Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1034
BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80 (https://dejure.org/1980,1034)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80 (https://dejure.org/1980,1034)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80 (https://dejure.org/1980,1034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Entlassung einer Richterin auf Probe nach Wegfall des Mutterschutzes über den 24. Monat nach der Ernennung hinaus; Widerstreit zwischen den Belangen des Mutterschutzes und des Richterdienstrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 93
  • NJW 1981, 763
  • MDR 1981, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Vielmehr rechtfertigen schon ernstliche Zweifel an der Eignung eines Richters auf Probe, die sich aus einer dienstlichen Beurteilung ergeben können, seine Entlassung (BGH, Urteile vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 22; vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 [juris Rn. 27]; vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98 [juris Rn. 16]; vom 13. Mai 1977 - RiZ(R) 7/76, juris Rn. 10 f.; vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 [juris Rn. 16]; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 22 Rn. 8; Staats, DRiG § 22 Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06

    Berechnung der Frist für die Entlassung eines Richters auf Probe bei Beendigung

    Die Entlassung, die - wie hier - zum Ablauf der Frist des § 22 Abs. 1 DRiG aus Gründen des Mutterschutzes oder eines Erziehungsurlaubs aus zwingenden gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, ist nach deren Wegfall unter Beachtung der Frist des § 22 Abs. 5 DRiG, nach welcher die Entlassungsverfügung dem Richter sechs Wochen vor dem Entlassungstag mitgeteilt werden muss, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zulässig (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 96 f.).

    Nach § 22 Abs. 1 DRiG ist die Entlassung eines Richters auf Probe bis zum Ablauf des 24. Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Nach § 22 Abs. 1 DRiG ist die Entlassung eines Richters auf Probe bis zum Ablauf des 24. Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGH, Urteil vom 22. Juli 1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98).
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f; BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444).

    Nach dieser Vorschrift ist die Entlassung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGHZ 78, 93, 98).

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    Die Entlassung eines Richters auf Probe ist bis zum Ablauf des 24. Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGH, Urteil vom 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80, BGHZ 78, 93, 98).
  • BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98

    Verfahren vor Entlassung eines Richters auf Probe; Berücksichtigung von

    Sie überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung (§ 114 VwGO; vgl. im einzelnen BGHZ 78, 93, 98, BGH, Urt. v. 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23 f.; Urt. v. 6. Juli 1984 - RiZ (R) 4/84, DRiZ 1984, 444).
  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

    Nach § 22 Abs. 1 DRiG ist die Entlassung eines Richters auf Probe anders als die eines Beamten (vgl. § 23 Abs. 3 BRRG; § 31 Abs. 1 BBG) bis zum Ablauf des vierundzwanzigsten Monats nach seiner Ernennung aus jedem sachlichen Grund zulässig (BGHZ 78, 93, 98).
  • BGH, 23.11.1982 - RiZ(R) 3/82

    Zur Entlassung eines Richters auf Probe

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 23.03.1992 - RiZ(R) 4/91

    Klage gegen die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Vorliegen einer

    Die Entlassung des Antragstellers mit dieser Begründung überschreitet weder die Grenzen des der obersten Dienstbehörde durch § 22 Abs. 1 DRiG eingeräumten Ermessens noch widerspricht sie dem Zweck der ihr erteilten Ermächtigung, § 114 VwGO (vgl. BGH DRiZ 1976, 23 f, BGHZ 78, 93, 98; BGH DRiZ 1984, 444).
  • BGH, 25.02.1986 - RiZ(R) 3/85

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Erkennbarkeit der Ungeeignetheit

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht