beweisthema für den anzuwendenden materiellen Rechtssatz unerheblich ist, auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Tatgerichts ankommt (BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413; BVerwG NJW 1964, 786, 787) und daß eine Beurteilung ein Akt wertender und deshalb höchstpersönlicher Erkenntnis ist (BVerwGE 11, 139, 140; 11, 165, 167; 12, 29, 34; 15, 39, 41; 21, 127, 129/130; BGHZ 57, 344, 350), der nicht schon deshalb als sachlich unbegründet angesehen werden darf, weil andere die Bewertung nicht teilen.

    Die Beurteilung eines Richters ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die ihn in seiner Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen und im übrigen nicht rechtswidrig (sachlich unbegründet) sein darf (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346, 348, 350; BVerwGE 21, 127, 129; 28, 191, 192; Baur a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Ihm steht eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu, so daß die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [129 f.];Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3];vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1];vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14] undvom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 17; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]; BGHZ 57, 344 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69] [350]; 69, 309 [314] jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [129]).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Dienstliche Beurteilungen der Richter sind grundsätzlich mit ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Juni 1975 - 2 BvR 370/75 - DRiZ 1975, 284; BGHZ 57, 344 ).
  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Feststellungen, wie ein Richter die Norm des § 57 Abs. 2 ArbGG in der mündlichen Verhandlung ausfüllt, betreffen auch - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht die äußere Ordnung der Erledigung richterlicher Amtsgeschäfte, sondern den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1971 - RiZ(R) 4/71 = BGHZ 57, 344, 350 ; Stephan DRiZ 2002, 301, 305; Müller-Piepenkötter DRiZ 2005, 101, 103; Schaffer DRiZ 1992, 292, 295).
  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Die Antragstellerin wird durch die Beschränkung des Rechtsschutzes nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht unzulässig in ihrem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Recht auf Anrufung der Gerichte eingeengt; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes nach ausdrücklicher Aufgabe früherer entgegengesetzter Rechtsanwendung (BGHZ 42, 163; 51, 280, 285; 51, 363; 57, 344; 69, 309, 314) angeschlossen hat, bleibt dem in seinen Rechten verletzten Richter jedenfalls der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (BVerwGE 50, 11 ; 67, 222; BGHZ 90, 41, 48; Urteil vom 16. September 1987 NJW 1988, 421 f.).
  • BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74

    Unkenntlichmachen von dienstlichen Beurteilungen - Unabhängigkeit eines Richters

    Die Dienstaufsicht umfaßt die Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen der Richter (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 348).

    Daß die angefochtenen Zeugnisteile die richterliche Unabhängigkeit des Antragstellers nicht beeinträchtigt haben, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit BGHZ 57, 344, 348 ff zutreffend dargelegt.

    Er folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 127, 129 f), der sich auch das Dienstgericht des Bundes angeschlossen hat (BGHZ 57, 344, 350).

  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

    Zwar vertritt das Dienstgericht des Bundes in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, auch eine dienstliche Beurteilung eines Richters sei eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne von § 26 Abs. 3 DRiG (z.B. BGHZ 52, 287; 57, 344 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69] ; 95, 313, 320m.w.Nachw.; DRiZ 1998, 20 [BGH 14.04.1997 - RiZ R 3/96]-22; zustimmend z.B. Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, § 26, Rn. 35 b).

    Denn das Dienstgericht des Bundes geht nunmehr in Abweichung von seiner früheren Ansicht, die gerade auf die Probleme der Aufteilung der Zuständigkeiten abgestellt hatte (BGHZ 57, 344, 346 f.) [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69] , davon aus, dass das Dienstgericht nur überprüfen kann, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht wegen der unzulässigen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit rechtswidrig ist, nicht dagegen, ob die Maßnahme auch aus anderen Gründen rechtswidrig ist; diese Prüfung obliegt den Verwaltungsgerichten (BVerwG, NJW 1983, 2589, 2590; BGHZ 90, 41, 48 ff.) [BGH 31.01.1984 - RiZ R 3/83].

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

  • BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84

    Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen

  • BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 3/72

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Richterdienstgerichten - Maßnahmen der

  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
  • BGH, 24.06.1977 - RiZ(R) 6/76

    Klage eines Richters gegen eine Maßnahme der Dienstaufsicht - Annahme eines

  • BGH, 02.05.1979 - RiZ(R) 4/78

    "Personal- und Befähigungsnachweis" für die Ausübung des Richterberufs -

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 3091/15

    Beurteilung eines Richters währen der Abordnung zur Erprobung

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 17.09.2020 - DG 7/16
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 10/15
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/14
  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

  • BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76

    Weisungsgebundene Tätigkeit eines Richters - Beeinträchtigung der richterlichen

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.09.2020 - DG 6/19
  • VG Oldenburg, 27.11.2002 - 6 A 4287/00

    Dienstliche Beurteilung; Bewertung der Arbeit als Frauenbeauftragte

  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der

  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81

    Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte hinsichtlich der Anordnung auf

  • BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 1/72

    Verfügung eines Amtsgerichtspräsidenten auf Grund einer in der Sache nicht

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