Rechtsprechung
BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Entlassung einer Richterin auf Probe nach Wegfall des Mutterschutzes über den 24. Monat nach der Ernennung hinaus; Widerstreit zwischen den Belangen des Mutterschutzes und des Richterdienstrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 78, 93
- NJW 1981, 763
- MDR 1981, 138
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18
Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund …
Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (…BGH, Urteile vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 22; vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 [juris Rn. 27]; vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98 [juris Rn. 16]; vom 13. Mai 1977 - RiZ(R) 7/76, juris Rn. 10 f.; vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 [juris Rn. 16]; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 22 Rn. 8; Staats, DRiG § 22 Rn. 2). - BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06
Berechnung der Frist für die Entlassung eines Richters auf Probe bei Beendigung …
Die Entlassung, die - wie hier - zum Ablauf der Frist des § 22 Abs. 1 DRiG aus Gründen des Mutterschutzes oder eines Erziehungsurlaubs aus zwingenden gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, ist nach deren Wegfall unter Beachtung der Frist des § 22 Abs. 5 DRiG, nach welcher die Entlassungsverfügung dem Richter sechs Wochen vor dem Entlassungstag mitgeteilt werden muss, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zulässig (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 96 f.).Nach § 22 Abs. 1 DRiG ist die Entlassung eines Richters auf Probe bis zum Ablauf des 24. Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98).
- BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04
Entlassung eines Richters auf Probe
Nach § 22 Abs. 1 DRiG ist die Entlassung eines Richters auf Probe bis zum Ablauf des 24. Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98).
- BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f; BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444).Nach dieser Vorschrift ist die Entlassung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGHZ 78, 93, 98).
- DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16 Die Entlassung eines Richters auf Probe ist bis zum Ablauf des 24. Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGH, Urteil vom 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98).
- BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
Verfahren vor Entlassung eines Richters auf Probe; Berücksichtigung von …
Sie überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung (§ 114 VwGO; vgl. im einzelnen BGHZ 78, 93, 98, BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f.;… Urt. v. 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, DRiZ 1984, 444). - BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das …
Nach § 22 Abs. 1 DRiG ist die Entlassung eines Richters auf Probe anders als die eines Beamten (vgl. § 23 Abs. 3 BRRG; § 31 Abs. 1 BBG) bis zum Ablauf des vierundzwanzigsten Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGHZ 78, 93, 98). - BGH, 23.11.1982 - RiZ(R) 3/82
Zur Entlassung eines Richters auf Probe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98
Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.03.1992 - RiZ(R) 4/91
Klage gegen die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Vorliegen einer …
Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f, BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444). - BGH, 25.02.1986 - RiZ(R) 3/85
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Erkennbarkeit der Ungeeignetheit …
- DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16